Das Fahrzeug ist aus zweiter Hand....es gibt also 2 Besitzer (einer von 1990-1998 und der zweite von 1998 bis 2023
Sowohl der Verkäufer als auch der damaliger Erstbesitzer bestreiten jemals einen Unfall mit dem Auto gehabt zu haben.
Christina Wiemeyer
Erstmal...ihr habt das Fahrzeug vor 6 Monaten gekauft.
Also gibt es theoretisch auch die Möglichkeit, das in dieser Zeit ein Unfall passiert und repariert worden sein könnte....
Es ist eigentlich ziemlich egal wer von beiden den Unfall hatte....
Die Rückabwicklung dè Kaufvertrages ( oder Preisminderung ) muss immer mit dem erfolgen von dem es zuletzt erworben wurde.
Vorher sollte man aber einen Blick in den abgeschlossenen Verrag werfen.....und sich dazu ggf. Hilfe vom Anwalt holen.
Wird / Wurde im Vertrag wirklich auch unfallfreiheit zugesichert ?
In dem ( vorgefertigten ) Vertrag den ich benutze stehen 2 Sätze
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Der Verkäufer versichert das er das Fahrzeug als unfallfrei erworben hat
Der Verkäufer versichert das in der Zeit in der er das Fahrzeug im Besitz hatte das Fahrzeug unfallfrei war.
...und jeweils kann dahinter ein Häkchen gesetzt werden ( oder ggf. der Satz durchgestrichen werden )
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Da kann manchmal ein Wort in der Formulierung entscheidend sein....und da würde ich mich persönlich auf den Anwalt meines Vertrauens verlassen. Trotzdem - kommt es zu einem Gerichtsverfahren ist man immer ein Stück weit in Gottes Hand.
Wenn nicht ausdrücklich die unfallfreiheit garantiert wird....wird es eher schwierig.
Zusätzlich....je mehr Zeit seit dem Verkauf vergangen ist....umso eher könnte der Verkäufer eben auch unterstellen, das er ein unfallfreies Fahrzeug verkauft hat und der Unfall nach dem Verkauf stattgefunden haben könnte.
Je länger der Verkauf also her ist .... könnte es ebenfalls schwieriger machen
Dann kommt ggf. noch ein Gutachter in Frage....was die Angelegenheit ggf. teuer macht....aber ggf. Kann der Gutachter auch eine Stellungnahme dazu abgeben, wann der unfallzeitpunkt gewesen sein könnte.
Für jedes Gutachten, das von eurer Seite in Auftrag gegeben wurde, kann aber vor Gericht ein weiteres ( gerichtliches ) Gutachten gefordert werden - was es wieder teurer macht.
Alles in allem....Du brauchst Hilfe von Fachleuten.
Wenn du wissen willst, ob es bei der Polizei gespeichert wurde....frag nicht in diesem forum....sondern direkt bei der Polizei an erster Hand.
P.S. sollte herauskommen, das du das Fahrzeug an deinen Verkäufer zurück geben kannst....der Unfall aber tatsächlich in der Zeit des ersten Besitzers ( lt. Gutachter oder weil die Polizei oder die Versicherung etwas gespeichert hat ) nachgewiesen sein....müsste danach der zweitbesitzer wiederum seinen Verkäufer verklagen.
...und dazwischen könnten ja auch noch Autohändler sein....wo auch auf einer Probefahrt oder überführungsfahrt ein Unfall passiert sein könnte.
Zwei kurze Dinge noch....
Für die Polizei gelten natürlich auch die deutschen Gesetze ( Datenschutz....Irgendwann muss gelöscht werden - bei 30 Jahren Fahrzeugalter, aber das klärt die Nachfrage dort ).
Verjährung....sollte klar sein, das der Unfall in der Zeit des erstbesitzers war....könnte es der zweitbesitzer schwer haben....was dich dann aber nicht interessieren würde.