Wenn es vorher bekannt gegeben ist, kann ich das verstehen. Aus meinem Bekanntenkreis hatte eine Dame im Dez 21 einen Vertrag bei Freenet abgeschlossen, der ging im Januar 22 los. MItte Februar 22 erste Rechnung, und? Rücklastschrift. Da will man sich sicherlich erstmal auf der sicheren Seite sehen, dass man auch an sein Geld kommt, ehe man teures Roaming zulässt.
Beiträge von GreenBay
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Mir war so, dass hier im Forum ein Anbieter war, der eSims zum Test herausgab, und bei der Frage ob diese eine Telefonnummer hätten, meinte nein, sonst müsste er jeden identifizieren. Aber ja, laut TKG gilt die Identifizierungspflicht auch bei vorausbezahlten Internetdiensten. Hm warum das bei dem dann nicht galt.
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Da haben der 10GB und 11GB-Aktionstarif aber eine sehr kurze Halbwertszeit gehabt.
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Aber wenn es zum Beispiel 3.000 User so machen würden dann wären es schon ca. 150.000 Rufnummern die sinnlos blockiert würden.
Dir ist bewusst, dass alleine die drei grossen Anbieter einen möglichen Pool von 1 760 000 000 Nummern haben? Aktuell davon aktiv genutzt rund 350 Mio.
Würde man auch den Bereich "Only-Data" ausbauen, auch hinsichtlich dahin, dass man auch für eine Datakarte nicht mehr zwingend eine Rufnummer braucht, dann wäre auch diese kleine "Problem" gelöst, inkl. nicht nötiger Identifizierung.
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Der Anbieter kann das Datenvolumen beim Roaming begrenzen. Das Datenvolumen hängt dann von deiner monatlichen Gebühr ab.
Pro € gibt es eine festgelegte Datenmenge.
Ergibt sich ein Preis von weniger als 1 Euro/GB, darf er das Volumen begrenzen, muss aber diese Begrenzung angeben. Fehlt diese Angabe, dann kann der Nutzer das komplette Volumen in der EU nutzen.
So ist es auch hier der Fall, wie ich oben schon geschrieben habe und auch durch den Link untermauert habe, kann er innerhalb der Fair Use Grenze das ganze Volumen in der Eu nutzen. Hier geht es um die konkrete Frage zu dem Tarif, die auch konkret beantwortet werden kann und wurde.
Und im übrigen sind die Großhandelspreise, die du wohl als "festgelegte Datenmenge pro Euro" bezeichnest, lediglich die Mindesmenge die herausgegeben werden muss und die maximal zu verrechnenden Aufschläge. Dem Anbieter steht es frei, wie ausgeführt, mehr herauszugeben, was in diesem konkreten Fall durch die Angabe, dass er sein Volumen auch in der EU nutzen kann, gemacht wird, als auch auf Aufschläge nach der Fair-Use-Klausel zu verzichten.
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Liest du auch richtig was ich geschrieben habe? Du kannst die zwei Wochen, das ganze OHNE Aufschläge nutzen! Du zahlst nur deine Monatsgebühren.
Die Aufschläge werden ERST ab 4 Monaten ununterbrochener Nutzung im Eu-Ausland fällig, und das auch erst wenn der Provider dir das mit einer Frist von 2 Wochen ankündigt.
ZitatDa ich vorhabe 50gb in max 2 Wochen zu nutzen :
Kurzform: Es werden KEINE Aufschläge fällig. Du bezahlst nur deine normalen Monatsgebühren.
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Folgende Maximalpreise (Inlandspreis + Aufschlag) werden dabei nicht überschritten:
Die Aufschläge werden erst bei übermässiger Nutzung im Ausland fällig. D.h. wenn du es mehr als vier Monate am Stück in der EU nutzt. Dann muss dir das vorher angekündigt werden, mit einer Frist von 14 Tagen. Und dann sind die Aufschläge im Jahr 2023 begrenzt auf 2,14 Euro je GB (1,80 Euro/GB netto zzgl 19 MWSt.), also 0,21 ct/MB. Ab 2024 1,84/GB.
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Kannst du, direkt in der Produktübersicht:
ZitatBei diesem Tarif handelt es sich um einen regulierten EU-Roamingtarif, welchen Sie zu Ihren Inlandskonditionen im EU-Ausland nutzen. Dabei fallen, eine angemessene Nutzung 'Fair-Use-Policy' vorausgesetzt, keine Aufschläge für die Nutzung von Roamingdiensten (Telefonie, SMS und Datenverbindungen) an.
Weitere Infos: https://www.winsim.de/eu-postpaid
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