Ich finde die Regelung ziemlich eindeutig. Für mich hätte sich die Frage nach der Auslegung ehrlich gesagt gar nicht gestellt. Und selbst wenn es so wäre: dann hilft doch die Nachfrage bei irgendeinem „dahergelaufenen“ Mitarbeiter erst recht nicht. Da wäre es dann sinnvoller schriftlich anzufragen und dadurch eine offizielle Antwort des Unternehmens einzuholen. Sowas fließt dann auch regelmäßig in die FAQ ein und hilft anderen.
Naja...dahergelaufener Mitarbeiter....der deine Fahrkarte kontrollieren soll ( sich also beruflich damit auskennen sollte ).
Schriftlich anfragen....hilft so schnell nunmal nicht weiter wenn ich samstags orgens das Hessenticket online buche und dann am samstag abend überlege...viellei ht könnte ich ja sonntag auch noch eine Fahrt machen ( aber brauche ich nun ein weiteres neues ticket ? - oder doch nicht ).
Ich habe es dann so gemacht - das ich den busfahrer vom NVV der kontrollieren soll, gefragt hat.
Der sagte passt...steig ein - soweit so gut !
Am Abend davor hat die DB Fahrkartenkontrolleurin im RE ja auch schonmal dieselbe Antwort gegeben ( ja, das gilt auch morgen Am Sonntag noch ).
Nur auf der Heimfahrt vom schwimmbad, war ich eben mit der strassenbahn gefahren, weil der Bus mir kurz bevor ich gekommen war weggefahren war.
...und in der Strassenbahn war der Fahrer halt abgeschirmt in seinem Fahrerhäuschen und Fragen direkt beim Fahrer nicht möglich.
ABER - eigentlich auch egal....ich nutze ein hessenticket vielleicht einmal alle 2...3 Jahre und bevor ich wieder eines benutzen will werde ich sicherzlich dazu kommen eine schriftliche Anfrage zu stellen und hoffentlich dann die Antwort schwarz auf weiss bei einer Kontrolle vorzeigen können....sofern mir das bestätigt wird, was die beiden Bediensteten mir gesagt hatten.