Hört sich nach Mietswohnungen an. Da wird der Vermieter (Wohnungsgenossenschaft) ab 01.07.2024 die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr auf die Mieter umlegen dürfen. Daher werden sie in eigenem Interesse etwas verändern, also vermutlich den Vertrag mit dem Kabelanbieter kündigen oder vielleicht den Mietern anbieten, separat eine individuellen Vereinbarung zur Kabelnutzung abzuschließen mit ihnen. Wenn jeder Mieter da individuell mitmacht, muss sich nichts ändern.
Wie sieht es bei denjenigen dreien aus, die den Internetanschluss über Kabel haben? Das wird wohl eine individuelle Vereinbarung mit dem Vermieter sein, oder ist das mit Vodafone? Rein rechtlich sollte das erstmal bestehen bleiben, solang nicht irgend eine Partei kündigt. In letzterem Fall wäre es interessant, welche Fristen es dafür gibt.
Die Wohnungsbaugenossenschaft will wohl zum 31.12.23 den Vertrag mit unitymedia/Vodafone kündigen aufgrund des sonderkündigungsrechtes.
Damit haben dann 5 von 6 Mietern im Haus kein TV mehr über Kabel.
Da es keine gemeinschaftsantenne gibt bleiben DVB.T oder Internet TV ( http://www.2ix2.com ) oder ein Einzelvertrag mit Vodafone oder bei DSL mit IP.TV....
Alles in allem ist schon alleine der TV Anteil deutlich teurer als die 1,95 Euro die wir bislang bezahlen.
Dazu kommt, daß 3 der Haushalte auch das in dieser Abrechnungsform enthaltenen 6000/425er Internet nutzen und auch da zusätzliche Kosten entstehen werden, wenn neues gebucht werden muss.
Für meinen Geschmack....hätte es ruhig mit 1,95 Euro mtl. Über das Nebenkostenprivileg Weitergehen dürfen.
5 von 6 Mietern stehen dich ohne Nebenkostenprivileg schlechter, 3 von 6 sogar deutlich schlechter.
Da hat uns die Politik und die Gerichte wohl einen Bärendienst erwiesen.
P.S. geos derzeit - würden wohl bei den Hausbewohnern eine Mehrheit Zustandekommen für Fernsehen für 1,95 mtl. - Aber sobald jemand ( waagerecht ) auszieht und jemand neues einzieht ? Und ob wir als 6er Gemeinschaft diese Konditionen überhaupt bekommen würden ? Das glaube ich kaum das Vodafone das mit uns als Mietergemeinschaft zu den Konditionen fortführen würde, wie mit der Genossenschaft mit einige 100 Wohnungen.