congstar hatte auch erst keine Störung. Ich hatte dann recht scharf zurückgeschrieben, da mir die mit Handy, Neustart und so einem Mist kamen.
Nun kam: Aktuell ist in deinem Postleitzahlbereich eine Netzstörung bekannt, die voraussichtlich bis zum 01.07.2025 andauern wird.
Nervig, dass man selbst immer nachhaken muss. Wie verhält sich das eigentlich mit der Entschädigung?
https://www.bundesnetzagentur.…lefon/Stoerung/start.html
ZitatAlles anzeigenKann Ihr Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Tages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen, muss er Sie spätestens innerhalb des Folgetages darüber informieren. Er muss Ihnen mitteilen, welche Entstörungsmaßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.
Verbraucherinnen und Verbraucher können eine gesetzliche Ausfallentschädigung von ihrem Anbieter verlangen, wenn
- der Anbieter die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann
oder
- der Anbieter einen vereinbarten Kundendienst- oder Installationstermin versäumt hat.
Die Höhe der Entschädigung ist gesetzlich geregelt:
Am 3. und 4. Tag: 5 Euro oder alternativ 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, wenn dieser Betrag höher als 5 Euro ist.
Ab dem 5. Tag oder pro versäumten Termin: 10 Euro oder alternativ 20 Prozent des vertraglich vereinbarten Monatsentgeltes, falls dieser Betrag höher als 10 Euro ist.