Das Auto war noch auf dem auswärtigen Händler angemeldet und ich bin damit nach Hause gefahren, mit allen Papieren. Am nächsten Tag habe ich das Auto selbst umgemeldet und dem Händler bescheid gegeben.
Genauso läuft es auch ( im Idealfall ) bei Privatverkauf....
Nur....das es eben auch käufer gibt die sich nicht an die Vereinbarung im Kaufvertrag halten und das fahrzeug Nicht unverzüglich ummelden.
Das ist mir persönlich einmal passiert.....inkl. Weiterverkauf von meinem Käufer an einen Dritten....mehreren Verkehrsverstössen die immer wieder bei mir ankamen...und zu guter letzt nachts polizeibesuch mir Rammbock an der Türe, weil mit dem Auto ein juwelierschaufenster eingerammt worden war.
Das alles obwohl ich in der Zwischenzeit ( 6..8 wochen ? ) das ganze dann sowohl bei Zulassungsstelle und Kfz,Versicherung und Kfz,steuerstelle gemeldet hatte und auch eine Anzeige deshalb bei der Polizei gemacht hatte ( von der natürlich vom einsatzkomando vor der Tür niemand wusste ).
Am effektivsten war wohl noch die meldung ans Finanzamt...,denn im damaligen vertrsg stand ausdrücklich das die steuerpflicht mit übernahme des kfz auf den käufer überging. Die haben letztendlich sogar bei dem käufer von mir auf der matte gestanden .... Bei Steuern versteht unser Staat keinen Spass....
Aber mit der ummeldekaution ist mir das noch nie passiert.....davor hatte ich jahrelang immer brav abgemeldet nach meiner Erfahrung.
Du hattest noch gefragt nach der Höhe....in dem Vertrag den ich habe....stehen 240 Euro
Du hattest noch gefragt, wie die Rückzahlung erfolgt....das hatte ich nochmal oben nachgetragen
Wahlweise per Überweisung an den Käufer....nachdem er die ( fristgerechte ) Ummeldung nachgewiesen hat oder wenn der Käufer das will....abholen gegen Vorlage des ummeldenachweises. .....