Beiträge von Postkartenuserin

    Netzclub hat mir schon mehrere Karten deaktiviert. V.a. aus der (interessanteren) "ersten Generation". Für diese Karten wurden damals unter Mitgliedern (und auf Ebay) noch Ablösepreise gezahlt.

    Ich kenne niemand dem eine netzclub simkarte deaktiviert wurde. Teilweise werden in meinem Bekanntenkreis noch eine 100 Minuten Netzclub Simkarte mit einer 200 plus 100 MB zweiten Netzclub sim im zweiten Dual Sim Slot kombiniert genutzt....


    Andere haben noch die alte 30..30...30 Variante...,die aber leider nach 30 MB komplett abschaltet und nicht drosselt.... Das wurde erst über die zusätzlichen 100 MB vom damaligen Netzclub Plus korrigiert.


    Alle die ich von verwandtschaft oder freunden bekommen hatte....in der zeit als die tarife noch nicht angepasst waren....laufen bei mir seit teilweise rund 10 jahre .... und ohne Aufladung.


    Nerzclub nutze ich in zweit. Dritt und viertgeräten...,die oftmals lange in der Schublade liegen.


    Gerne auch im tablet, das eigentlich nur im wlan genutzt wird....


    Als ich während corona dann im Krankenhaus lag....konnte ich die damals relativ neuen ( an die Discountertarife angepassten ) Tarife gut nutzen - zumal ich kurz vorher noch eine Rufnummer dorthin portiert hatte und ( damals noch ) 25 Euro Bonusguthaben bekommen hatte.


    Die Tarife sieht man in dr App gut...,mit widget sogar den Verbrauch auf dem widget ohne die app öffnen zu müssen.


    Es gibt also durchaus einsatzzwecke.


    In Kombination mit satellite.me für notfallsmartphones ein gutes Gemisch.


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    Du bist erwachsen.


    Treffe deine eigene Entscheidung....


    Du wolltest Tips....wenn es für dich nicht passt....okay

    Danke, aber ich habe eine Netzclub-SIM. Irgendwo, wahrscheinlich längst zwangsdeaktiviert. Eine Allnet-Flat für kleines Geld haben die m.W. nicht im Angebot. Nur 500MB/100 Einheiten für 5€/4 Wo., samt "drittbestem" Netz. Das geht wohl besser.

    1. Netzclub deaktiviert eben nicht


    2. Netzclub hatte vor ca 2...3 Jahren seine Tarife und Optionen an die der Discounter angepasst. Mal auf der Webseite von netzclub schauen....schadet also nicht.


    P.S. Ich kenne Leute die hatten eine Rufnummer dorthin portiert und zehren noch immer von dem bonusguthaben....das vor 4..5 Jahren für die eingehende Portierung gewährt wurde.....


    ...und kombiniert mit der satellite.me App....geht telefonie mit dem Internet das die netzclub sim gratis bietet auch ohne Guthaben auf der simkarte.

    Nimm dir für dein zweitsmartphone einfach eine netzclub simkarte ( oder sofern du dual sim hast....ggf. über tricks eine zweite dazu ).


    Die netzclub sim ist gratis ( aber offiziell nur 1 pro Person)

    Keine aufladepflicht

    Jeden Monat ein kleines Datenvolumen gratis..


    ....und wenn man mal einen tarif braucht....aufladen mit o2 aufladekarte und buchen ( wobei die tarife etwa denen vor der GB Erhöhung bei Aldi talk entsprechen )


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    Für die kurze Zeit mit viel GB....geht fast alles, wo du eine billige simkarte bekommst.....einfach denn kurz bevor man es braucht im grössten Tarif anmelden.

    Das Fahrzeug ist aus zweiter Hand....es gibt also 2 Besitzer (einer von 1990-1998 und der zweite von 1998 bis 2023


    Sowohl der Verkäufer als auch der damaliger Erstbesitzer bestreiten jemals einen Unfall mit dem Auto gehabt zu haben.


    Christina Wiemeyer

    Erstmal...ihr habt das Fahrzeug vor 6 Monaten gekauft.


    Also gibt es theoretisch auch die Möglichkeit, das in dieser Zeit ein Unfall passiert und repariert worden sein könnte....


    Es ist eigentlich ziemlich egal wer von beiden den Unfall hatte....


    Die Rückabwicklung dè Kaufvertrages ( oder Preisminderung ) muss immer mit dem erfolgen von dem es zuletzt erworben wurde.


    Vorher sollte man aber einen Blick in den abgeschlossenen Verrag werfen.....und sich dazu ggf. Hilfe vom Anwalt holen.


    Wird / Wurde im Vertrag wirklich auch unfallfreiheit zugesichert ?


    In dem ( vorgefertigten ) Vertrag den ich benutze stehen 2 Sätze


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    Der Verkäufer versichert das er das Fahrzeug als unfallfrei erworben hat


    Der Verkäufer versichert das in der Zeit in der er das Fahrzeug im Besitz hatte das Fahrzeug unfallfrei war.


    ...und jeweils kann dahinter ein Häkchen gesetzt werden ( oder ggf. der Satz durchgestrichen werden )


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    Da kann manchmal ein Wort in der Formulierung entscheidend sein....und da würde ich mich persönlich auf den Anwalt meines Vertrauens verlassen. Trotzdem - kommt es zu einem Gerichtsverfahren ist man immer ein Stück weit in Gottes Hand.


