dann soll die Versicherung den Antwalt für teltarif bezahlen, damit die einstweilige Verfügung vom Gericht abgelehnt wird.
Ja, und auch für solche Fälle, wenn versichert, gibts es Rechtsschutz. Ne Rechtschutzversicherung ist nicht nur dafür da wenn du aktiv dein Recht einforderst, sondern auch zur Abwehr von Ansprüchen gegen den Versicherten. Sowas ist z.b. bei Haftpflichtversicherungen inklusive, wenn der Anspruch ansicht versichert ist, dass die Versicherung dann Rechtschutz stellt zur Abwehr, wenn der Anspruch unberechtigt oder zu hoch ist.
Natürlich geht man seitens teltarif hier den Weg des geringsten Widerstandes und zeigt eben auch der inetressierten (Fach-)Welt die desolate Öffentlichkeitsarbeit von Ralph und seinen Freunden auf. Der "Zahltag" dieser Öffentlichkeitsarbeit kommt ja auch schon bald.