Beiträge von christian_kh

    War Starlink nicht nur noch 60€ monatlich in Deutschland? Für einen Hof auf dem Land wäre das nicht unbedingt die schlechteste Lösung.

    wie oft muss man eigentlich noch sagen, dass es miese Festnetzanschlüsse nicht nur auf dem Land gibt?


    Ich finde dsl16000 heute nicht mehr akzeptabel.

    Und um hier freie Sicht für Starlink zu bekommen, müsste ich wohl Gebäude abreißen.

    Finde es aber auch von den Leuten nicht sozial so extrem exzessiv das Internet zu nutzen und die anderen Nutzer damit auszubremsen.


    Gibt es denn wirklich so viele Poweruser, die mit 280 GB pro Monat nicht auskommen?


    Ist es 'sozial', wenn um mich herum alle DSL100k oder noch mehr bekommen, und mir nur Mobilfunk bleibt, weil ich in den einzigen Haus wohne, wo nur DSL16000 geht?


    In DSL investiert keiner mehr und auf Glas kann ich noch lange warten, der Rest der Gegend ist ja gut versorgt und es kommen ohnehin erst die schickeren Neubau Gegegenden dran.


    Zu den 280 GB: Ich brauche im Monat 100-200, mehr als 280 habe ich noch nie gebraucht.

    Trotzdem würde ich mich nicht darauf einlassen. Mal ein großer Download mehr als sonst und ich bin den Rest des Monats offline.


    Nicht unterwegs offline, sondern komplett. Auch daheim.


    Würden Sie sich darauf einlassen?


    Und nein, DSL16000 ist zu wenig.

    Zu Starlink haben wir ein eigenes Thema hier.


    Nur kurz: Geschwindigkeit bei mir zw. 200 und 340 MBit. Latenz unter 30, Jitter unter 10. Ich bin sehr begeistert.

    Danke, freut mich sehr. Das ist etwa das, was ich an einem 'guten' Standort (Berlin) auch aus dem O2 5G Netz bekomme. Hoffentlich 'erlaubt' man mir das weiterhin, denn eine Starlink Antenne kann ich hier nicht aufbauen.

    Starlink kostet aktuell nur noch 65€. Hinzu käme nach deiner Aussage noch ein Stromzuschlag, der allerdings schwer zu beziffern ist.

    Nur zur Richtigstellung.


    Gibt es doch schon immer. Nennt man Dispo.;)

    Danke, von der Preissenkung wusste ich nichts, das wird Starlink sicher als Alternative interessanter machen (wo die Aufstellung einer entsprechenden Antenne möglich ist, das Problem darf man nicht vergessen).


    Bei dem Preis drängt sich aber eine Frage auf:

    Leute, die einen O2 unlimited max für 62 Euro als Fersennetz Ersatz sehen, werden im Internet teilweise als Schmarotzer beschimpft und ihnen Unkenntnis unterstellt, Mobilfunk sei ja ein shared Medium.


    Bei Starlink (nur 3 Euro mehr!) zieht das nicht nur niemand in Zweifel, gekündigten Kunden von O2 wird sogar gezielt dazu geraten.

    Obwohl die Frequenzen bei Starlink genauso shared Medium sind. In letzter Zeit soll die Geschwindigkeit bei Starlink durchaus gelitten haben, es ist also nicht nur ein theoretisches Problem. Ausbau ist sicher auch dort nicht billig, viele Tausend Satelliten dürften etwas kosten.


    Starlink ist natürlich nicht der erste 'heiße Scheiss' von Elon Musk, wo Wirtschaftlichkeit nicht so wichtig ist. Das meine ich nicht unbedingt negativ, die Welt braucht auch Leute, die Visionen umsetzen.


    Trotzdem wundert mich der unterschiedliche Maßstab. Die Probleme, die Mobilfunk als Festnetz-Ersatz hat und dort als KO dargestellt werden, werden bei Starlink ignoriert.

    Aber es gibt eben keinerlei Verordnung die vorschreibt, zu welchem Preis das wie lange zu realisieren ist. Pech für die Kuh Elsa wenn der Stall brennt.


    Eine Verordnung ist nicht erforderlich.


    Die Bundesagentur legt die Grundsätze für den 'erschwinglichen Preis' der Grunderversorgung fest und veröffentlicht die Grundsätze dafür (§157 TKG).

    Diese Veröffentlichung ist erfolgt:


    https://www.bundesnetzagentur.…etzeErschwinglichkeit.pdf


    TLDR: Der Preis muss sich orientieren am bundesweiten Durchschnitt des Preises für ein Produktes im Festnetz, dass die Anforderungen der Gründerversorgung erfüllt, aber nicht wesentlich übertrifft. Stellen Sie sich den durchschnittlichen Preis für DSL 16000 vor.


