Diese Ummeldekaution ist mir neu. Wie hoch ist die und wie wird die bezahlt und rückerstattet?
Bei einem Händler könnte man die ggf. mit Kreditkarte bezahlen und hätte dann eine Sicherheit. Bei Privatkäufen wird es schwierig.
Das ist keine offizelle ( staatliche ) Ummeldekaution
Es ist auch nix für den Kauf beim Händler....da sind die Fahrzeuge ja immer abgemeldet.
Es ist eine Hilfe beim Privatverkauf eines ( noch angemeldeten ) Fahrzeuges.
Einfach ein Kaufvertrag wo man eben ( beim Privatverkauf ) vereinbart, das der Käufer ausser dem Kaufpreis eine Ummelde Kaution zahlt - wenn er das Auto angemeldet sofort mitnimmt.
Das hat für beide Seiten Vorteile....aber beide Seiten müssen bereit sein sich darauf einzulassen.
Der Veräufer kann das Fahrzeug nutzen bis ein Käufer vor der Türe steht
Der käufer kann eine Probefahrt machen
der verkäufer kann das fahrzeug bis zum verkauf angemeldet im öffentlichen verkehrsraum parken...braucht keinen extra stellplatz...
Der Verkäufer hat einen überregionaleren Kundenkreis....als bei einem vor dem Kauf abgemeldeten Fahrzeug mit dem der Käufer ja auch keine Probefahrt machen könnte.
Der Verkäufer ist durch die Kaution abgesicherter, denn ein Käufer bekommt vertraglich zugesichert die Kaution nur zurück wenn er sich an die ummeldefristen hält....versäumt der Käufer die fristgerechte Ummeldung steht sie als Vertragsstrafe dem Verkäufer zu.....so steht es im vorgedruckten Kaufvertrag.
Für den Käufer ist es oftmals deutlich teurer nach einer Besichtigung nochmal zurück zu fahren...dann abzuwarten, das der Verkäufer ( sofern er eine Probefahrt ermöglicht hatte und das fshrzeug noch zugelassen war ) das fahrzeug abmeldet.
Danach muss der Käufer ja erneut hin um den fahrzeugbrief gegen restzahlung abzuholen und wieder nach Hause um das auto dort anzumelden....
...und ein drittes mal hin mit frischen Kennzeichen zum abholen.
Das mag alles im 50 km Umkreis noch gut möglich sein....aber wenn ein Käufer aus München ein Auto in Hamburg besichtigt....wird 2...3 x fahren sicherlich einen entsprechenden Abschlag bei dem was er zahlen möchte ausmachen.
...Alternativ könnte man auch ein teures kurzzeitkennzeichen nehmen....Wobei das Zulassungsstellen oftmals nicht mehr blanko herausgeben für diverse Autos die an einem Wochenende besichtigt werden sollen....um auszusuchen.....letztendlich für beide Seiten besser....denn das was man so spart kann für deine Seiten evtl. den Ausschlag für Kaufen oder Nicht.kaufen ausmachen.
Es kann also ( für beide vertragaparteien ) Sinn machen....einen Kaufvertrag aus dem internet herunterzuladen in dem eine Ummeldekaution als Alternative möglich ist....
Ich habe vor einige jahren einmal - als es gross durch die presse ging, das einige käufer sich nach dem Kauf nicht an die vertraglich vereinbarte Ummeldung gehalten hatten - bei der hiesigen KFZ.Zulassungsstelle zwei ausliegende Verträge mitgenommen wo das enthalten war ...und den Vertrag danach immer wenn ich ein neues Fahrzeug hatte kopiert und gleich zum fahrzeugbrief dazugelegt.
Seitdem habe ich meine Fahrzeuge immer zum Besichtigungstermin angemeldet gelassen....der Interessent konnte das Fahrzeug dadurch Probefahrt und sich bei Vertragsabschluss entscheiden....
Lieber nur Anzahlung, warten bis ich abgemeldet habe, danach wiederkommen und den Fahrzeugbrief gegen Restzahlung erhalten...,und wieder nach Hause zum anmelden und dann ein drittes mal kommen zum abholen nachdem der Käufer angemeldet hat und sein eigenes Kennzeichen hat...
Oder
Erstmal nur Anzahlung....zuhause ein kurzzeitkennzeichen holen und Abholung nachdem ich abgemeldet habe
Oder
Eben Ummeldekaution und sofort mitnehmen....und sich an die vereinbarte ummeldefrist halten - damit er die ummeldekaution danach überwiesen bekommt ( oder wahlweise auch abholen kann ).