Re: SMS kommen bei einem Empfänger nie an
Entweder die Nummer ist sonst falsch - oder der SMS-Speicher voll.
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Re: SMS kommen bei einem Empfänger nie an
Entweder die Nummer ist sonst falsch - oder der SMS-Speicher voll.
ZitatOriginal geschrieben von doedl
Eigentlich reichen mir die 2,5 MB (bisher), gibt es denn etwas für ca 10 MB; 250 ist schon ein bischen viel für mich
Geht mir eigentlich auch so. Wenn du diesbezüglich etwas hörst, gib Nachricht. ![]()
Das, was man dafür zu zahlen bereit ist. ![]()
Oder erwartest Du hier ernsthaft eine Antwort, die anders lautet als: Guck Dir die eBay-Preise an ?
:confused:
Da Du ja oben gelesen hast, dass es wohl an 1&1 liegt: was haben die denn dazu gesagt?
Hallo!
Ich beschäftige mich derzeit mit BU- und RL-Versicherungen. Mir sind die Punkte, auf die es ankommt schon klar, die Berichte aus der Finanztest habe ich auch alle gelesen.
Sodann geht es um die Klauseln "Verzicht auf §§ 41, 172 VVG. Auf die Anwendung von § 41 VVG wird fast immer (im BU-Bereich) verzichtet. Bei § 172 VVG ist es nicht immer so.
Nun liebäugel ich mit einer Versicherung, bei der auf die Anwendung von § 172 VVG als einziges Manko nicht verzichtet wird.
Gibt es unter euch Fachleute, die diesbezüglich aus der Praxis berichten können? Nach manchen gefundenen Google-Einträgen ist der Anwendungsbereich im Bereich BU+RLV nicht dramatisch, sprich: es ist kein k.o.-Kriterium in dem Bereich.
Die Befürchtung besteht halt, dass die Beiträge wie bei einer PKV ständig steigen. Meiner Meinung nach dürfte ein derartiges Risiko jedoch nicht bestehen.
Von Bekannten habe ich gehört, dass von dieser Möglichkeit bei deren Verträgen in den letzten 30 Jahren kein Gebrauch gemacht wurde.
Dass ein Abschluss woanders durchaus auch möglich wäre, ist mir bewusst. Den Tipp benötige ich iÜ nicht ![]()
Würde mich über Erfahrungsberichte freuen.
edit: *räusper* Habe eben einen neuen Gesetzestext bekommen. Nunmehr ist in den §§ 172 ff. VVG die BUV geregelt. Mir geht es jedoch um die alten Regelungen (§ 172 VVG a.F.). Sie die nunmehr hinfällig geworden?
ZitatOriginal geschrieben von azzkikr
Nein, dann gibt es kein zurück mehr. Und selbst wenn müsste die Rechnung bezahlt werden...
Genau. Der Verbrauch müsste bezahlt werden. Allerdings kann man dennoch zurücktreten binnen der gesetzlichen Frist.
ZitatOriginal geschrieben von Kanalratte
Warum hast Du damals nen o2-Vertrag abgeschlossen, wenn Du doch eh kein o2-Netz daheim hast? Sich auf's Roaming zu verlassen ist fatal, da man nie weiß, wann es soweit ist.
Super Tipp und super Feststellung. ![]()
Das ist dem Threadersteller wohl nun auch klar. Aber wieso sollte man daran zweifeln? Hätte doch eh keiner mit gerechnet, dass die das Roaming an Stellen abschalten, die sie nicht selbst versorgen.
Lass Dir das Gerät bei Tchibo doch zeigen und sage denen, dass Du mal sehen willst, wie man sonen Latte macht. Ist hier bei uns kein Problem in den Tchibo-Shops.
Aufgebaute Verbindungen müssen natürlich bezahlt werden. Wenn die Karte jedoch gekündigt ist, nutze sie doch einfach nicht. Es ist wirklich so einfach wie es klingt.
Und wenn Du die Hotline nicht anrufen willst, kann Dir hier auch niemand helfen. Hellseher gibt es hier leider nicht.
Was willst Du denn hören? Nutze sie doch einfach nicht. ![]()