Nein, dann weiß ich aber, dass das Opt-in wirklich gesetzt wurde. Oder was ich beauftragt habe. Ich hatte es schon, dass ich eine Option (Drittanbietersperre) über die Hotline beauftragt hatte und mir gesagt wurde, es wurde eingerichtet und ist aktiv.
Für mich kommt es immer auch darauf an, was ich bestätigt haben möchte.
...um welches Thema geht es.
Bei einer Drittanbietersperre....mag es sinnvoll sein, sich das Setzen schriftlich bestätigen zu lassen.
Bei einem opt in reicht mir persönlich die Aussage am Telefon, denn mit der schriftlichen Bestätigung habe ich wie weiter oben schon beschrieben nichts gewonnen.
Wird die Portierung abgelehnt, muss ich mir erneut die Arbeit machen die Portierung erneut anstoßen zu lassen ( ich persönlich versuche dann mögliche einzelfehler zu vermeiden, sprich mache einen erneuten Anruf beim abfebenden Anbieter wegen opt in, vergleiche nochmal genau gemachten Angaben Name Adresse Geburtsdatum sofern bekannt oder sende mit einer erneuten portierungsanfrage eine Screenshot von dem Konto.log.in beim abgebenden Anbieter mit und bitte den neuen ausnehmend Anbieter das nochmal abzugleichen und danach die portierung erneut anzustoßen.
Eine ablehnung einer portierung kommt halt immer mal wieder vor....und erfordert dann oft einen mehraufwand - weil es hin und wieder nicht mit einer einfachen zweiten anfrage getan ist ( man muss fehler finden und korrigieren ).
wobei es in vielen fällen der ablehnung bei mir - eine portierung zum laufzeitende anstatt zu sofort war die das problem ausgemacht hat. Die hotline kennt dann oftmals dieses problem und macht wenn man für eine erneuten Portierungsanfrage anruft wohl immer zu sofort ( damit ist die - bei mir am häufigsten aufgetretene - ursache dann oftmals schon eliminiert und es bleiben bei einer zweiten ablehnung eben Schreibfehler/Zahlendreher als weitere Möglichkeit ).
Bei vielen Anbietern wird auch das opt in setzen mittlerweile aber auch schon automatisch per e.mail bestätigt.
Bei einigen ( abgebenden ) Anbietern bekommt man auch ( indirekt ) Bestätigung für den Portierungstermin und das dann oftmals sogar früher als vom neuen Anbieter der die Rufnummer übernehmen soll.