    Mobilfunk Tarife als Ersatz müssen nicht unbegrenzt sein, dürfen aber (mit festnetztypischer Nutzung und inkl. entsprechend Volumen!) nicht wesentlich teurer sein als DSL 16000.


    Zum Beispiel Starlink für 130 Euro im Monat (Kosten für unüblich hohen Stromverbrauch muss man laut den Grundsätzen ausdrücklich mitrechnen!), wäre eindeutig zu teuer.


    Das Recht, dass die Bundesnetzagentur ein Unternehmen zur Grunderversorgung verpflichtet, besteht immer dann und so lange, wie man auf dem freien Markt kein geeignetes Produkt zum 'erschwinglichen Preis' bekommen kann.

    Dieses Recht besteht ausdrücklich auch, wenn zu befürchten ist, dass die Versorgung wegfällt (ZB Kündigung durch Anbieter).


    Das TKG legt Fristen zur Erfüllung der Grunderversorgung fest.

    Der Kunde könnte zum Beispiel zu Aldi Talk wechseln. Warum soll ihn ausschließlich o2 versorgen müssen?


    Lesen Sie das Gesetz zur Umsetzung der EU Richtlinie 2018/1972 §156 ff. und die Umsetzungsverordnung dazu.


    Der Anschluss muss

    - Gewisse Dienste, u.A. Videostreaming, Videokonferenzen, Telearbeit in einem für Verbraucher üblichen Umfang ermöglichen.


    - Sich preislich an Festnetz Angeboten der Region orientieren.


    Für den Preis eines DSL 16000 (typische Grundversorgung) bekommt man bei Aldi vielleicht 25 GB. Das ermöglicht bei weitem nicht die Nutzung der entsprechenden Dienste in einem für Verbraucher typischen Umfang. 25 GB ist nicht einmal 10% des Durchschnittsverbrauches im Festnetz.


    Es muss nicht zwingend eine Flatrate sein. Ob der 140 GB Tarif von O2 hinreichend wäre, kann ich nicht beurteilen.


    Natürlich trifft die Pflicht nicht nur O2. Wen sie im Einzelfall trifft, entscheidet die Bundesnetzagentur. Die Entscheidung muss nach einem objektiv nachvollziehbaren Verfahren erfolgen und es gibt ein finanzielles Umlageverfahren zum Lastenausgleich zwischen den Anbietern.

    Richtlinie (EU) 2018/1972

    Aus der regulären Kündigung eines unlimitierten Vertrages den Entzug der Grundversorgung zu konstruieren, finde ich schon weit hergeholt.

    Als gäbe es keine anderen Anbieter am Markt.


    Es ist nur ein Entzug der Grundversorgung, wenn sich dieser eine Kunden an seinem Wohnort unter den tatsächlichen Gegebenheiten danach nicht mehr mit Festnetz (oder Ersatzprodukt) mit 10 down/1,7 up zu einem 'marktgängigen' Preis versorgen kann.


    Das wird eine seltene Ausnahme sein. Aber ich gehe davon aus, dass es solche Situationen gibt.


    Es gibt noch keine Entscheidungen, welchen Preis und welchen baulichen Aufwand man als Kunde akzeptieren müsste.

    christian_kh, naja grau ist alle Theorie, Verordungen und Gesetze. Die Praxis kann da etwas ganz anderes sein...

    Im Streitfall hat sicher der user erstmal ein Problem nach Abschaltung.

    Lasse mich natürlich gern eines besseren belehren, insofern so ein Fall eintritt.

    Natürlich, man muss damit rechnen, dass dieses Verfahren lange dauert (1 Jahr).

    Wer jetzt die Kündigung bekommen hat, will nach diesem Auftritt wahrscheinlich auch nicht mehr zu O2 und wird andere Möglichkeiten bevorzugen (Magenta Mobil XL, Hybrid DSL, Starlink, Vodafone Gigacube).


    Wenn es aber hart auf hart kommt, sitzt die Bundesnetzagentur an einem langen Hebel. Auch wenn O2 weder der Öffentlichkeit noch den Kunden erklärt, was sie da eigentlich veranstalten: Gegenüber der Bundesnetzagentur wird man verdammt gut begründen müssen, warum man jemandem die Grundversorgung entzieht.

    Kann aber auch sein, dass O2 in solch einen Fall an die Wettbewerber verweist, insofern die am Ort ähnliche Angebote machen können.

    Wenn kein Anbieter 'freiwillig' zu einem 'marktgängigen' Preis übernimmt, entscheidet die Bundesnetzagentur, welcher Anbieter verpflichtet wird.


    Eine Situation, in der sich die Anbieter gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben und der Kunde offline bleibt, kann also nicht eintreten.