Außerdem woher will ein normaler Kunde wissen, welcher Betreiber welcher Platz gemacht hat? Die Provider werben wir üblich nur mit der Note und da haben beide ein sehr gut.
Anders gefragt, welche normale Kunde liesst solche Zeitschriften - selbst ich als technisch interessiert lese nicht mal mehr die Connect und Co. regelmässig, obwohl ich die über mein Readly-Abo habe.
Da blättere ich höchstens mal durch wenn ich auf der Titelseite was sehe, was mich interessieren könnte.
Die Leute informieren sich in ihrem Umfeld - im Bekannte-, Verwandten- oder Kollegenkreis mit welchen Netz die zufrieden sind und nutzen, aber nicht durch lesen solche Zeitschriften. Mundpropaganda heisst das einfach und da sieht es für Vodafone miserable aus.
Selbst eine Connect kommt heute nur noch auf eine Auflage von 48.000 Hefte im Monat ( Info Verlagsdaten ), das ist doch Peanuts, die hatten mal höhere 6-stellige Auflagenzahlen.
Was vielleicht irgendwann mal kommt, das kann man die Glaskugel immer fragen.
Derzeit ist die Rechtslage allerdings so, dass der Mieter keinen Rechtsanspruch auf einen Glasfaseranschluss gegen den Eigentümer hat.
Ein Glasfaseranbieter hat gegenüber dem Hauseigentümer nach TKG §145 (1) das Recht auf Anschluss eines Kunden. Allerdings muss er den Zugang so bauen (und bezahlen), dass "Eingriffe in Eigentumsrechte Dritter so geringfügig wie möglich erfolgen." (Dritter ist hier z.B. der Hauseigentümer). Eine Billiglösung z.B. könnte als unzureichend, da den Wert des Hauses beeinträchtigend, abgelehnt werden. Außerdem kenne ich keinen Fall, in dem ein Glasfaseranbieter gegen einen Hauseigentümer deswegen geklagt hätte.
Ja, ist auch mein Kenntnisstand.
Und ""Eingriffe in Eigentumsrechte Dritter so geringfügig wie möglich erfolgen." wären dann schon erledigt, wenn die Kalebverlegung Aufputz im Treppenhaus erfolgt, weil das eben Gemeinschaftseigentum ist.