Warum vertreibt man sowas nur aktionsweise?
Schau doch wie lange Vodafone selber gebraucht hat, einen Jahrestarif zu bringen bei Callya. Stehen sie scheinbar nicht so drauf.
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Warum vertreibt man sowas nur aktionsweise?
Schau doch wie lange Vodafone selber gebraucht hat, einen Jahrestarif zu bringen bei Callya. Stehen sie scheinbar nicht so drauf.
in dem man die Leistung zum Beispiel in einem stationären Router verwendet und das WLAN in der Familie und in der WG teilt!
Das ist Abschnitt 4.4 b eindeutig zu entnehmen!
Da hast du aber den Brüller gebracht. Das haut dir und o2 die zuständige Kammer direkt um die Ohren, nachdem sie 5 Euro fürs Phrasenschwein genommen haben. Auch das fällt unter die Endgerätefreiheit, dass ich das Gerät mit all seinen Funktionen nutze. Warum gibt es denn in Deutschland keine Einschränkung fürs Tethering mehr? Genau aus dem Grund. In den USA z.b. sind in den meisten Tarifen Limits für Tethering und Hotspot enthalten. Hier hat man es ja sowohl bei o2 als auch der Telekom probiert. Was kam raus? Es wurde gerichtlich untersagt, diese Klausel zu nutzen. Soviel zu seinem Verständnis vom Unionsrecht und den dazu schon lange ergangenen Entscheidungen des EuGH und der deutschen Gerichte. Um es nochmal zu sagen, Recht > AGB. Und AGB-Klauseln die gegen geltendes Recht verstoßen, sind von Anfang ungültig und konnten nie Bestandteil eines Vertrages werden.
Natürlich darf man keinen öffentlichen Hotspot betreiben, aber mit Familie bzw. Freunde daheim und unterwegs geht immer.
Ich nutze die Mailbox meiner Edeka smart Karte, auch für meinen VDF Vertrag, mit der App. Wer nichts aufspricht bei Abwesenheit/Funkloch/ausgeschalten/besetzt, bekommt aber keinen Rückruf, ausser Familie und Freunde. Auf der Mailbox kommt auch eine aufgespielte, frei verfügbare Ansage, nichts mit meinem eigenen Namen gesprochen oder von mir selbst.
Wohl eher was unter 4.4 der AGB als missbräuchlich definiert ist.
Da du es gebetsmühlenartig immer wiederholst, mal die Frage: Gelesen was in Passus 4.4 steht? Da du es botartig postest, nehme ich an, nicht. Keiner der genannten Punkte trifft auf die stationäre oder nomadische Nutzung zu:
Für dich auch zum nachlesen:
ZitatAlles anzeigenDer Kunde darf die Leistungen von Telefónica Germany nicht missbräuchlich nutzen, insbesondere
a) keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte verbreiten, nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder
Vorschriften zum Schutz der Jugend verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen, keine rechts-
oder sittenwidrigen Inhalte abrufen, speichern, Dritten zugänglich zu machen, auf Angebote mit sol-
chen Inhalten hinweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten bereitstellen (z.B. Hyperlinks). Es
wird darauf hingewiesen, dass die unaufgeforderte Übersendung von Informationen und Leistun-
gen, z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon, unter be-
stimmten Umständen gesetzlich verboten ist,
b) weder entgeltlich noch unentgeltlich Telekommunikations- oder Telemediendienste gegenüber Drit-
ten anbieten, insbesondere auch keine WLAN/ WiFi-HotSpots („Tethering“) zur (Mit-) Nutzung durch
Dritte zu öffnen,
c) nicht für den Einsatz in Vermittlungs- Zusammenschaltungs- und Übertragungssystemen, die dazu
dienen Sprach- oder Datenverbindungen oder Nachrichten eines Dritten an einen anderen Dritten
ein- oder weiterzuleiten (z.B. SIM-Boxing)
Ups was nun?
Und da du es scheinbar auch nicht weisst, o2 hat es ja erst wieder lernen müssen, die Telekom und Vodafone letztes Jahr auch, nicht alles was in den AGB steht, ist auch rechtens. Was der Anbieter u.U. als missbräuchlich sieht, muss nicht vom Gesetz her missbräuchlich gesehen werden.
Vodafone und 1und1 schreiben z.b. ausdrücklich in ihren AGB, dass mehr als 15 000 Minuten pro Monat als missbräuchliche Nutzung gesehen werden, und das zur fristlosen Kündigung führen kann. Das ist eine konkrete Zahl, aber würde sie vor Gericht standhalten? Ich habe zweifel, Flat ist Flat.
Mit der 500 GB Option hat o2 zudem auch gezeigt, für 30 Euro, kann man mindestens 500 GB erwarten, auch bei einem unlimited, wo ich die verbrauche, innerhalb Deutschlands, hat total egal zu sein.
Mit der Option tut o2 den Kunden einen Gefallen, aber sich selbst nicht. Anhand dessen hat man immer das Argument, für 30 Euro kann o2 500 GB herausgeben, muss ja so kalkuliert sein. Also kann man unter Abzug der Telefon & SMS Flat bei einem unrabattierten unlimited max mit 1,5TB rechnen, ohne dass die Kalkulationins Negative rutscht.
Kann man die Option mehrfach buchen?
Einfach freuen und mitnehmen. Aber nicht meckern wenn’s nächsten Monat korrekterweise 500MB sind
Ich war von der Formulierung her eigentlich davon ausgegangen, gar keinen Datenbonus zu bekommen, ich dachte, der gilt erst ab einem Jahr, von daher alles bestens ![]()
Und das war dir Erstaktivierung?
Ja gerade nochmal in den Mails geschaut.
ZitatHast du vielleicht erst den alten App Bonus (mit 500MB) gebucht, z.B. am 01. oder 02.07 und dann heute noch den neuen Datenbonus mit auch 500MB und hast somit zusammen 1GB?
Den habe ich auch noch am 1. Juli aktiviert. Aktuell sind drei Datenpakete aktiv, das 500 MB Datengeschenk (alt), 1 GB Datenbonus und 3 GB aus dem Tarif.
ZitatDer Datenbonus den es seit heute gibt, dürfte in deinem Fall nur 500MB betragen.
Zählt vielleicht das Kundenkonto ansich? Aber egal. Ich beschwere mich nicht.
Wann wurde die Karte denn das allererste Mal aktiviert?
Im November 2022. Ganz genau am 30.11.2022.
Nein, man schaut auf das individuelle Datum.
Wie komme ich dann auf 1 GB? Die Karte hat nicht mal ein Jahr voll.
Meine im Nov 22 aktivierte Karte hat 1 GB Datenbonus bekommen. Ich würde für mich mal in den Raum stellen, man zählt stumpf Kalenderjahre. Sprich ob der Tarif am 1.1.22 oder 31.12.22 aktiviert wurde, ist egal, am 31.12.22 haben beide das Kalenderjahr voll.