Naja. Man muss wohl eher beim Gericht einen PfÜb beantragen. Allein ein Anruf beim GVZ ist es dann ja doch nicht. ![]()
Beiträge von crooks
-
-
-
Das würde ich schon als Grund sehen, eine außerordentliche Kündigung zu probieren; gerade, wenn man die Nummern zuvor genutzt hat.
-
Zitat
Original geschrieben von eigenv
Wo ist denn dieses "hier"?Das war Schleswig-Holstein in der Nähe (ca 15km) von St. Peter-Ording.
Wundert mich eh, dass in dieser Touristenregion Null und nix von UMTS zu sehen ist. Aber das verstehe, wer will ...

-
Da, wo ich nun bin, sind es eher 0,15 kb. :confused: Wirklich doll ist es hier tagsüber nicht.
-
Lies doch den Thread kurz und such bei den genannten Anbietern. Vorkauen kann es dir keiner.
Parfumplatz.de hat es jedenfalls gelistet. Schau doch da mal. Kann ich nur empfehlen.
-
huberandi:
:gpaul: Was ist denn das für eine Frage?
Gleichzeitig kann man natürlich die Tasten nicht drücken. Aber durchaus schnell nacheinander. Natürlich geht das. :top: -
Dann hast du vielleicht noch nirgends geschaut.
Bei Parfumplatz.de ist es gelistet, wenn auch ohne Foto. Aber bestellen kann man da schon. -
:top:
-
Zitat
Original geschrieben von Jimmythebob
Nein, er darf das eben nicht. Als Vermieter darf man nicht je nach Laune seinen Mietern kündigen, sondern nur bei berechtigtem Interesse (z.B. Eigenbedarf).Genau. Außer eben bei einem Mietverhältnis über eine Wohnung in einem vom Vermieter selbst bewohnten Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen (Einliegerwohnung, DHH) nach § 573a BGB.
Hier bedarf es keines Interesses, lediglich die Kündigungsfrist ist länger.