Beiträge von GreenBay

    Dann kann es ja in der Preisliste gar nicht angegeben werden. Die Preisliste ist ja nicht personalisiert.

    Na klar, schafft sonst jeder Anbieter in der Preisliste bzw. im Produktblatt oder in den Beschreibung der Buchungsoption.


    Was aber eben komplett klar ist, die Formel alleine reicht absolut nicht.

    Die BNetzA schreibt: "Wenn der Anbieter dem Kunden nicht ausdrücklich ein Datenlimit für das Roaming mitgeteilt hat, steht dem Kunden auch im Ausland die gesamte Datenmenge zur Verfügung, die ihm der Vertrag zu Hause zusichert." Das finde ich auch wieder schwammig.

    Was ist daran schwamming. Ein ausdrückliches Datenlimit, ist ein festgeschriebenes Datenlimit, Kein berechne dir etwas. Der Endpreis muss auch eindeutig dastehen. Du könntest dir den Endpreis auch berechnen aus dem Nettopreis und der MwSt. Den Satz such dir doch bitte mal selber raus. Ne das geht ja auch nicht.


    Ausserdem sagt die EU dazu eben eindeutig, das Datenlimit muss mitgeteilt werden. In Zahlen.


    Selbst wenn du jetzt die Formel akzeptierst, fehlt ein faktor, der aktuelle Großhandelspreis, den hat man nicht dazugeschrieben (für die nächsten jahre). Damit ist das wiederum unwirksam, denn dem Endverbraucher sind ALLE vertragsrelevanten Daten auszuhändigen. Und da fehlt es bei der Formel dann am Großhandelspreis. Aber die Formel, auch mit Großhandelspreis, ersetzt eben nicht das eineindeutige Datenlimit.


    Und hier ist ja auch der Fakt der sich widersprechenden Preisliste auf Seite 7 und Seite 30, womit dem Verbraucher die bessere Option zu gewähren ist.


    Zitat

    Da alle Parameter öffentlich sind, könnte man Punkt 3 des Anhangs mit der Formel als Mitteilung eines Limits verstehen. Die Angabe einer konkreten Zahl ist in der Formulierung nicht verlangt.


    Ein Vertrag mit einem Endkunden, und es sind alles Endkundenverträge, muss eben alles beinhalten. Unabhängig ob der Verbraucher irgendwo sich was zusammensuchen kann. Wie oben ausgeführt, sagt die EU auch eindeutig, das Datenlimit muss in fester Form dastehen. Kein rechne dir was aus.


    Das ist im übrigen auch wichtig, da die EU-Roaming-Verordnung auch noch einen Passus enthält, dass wenn ein Preis pro GB von unter zwei Euro im Inland ist, dann muss der Anbieter auch nicht das ganze Inlandsvolumen freigeben, sondern kann das Volumen auch nach der Formel begrenzen. Und da muss ebenfalls das EU-Volumen kommuniziert werden. Passiert z.b. in Österreich bei HOT. 43 GB Inland, nur 10,6 GB in der EU.


    Zitat

    Aus der Preisliste wird (mir zumindest) nicht klar, ob die Dayflat als Tarif oder als Zubuchoption gilt. Unter 3.3 ist von "Datenpass" die Rede.

    Eindeutig als Zubuchoption zu erkennen, da man die Datenpässe nur mit einem zugrundeliegenden Tarif mit inkludiertem Datenvolumen buchen kann. Die Tarife zu denen die Option gebucht werden kann, stehen ja da.

    Die Grenze ist durch die Formel in Punkt 3 des Anhangs der Preisliste angegeben.

    Ne das ist ja der Pferdefuß. Es muss ein konkretes Limit angegeben sein. Die Formel alleine reicht nicht. Man muss auch nicht jedes Jahr die Preisliste oder Produktinformationsblätter auf das neue Limit aktualisieren. Es muss halt nur das Limit was zum Zeitpunkt der Erstellung des Dokuments galt, drin stehen.


    Zitat

    Man muß den Wert nur selbst ausrechnen.

    Wir sind in der EU, wo alles für den Verbraucher extra freundlich sein muss, dazu eben auch das konkrete Limit. Ist analog zu den Preisangaben im Supermarkt, wo ja auch der Vergleich in Euro je 100g oder je kg dastehen muss. Könnte man ja selbst ausrechnen, ist aber eben vorgeschrieben, dass es dastehen muss. So ist das mit dem EU-Limit bei unlimited-Verträgen oder Optionen auch.


    Zitat

    Warum sollte der Anbieter sich auf diesen Anhang beziehen (Seite 11), wenn der Anhang keine Gültigkeit für die angebotenen Tarife hat?

    Für die Zukunft, falls die Nutzung allgemein zu hoch wird. Dann kann man die Option ergähnzen um die konkrete Angabe. Die Seite 7 widerspricht sich ja schon mit Seite 30. Damit ist für den Endkunden, dass für ihn die vorteilhaftere Auslegung gilt. Zudem steht ja auf Seite 30 auch "Tarife oder Zubuchoptionen mit unlimitierten Datenvolumen [...]", es gibt ja keinen unlimitierten Tarif. Also entweder vorsorglich, oder der Praktikant hat falsch zusammenkopiert.

    Man hat unlimitiertes Datenvolumen bei der unlimited Dayflat. Denn es muss ein konkretes Volumen genannt werden, welches dir zur Verfügung steht. Die Berechnungsformel dient nur zur Nachprüfung ob der Anbieter dir auch den korrekten MIndestwert an Gb zugesteht. Fehlt eine solche Angabe, dann gilt unlimitiert.


    Und soweit ich das mitbekommen habe, ist es auch tatsächlich so, dass unlimitiert gilt.


    Vodafone gibt z.b. bei der 10er und bei der unlimited Dayflat konkret an wieviel GB in der EU inklisive sind, das ist dann auch richtig. (Man hat dort bei der unlimited aber trotzdem unlimitiert in der EU).

    Ich zitiere mal einfach von https://www.kaufland-mobil.de/fussball/

    Zitat

    Die „DayFlat unlimited 5G“ und „DayFlat unlimited“ kann im Aktionszeitraum (14.06. bis 14.07.2024) bis zu viermal zusätzlich zu dem Datenvolumen deines Smart Tarifes für nur 1 € gebucht werden und beinhaltet die unbegrenzte Datennutzung für jeweils 24 Stunden in Deutschland und in der EU. Für die Nutzung ist ein Mindestguthaben von 1 € erforderlich



    Und aus der Preisliste:


    Zitat

    Ausnahme: Bei der Datennutzung im Ausland zählt die Schweiz mit Andorra und Monaco zur Länderzone 1 Sonderzone

    Am Ende sind sie doch trotzdem Telekom gesteuert. Da braucht man sich nichts vorzumachen.



    Das ist ja auch richtig. Die Technik macht die Telekom. Egal bei wem. Der Kundenservice macht eben nur Kundenservice.


    Zitat

    Congstar und fraenk von der Congstar GmbH

    Congstar GmbH gibt es nicht mehr. Alles, ausser Penny und ja, ist von der Telekom selber.


    Und damit ist es noch erbärmlicher, dass die Telekom das nicht gefixt bekommt mit dem eSim-Profil. Zumal die eSim selber auch nur durch einen Dienstleister zur Verfügung gestellt wird. Da es in der Congstar App ja geht, muss es also an der App von share liegen und damit an der Telekom.