wundert das jetzt wirklich beim Meister der Einzelfaelle, und im Biegen von Auslegungen uns Gesetzen zu eigenen Gunsten, wirklich?
Ich finde schon, das eine Kündigung per SMS zumindest grenzwertig ist und meiner meinung nach dürfte das gerne die verbraucherschutzzentrale mal mit der bundesnetzagentur in Verbindung treten um diese Kündigungen per SMS zu überprüfen bei denen nicht nachgewiesen werden kann, daß der Kunde sie überhaupt erhalten hat.
Ein bisschen Sicherheit....sollte auch der Kunde erwarten dürfen, wenngleich natürlich für beide Vertragsparteien grundsätzlich die Möglichkeit bestehen muss den prepaidvertrag zu kündigen.
...unglücklich.... ist eine Kündigung per SMS auf jedem Fall !
Ein Mobilfunkanbieter weiss das SMS eben nicht ankommen wenn die Simkarte in der Schublade liegt und da macht man es sich mit einer SMS doch sehr einfach.
Genau das könnte eben vermieden werden, wenn die Bundesnetzagentur da ( z.b. auf eine Hinweis einer Verbraucherschutzzentrale ) einschreiten würde.
Andererseits sind andere kontaktwege ja oftmals auch nicht erfolgreich.
E.Mailadressen die nach einigen Jahren nicht mehr genutzt werden ( oder wie bei mir geschehen, nach 25 Jahren Nutzung gekapert werden mit anschließend freipressversuch aus Rumänien )
Postadessen, die sich innerhalb von einigen Jahren auch bei einigen geändert haben können.
Aber ich finde schon, das man eben dem Anbieter zumuten kann, nacheinander alle 3 Wege auszuschöpfen.
Kommt für eine SMS keine Bestätigung....weil das Telefon aus war oder die Simkarte in einer Schublade lag....
Erstmal einen Versuch per E.Mail mit Lesebestätigung
Kommt auch bei der E.Mail keine Lesebestätigung, dann halt per Briefpost
Erst wenn alle Wege ausgeschöpft sind.....und der Kunde ( oder eben Donald Duck oeer Vadder Abraham bei älteren Simkarten ) auf keinem der Kontaktwege erreichbar war, als letztes Mittel eine öffentliche Liste mit Telefonnummern ( bei der Bundesnetzagentur ) die demnächst abgeschaltet werden sollen evtl. sogar verbunden mit einer gegenüber Normalfällen verdoppelten Kündigungsfrist ! Also ähnlich wie eine öffentliche Bekanntmachung von Amtsgericht, wenn Personen für das Gericht nicht auffindbar sind.