    Wenn nicht ausdrücklich die unfallfreiheit garantiert wird....wird es eher schwierig.


    Zusätzlich....je mehr Zeit seit dem Verkauf vergangen ist....umso eher könnte der Verkäufer eben auch unterstellen, das er ein unfallfreies Fahrzeug verkauft hat und der Unfall nach dem Verkauf stattgefunden haben könnte.


    Je länger der Verkauf also her ist .... könnte es ebenfalls schwieriger machen


    Dann kommt ggf. noch ein Gutachter in Frage....was die Angelegenheit ggf. teuer macht....aber ggf. Kann der Gutachter auch eine Stellungnahme dazu abgeben, wann der unfallzeitpunkt gewesen sein könnte.


    Für jedes Gutachten, das von eurer Seite in Auftrag gegeben wurde, kann aber vor Gericht ein weiteres ( gerichtliches ) Gutachten gefordert werden - was es wieder teurer macht.


    Alles in allem....Du brauchst Hilfe von Fachleuten.


    Wenn du wissen willst, ob es bei der Polizei gespeichert wurde....frag nicht in diesem forum....sondern direkt bei der Polizei an erster Hand.


    P.S. sollte herauskommen, das du das Fahrzeug an deinen Verkäufer zurück geben kannst....der Unfall aber tatsächlich in der Zeit des ersten Besitzers ( lt. Gutachter oder weil die Polizei oder die Versicherung etwas gespeichert hat ) nachgewiesen sein....müsste danach der zweitbesitzer wiederum seinen Verkäufer verklagen.


    ...und dazwischen könnten ja auch noch Autohändler sein....wo auch auf einer Probefahrt oder überführungsfahrt ein Unfall passiert sein könnte.


    Zwei kurze Dinge noch....


    Für die Polizei gelten natürlich auch die deutschen Gesetze ( Datenschutz....Irgendwann muss gelöscht werden - bei 30 Jahren Fahrzeugalter, aber das klärt die Nachfrage dort ).


    Verjährung....sollte klar sein, das der Unfall in der Zeit des erstbesitzers war....könnte es der zweitbesitzer schwer haben....was dich dann aber nicht interessieren würde.

    Die Kernfrage ist m.E. ob es sich tatsächlich um ein Fake handelt.

    Da Du hier fragst, vermute ich das es sich um einen wertvolleren Gegenstand handelt.

    M.E. gibt es zu allen wertvollen Gegenständen Foren mit Experten, die ggf. eine Einschätzung dazu abgeben können.

    Gute Idee....aber vielleicht ist er ja hier richtig ?


    z.b. mit einem Nokia 3210 ?


    ...Wobei... bei Rechnung aus 1994 vielleicht eher ein Ericson 174 ?


    Das 3210 wurde ja erst kurz vor der Jahrtausendwende rausgesucht....das wäre mit einer Rechnung aus 1994 also sicherlich ein Fake.....


    Im Orginalzustand - nie ausgepackt im Orginal Karton ?

    Ich habe im kopf....2 Rufnummern und 2 Leitungen die zeitgleich belegt werden konnten.


    Die alte ( meist kurze ) die man dann per idsn Anlage verlängern konnte


    Und zusätzlich bekam man eine zweite ( längere ) Rufnummer.


    Aber vielleicht gab es die dritte bis zehnte Nummer dann später und nicht von anfang an....oder ( später ) gegen Aufpreis. .?

    Bevor die Rufnummern auf VoIP umgestellt wurden konnte man an die Telefonnummer hinten beliebig Ziffern anhängen....Die dann eben einfach nicht gewählt wurden. Wenn man zu schnell dran gegangen war hörte man vielleicht noch...ratatatt für die letzte gewählte aber nicht benötigte Ziffer.


    Ein Autohändler hier im Ort hatte sich damals extra eine sehr, kurze Hauptnummer besorgt für seinen festnetzanschluss.


    Nach dem Motto


    0561 - 12345


    Inseriert wurde dann unter


    0561 - 12345 01

    0561 - 12345 02

    0561 - 12345 03

    ...

    0561 - 12345 99


    Das hatte damals für den Autohandel irgendwelche Vorteile....aber frag mich jetzt bitte nicht mehr welche ( und war in etwa 1996...1997 ).


    Es kann also durchaus vorkommen, daß jemand ( aus welchem Grund auch immer ) damals verlängerte Rufnummern angegeben hat bei einer Bestellung.....


    ....und das eben die verlängerte Rufnummer so auch auf einer Rechnung eingetragen wurde.


    In den Anfängen von ISDN konnte man das sogar von der zuhause installierten ISDN Anlage machen lassen.....


    Da ISDN ja zwei Leitungen zur Verfügung gestellt hat.....konnte man so aus


    0561 - 12345


    Eben


    0561- 1234501 ( Küche)

    0561-1234502 kinderzimmer1

    0561-1234503 kinderzimmer2

    0561-1234504 kinderzimmer3

    0561-1234505 büro/home.office

    0561-1234506 Oma in der souterrainwohnung

    0561-1234507 Telefon im Wohnzimmer


    Usw. Machen.


    Letztendlich...ob die Nummer offiziell vergeben wurde....sagt nicht viel aus.....sie kann auch kurz vergeben worden sein und eben aus dem einen oder anderen grund verlängert worden sein.