Beiträge von lumpilump
-
-
Die 81 GB für 10€ bietet mir die Telekom nur bei fraenk an 😜
Willst du das nicht in deine Signatur nehmen? Würde dir viel viel Arbeit ersparen

-
Dann einfach baden gehen um den Körper runterzukühlen. Gibt nix besseres
I love it! -
Ist doch top. Urlaubsfeeling dahoam

-
DONT FEED THE TROLL!!!
-
Die ausgefallenen sind wild gemixt. Einer ist ein uralter LG900/L800 mit RF. Ein anderer per GF und voll aufmunitioniert, NR700/NR2100 und den Rest halt. Der zweite wiederum auch per GF, ein eher älterer, alles außer NR700. Mal sehen wie lange das anhält. Hatte mich erst gewundert, dass sich andere Bekannte nicht melden und fragen und dachte erst, dass es nur unseren betrifft.
-
Die Störung ist also wohl weitergreifend, wenn es mehrere Standorte betrifft.
Mittlerweile weiß ich von einem dritten Standort, dass der auch betroffen ist. Einer zwischendrin wiederum läuft... Kein Muster erkennbar. Zwei mit GF angebundene spinnen, der dritte ist RiFu.
Also eine störungsmeldung habe ich via fraenk absetzen lassen. Wenn also die Störung wirklich mehr als drei Tage dauert, sollte ich also eine Entschädigung erhalten (um die paar Euro gehts mir aber garnicht).
Ja. Mir auch nicht. Prinzipiell. Aber seit freenet habe ich gelernt. Und mich ärgerte das congstar-Procedere. Nix von der Störung zu wissen ist das eine, aber das nervige "wir haben keine Störung", es liegt an mir geht mir auf die Nüsse.
Was dann interessant wäre: Mit der Entschädigung ist dann innerhalb von wenigen Tagen mehr erstattet als die GG beträgt? Oder ist die Entschädigung bis zur maximalen GG gedeckelt (was ja Sinn machen würde, irgendwie, aber nirgends steht).
-
congstar hatte auch erst keine Störung. Ich hatte dann recht scharf zurückgeschrieben, da mir die mit Handy, Neustart und so einem Mist kamen.
Nun kam: Aktuell ist in deinem Postleitzahlbereich eine Netzstörung bekannt, die voraussichtlich bis zum 01.07.2025 andauern wird.
Nervig, dass man selbst immer nachhaken muss. Wie verhält sich das eigentlich mit der Entschädigung?
https://www.bundesnetzagentur.…lefon/Stoerung/start.html
ZitatAlles anzeigenKann Ihr Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Tages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen, muss er Sie spätestens innerhalb des Folgetages darüber informieren. Er muss Ihnen mitteilen, welche Entstörungsmaßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.
Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche Ausfallentschädigung von ihrem Anbieter verlangen, wenn
- der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann
oder
- der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat.
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt:
Am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist.
Ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.
-
Wohin hast du geschrieben? fraenk?
-
Hier ist auch ein TK-Sender seit heute off... Nachbarkaff läuft...


