Das ist kein Rechtsgutachten, sondern schlicht eine Würdigung der rechtlichen Situation hinsichtlich des genannten Betreibers. Es ist offensichtlich, dass der Betreiber keine Lizenz hat, und wie dargelegt ist alleine das Fehlen einer Anbieterkennzeichnung, welche vorgeschrieben ist, ein sicheres Indiz. Deine "Einwände", Postkartenuserin, sind eher mit "wo kein Kläger da kein Richter" summiert, allerdings schützt nichtmal Unwissenheit vor Strafe...
Und was bitte ist eine Würdigung der Situation durch eine Rechtsanwalt anderes als ein anderer Name für ein Rechtsgutachten ?
Solange kein urteil gesprochen ist....
Gilt immer noch die Unschuldsvermutung !
...Ausserdem sprechen eben auch Gründe dafür das eine Zahlung von lizensgrbühren zumindest möglich erscheint. Oder hast du etwa Nachweise, wie z.b. Einblick in die Konten, das diese nicht geflossen sind ?
Andererseits kann aber auch schon die Behauptung, daß die webseite illegal ist rechtlich einen relevanten verstoß darstellen...Stichwort verleumdnung....zumindest solange es nicht richterlich durch ein Urteil bestätigt worden ist.
...und eine anbieterkennzeichnung kann auch schlichtweg vergessen worden sein....oder bei einem Hack der Webseite durch einen Mitbewerber entfernt worden sein....dabei kann dann ein webseitenbetreiber diese natürlich auch später wieder einfügen, sofern er denn davon erfahren hat ( denn kein webseitenbetreiber ist verpflichtet stündlich oder täglich nachzuschauen, ob evtl. etwas wie eine Anbieterkennzeichnung z.b. durch einen Hacker entfernt wurde ).
Das fehlen ist daher zunächst einmal lediglich ein Indiz.
Letztendlich zählt aber eben nur ein rechtskräftigen Urteil.