Es steht aber in den AGB doch nur das o2 auch Leistungen im T-Mobile Netz ("National Roaming") erbringt.
Der genaue Wortlaut der Februar 2007 AGB:
Zitat4.3 Die Mobilfunkdienstleistungen im o2-eigenen Mobilfunknetz stehen räumlich im Empfangs- und Senebereich der von o2 in Deutschland betriebenen Funkstationen zur Verfügung. Daneben ergibt o2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes ("National Roaming")
Das heißt eigentlich, von theorie her doch, das solange überhaupt irgendwo in Deutschland Roaming möglich ist, dies doch AGB konform ist, oder?
Ist ja wie beim eigentlichen Empfang. Selbst wenn der Anbieter nur einen Mast in Deutschland hat, erbringt er ja Mobilfunkdienstleistungen die er nicht überall garantieren kann.
Weil dann müßten ja die o2 Shops in Hamburg andere AGB's ausdrucken (weil Barring in Hamburg schon lange aktiv ist), als zum Beispiel bei MediaMarkt in Hintertupfingen, oder?