Beiträge von SS7

    Kenn ich gar nicht.


    Zitat

    Bei diesem Tarif sind folgende Mobilfunkleistungen gesperrt und nicht aktivierbar:


    • Nutzung von Telefonie, SMS und Daten außerhalb der EU-Roaming-Zone
    • Telefonie und SMS-Versand in Länder innerhalb sowie außerhalb der EU-Roaming-Zone
    • MMS-Versand
    • Kostenpflichtige Sonderrufnummern (z. B. 0137er-, 0180er-, 0900er-, 1183er-,... Rufnummern)
    • Alle weiteren Mobilfunkleistungen, die zusätzliche Kosten verursachen könnten
    • Anrufumleitungen

    https://www.simplytel.de/

    Sollte der 1GB Welcome Pass aus Magenta Moments nicht unter pass.telekom.de auftauchen?

    Bei den Reservierungen ist er nicht (mehr?).

    Ich habe an der falschen Stelle geschaut. Der Pass befindet sich nicht bei den Reservierungen sondern bei den aktiven Pässen - mit dem Namen "Reservierung Welcome Pass" 😂.


    Nachtrag:


    Die aktiven Pässe sind nur bei Aufruf über die Mobilfunkverbindung sichtbar. In der Version mit Login-Token fehlt dieser Bereich.

    Ab dem 60. nachgebuchten GB kommen i.d.R. 2 Capchas bzw. Löseaufgaben.


    Und wenn die GB zu schnell verbraten werden, hat man das große Glück, dass Cloudflare meint man sei ein Bot und lässt einen beim Kundencenter oder beim Mobilecenter erst nach einem, oder zehn oder 15 "Ich bin ein Mensch"- Kästchen anklicken erst rein, und dann kommen die 1und1-Spiele beim nachbuchen.

    Oje.


    Ob sowas einem Kunden rechtlich zumutbar ist? Das ist ja schon Schikane.


    Es kann nicht das Problem des Kunden sein wenn sich der Anbieter vor was auch immer schützen will.

    Sollte der 1GB Welcome Pass aus Magenta Moments nicht unter pass.telekom.de auftauchen?

    Bei den Reservierungen ist er nicht (mehr?).

    Oder verschwindet der nach ein paar Monaten?

    Ich hatte mir den Pass geholt, aber nicht gestartet/aktiviert (passiert erst automatisch im Ausland).

    https://www.dsgvo-portal.de/ge…ung-Einwilligung-2728.php


    Zitat

    Die Änderung der Netzbetreiberkennung auf Endgeräten zu Werbezwecken per OTA-Update ohne Einwilligung ist unzulässige Belästigung und verstößt gegen DSGVO sowie UWG.