Beiträge von GreenBay

    in dem man die Leistung zum Beispiel in einem stationären Router verwendet und das WLAN in der Familie und in der WG teilt!

    Das ist Abschnitt 4.4 b eindeutig zu entnehmen!

    Da hast du aber den Brüller gebracht. Das haut dir und o2 die zuständige Kammer direkt um die Ohren, nachdem sie 5 Euro fürs Phrasenschwein genommen haben. Auch das fällt unter die Endgerätefreiheit, dass ich das Gerät mit all seinen Funktionen nutze. Warum gibt es denn in Deutschland keine Einschränkung fürs Tethering mehr? Genau aus dem Grund. In den USA z.b. sind in den meisten Tarifen Limits für Tethering und Hotspot enthalten. Hier hat man es ja sowohl bei o2 als auch der Telekom probiert. Was kam raus? Es wurde gerichtlich untersagt, diese Klausel zu nutzen. Soviel zu seinem Verständnis vom Unionsrecht und den dazu schon lange ergangenen Entscheidungen des EuGH und der deutschen Gerichte. Um es nochmal zu sagen, Recht > AGB. Und AGB-Klauseln die gegen geltendes Recht verstoßen, sind von Anfang ungültig und konnten nie Bestandteil eines Vertrages werden.


    Natürlich darf man keinen öffentlichen Hotspot betreiben, aber mit Familie bzw. Freunde daheim und unterwegs geht immer.

    Ich nutze die Mailbox meiner Edeka smart Karte, auch für meinen VDF Vertrag, mit der App. Wer nichts aufspricht bei Abwesenheit/Funkloch/ausgeschalten/besetzt, bekommt aber keinen Rückruf, ausser Familie und Freunde. Auf der Mailbox kommt auch eine aufgespielte, frei verfügbare Ansage, nichts mit meinem eigenen Namen gesprochen oder von mir selbst.

    Wohl eher was unter 4.4 der AGB als missbräuchlich definiert ist.

    Da du es gebetsmühlenartig immer wiederholst, mal die Frage: Gelesen was in Passus 4.4 steht? Da du es botartig postest, nehme ich an, nicht. Keiner der genannten Punkte trifft auf die stationäre oder nomadische Nutzung zu:


    Für dich auch zum nachlesen:



    Ups was nun?


    Und da du es scheinbar auch nicht weisst, o2 hat es ja erst wieder lernen müssen, die Telekom und Vodafone letztes Jahr auch, nicht alles was in den AGB steht, ist auch rechtens. Was der Anbieter u.U. als missbräuchlich sieht, muss nicht vom Gesetz her missbräuchlich gesehen werden.


    Vodafone und 1und1 schreiben z.b. ausdrücklich in ihren AGB, dass mehr als 15 000 Minuten pro Monat als missbräuchliche Nutzung gesehen werden, und das zur fristlosen Kündigung führen kann. Das ist eine konkrete Zahl, aber würde sie vor Gericht standhalten? Ich habe zweifel, Flat ist Flat.


    Mit der 500 GB Option hat o2 zudem auch gezeigt, für 30 Euro, kann man mindestens 500 GB erwarten, auch bei einem unlimited, wo ich die verbrauche, innerhalb Deutschlands, hat total egal zu sein.

    Und das war dir Erstaktivierung?

    Ja gerade nochmal in den Mails geschaut.


    Zitat

    Hast du vielleicht erst den alten App Bonus (mit 500MB) gebucht, z.B. am 01. oder 02.07 und dann heute noch den neuen Datenbonus mit auch 500MB und hast somit zusammen 1GB?

    Den habe ich auch noch am 1. Juli aktiviert. Aktuell sind drei Datenpakete aktiv, das 500 MB Datengeschenk (alt), 1 GB Datenbonus und 3 GB aus dem Tarif.


    Zitat

    Der Datenbonus den es seit heute gibt, dürfte in deinem Fall nur 500MB betragen.

    Zählt vielleicht das Kundenkonto ansich? Aber egal. Ich beschwere mich nicht.