Das alte Kennzeichen wird aber kaum ein Verkäufer mitgeben, denn die verwendet man entweder fürs neue Fahrzeug oder behält sie als Erinnerung. Aber auch auch die Zuslassungsbestätigung Teil 1 wird gerne als Erinnerung behalten.
Dann kannst du kein auto in den bereich der Zulassungsstelle hier verkaufen.
Im übrigen, kann man bei der Abmeldung bestimmen ob das Kennzeichen für den bisherigen Halter reserviert wird.....oder ob ein Käufer ( ein noch angemeldetes ) Fahrzeug oder ein Fahrzeug zu dem die Kennzeichen reserviert wurde mit diesen Kennzeichen weiterfahren darf.
Mein Auto hatte ich in Kassel gefahren....mit den Münchner Kennzeichen die der vorbesitzer ( aus Düsseldorf ) dran hatte und schon von seinem Vorgänger aus München mitgenommen hatte.
Dazu war lediglich nötig das das Fahrzeug bei Übergabe weiterhin damit zugelassen war.
Anstatt es abzumelden, wurde einerseits das ganze natürlich schriftlich im Kaufvertrag vereinbart....andererseits musste der Käufer lt. Dem Kaufvertrag eine Ummelde-Kaution hinterlegen, die er nur bei Ummeldung innerhalb 3 Werktagen zurück überwiesen bekommen hat.
So war die Überführung ohne extra kurzzeitkennzeichen möglich was es für mix letztendlich günstiger gemacht hat,
Eine solche ummeldekaution macht den Privatverkauf sicherer, und günstiger für den Käufer ( sofern er sich daran hält - weil er keine kurzzeitkennzeichen benötigt oder zweimal fahren muss ).
Klar...wie überall....man muss vorsichtig sein
Klar gibt es auch bei einer Ummelde-Kaution mögliche Fehlerquellen....
Aber mit Ummelde-Kaution erweitert sich auch der kundenkreis für den privaten Verkäufer....denn wenn jemand 300 km anreist....aber das Auto nicht Probefahrt kann, weil es Freitags abgemeldet wurde, oder er es nicht mitnehmen kann, weil es noch nicht abgemeldet ist und er nochmal nach der Abmeldung 300 km hin und zurück fahren soll..,schlägt sich das auch im Preis den er zahlen will oder kann nieder.