Wegportieren darf nichts kosten und muß angeboten werden.
Hineinportieren muß der Anbierter gar nicht anbieten, und Kosten dafür sind afaik nicht geregelt.
In der Regel sind solche Kunden ja willkommen, daher besteht hier weniger Regelungsbedarf.
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Wegportieren darf nichts kosten und muß angeboten werden.
Hineinportieren muß der Anbierter gar nicht anbieten, und Kosten dafür sind afaik nicht geregelt.
In der Regel sind solche Kunden ja willkommen, daher besteht hier weniger Regelungsbedarf.
Die Rufnummer kann jederzeit wegportiert werden, das muss dann natürlich beim neuen Anbieter bekannt gegeben werden, dass die Rufnummer vor ende der Laufzeit portiert werden soll. Man erhält dann automatisch kostenpflichtig eine neue Rufnummer von uns.
Eine Portierung muß doch gebührenfrei sein.
Also darf auch die Ersatznummer nichts kosten. 🤔
1&1 ist für die Konkurrenz übrigens ein schöner Testlauf ob man ohne 2G auskäme - in selbst aufgebauten Gegenden ohne o2 Roaming stehen die 1&1 Kunden ja ab 2026 schon ohne GSM da.
Ich hatte das erst nochmal nachgeschaut.
Das ist nur die Rede vom Ende des 4G Roamings.
2G (und das nicht mehr existierende 3G 😂) bleibt folglich.
Habe den Verbrauch auf dem Gerät und unter datapass.de beobachtet und zwei Geräte parallel gleich genutzt.
Ist mir schon sehr oft aufgefallen wie negativ sich im Vergleich die 100 KB Taktung bemerkbar macht.
Und wie groß ist der Unterschied zwischen Gerät und Anbieter?
Da muß das doch sichtbar sein, das Gerät hat schließlich keine Ahnung von irgendwelchen Abrechnungstakten.
Ich hab mal alte Einzelverbindungsnachweise (Telefonica Netz) angeschaut wo Internetverbindungen einzeln aufgeführt sind. Meist sind es weniger als 10 pro Tag.
Gehen wir mal vom Worst Case aus: 20 Verbindungen * 30 Tage * 100kB = 60MB
Also entweder die Verbindungsnachweise stimmen nicht, du bist extrem mobil und erzeugst viel mehr Verbindungen, oder im Telekom-Netz gibt's mehr Disconnects.
Glaub ich nicht. Was zeigt denn dein Gerät an?
Das müßte nach deiner Theorie deutlich unter 6GB anzeigen.
Das Bild zeigt 306W + 111W ![]()
Es gibt Geräte/Software, die gruppiert die Vorwahl wie sie vergeben wurde.
WhatsApp z.B. zeigt die Nummer als +49 1515 1234567 an.
Da ist nichts Toleranz, bisher wurde immer bei ~295W gekappt.
Wir reden hier von 3% mehr als vorher. Daraus würde ich kein grundsätzlich anderes Verhalten ableiten.
Und warum sollte die Begrenzung mit 2 getrennt(?) angeschlossenen Modulen anders sein?
Bin gespannt ob du irgendwann mal wesentlich mehr als die 306W siehst.
Steht doch da 😉: Netzclub+ = 100MB extra
Das alte Netzclub+ war Werbung per App auf dem Sperrbildschirm.
Dafür gab es bei regelmäßiger Nutzung 300MB extra und weitere 100MB für den Traffic der Werbung.
Das Angebot wurde eingestellt. Der 100MB Bonus ist geblieben.
Weiß jemand ob dieser 100MB Bonus verschwindet wenn der Tarif gewechselt wird, bzw. man später wieder in den Basistarif zurückkehrt?
Natürlich im Netz von Telefonica. Das andere gibt's ja fast nur auf dem Papier.
Das wurde vereinbart:
https://www.telefonica.de/news…roaming-agreement-ab.html
Die Bundesnetzagentur hat das dann später genau geregelt: Verkauf von fremden Netzen ist bis Ende 2023 erlaubt, bis Ende 2025 dürfen die Kunden bleiben. Spätestens dann muß alles im eigenen Netz + Roaming laufen.
ZitatDie Bundesnetzagentur hat gegenüber der 1&1 Mobilfunk GmbH Fristen zur Beendigung der Doppelstellung als Diensteanbieter und Netzbetreiber festgelegt. Der Vertrieb als Diensteanbieter ist spätestens bis Ende des Jahres 2023 einzustellen. Jedwede Geschäftstätigkeit als Diensteanbieter ist spätestens bis Ende des Jahres 2025 einzustellen.
"Mit der Entscheidung über den Zeitpunkt der Beendigung der Doppelstellung von 1&1 wird die wettbewerbliche Unabhängigkeit dieses Netzbetreibers hergestellt. Dadurch wird der Wettbewerb gefördert", sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur.
Grundsätzlich ist ausgeschlossen, dass ein Mobilfunknetzbetreiber gleichzeitig Diensteanbieter bei einem anderen Netzbetreiber ist. Der 1&1 Mobilfunk GmbH wurde bei der Frequenzauktion im Jahre 2019 übergangsweise eine Doppelstellung zugestanden. Diese Doppelstellung hat sie in den festgelegten Zeitfenstern aufzugeben.
Am 26. November 2018 erließ die Bundesnetzagentur die Entscheidung über die Vergabe- und Auktionsregeln und eröffnete das Zulassungsverfahren zur Auktion von Frequenzen bei 2 GHz und 3,6 GHz. Die 1&1 Mobilfunk GmbH hat in der Auktion im Jahr 2019 Frequenzen erworben, verbunden mit der Verpflichtung, die wettbewerbliche Unabhängigkeit als Mobilfunknetzbetreiber herzustellen. Eine Entscheidung der Bundesnetzagentur bis wann die Doppelstellung aufgegeben sein muss, stand aus.
Bisher sind Unternehmen aus dem Konzernverbund der 1&1 als Diensteanbieter/MVNO tätig. Zur Beendigung der Doppelrolle fanden mehrere Anhörungen der 1&1 sowie der Wettbewerber statt.
Die Entscheidung vom 26. November 2018 sowie Dokumente zu laufenden Frequenzbereitstellungsverfahren sind auf der Webseite der Bundesnetzagentur unter www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband veröffentlicht.