Den Umkehrschluss halte ich so nicht für korrekt. Das bedeutet ja „nur“ dass das Deutschlandticket nicht komplett vom Regelsatz abgedeckt wird.
Jo, aber die restlichen Posten im Regelsatz reichen ebenfalls alle nicht aus. Schau mal an, was im Regelsatz für Strom vorgesehen ist. Das ist ein Witz. Selbst mit günstigen Tarifen zahlt man 20-30% mehr, in der Grundversorgung eher 50%. Und wenn dann noch die Miete nicht in voller Höhe anerkannt wird, weil angeblich "zu teuer" (aber günstigere Wohnungen gibt es nicht), muss man aus dem Regelsatz noch die Miete bezuschussen und dann fällt das Kartenhaus komplett in sich zusammen.
Gibt es wirklich Verkehrsverbünde, in denen es keine ermäßigten „Kindertickets“ unabhängig vom Deutschlandticket gibt? Ich kenne keinen.
Ich kann nur von Hessen berichten: wenn man dort Fahrschüler ist, also wegen der Entfernung zur Schule die Fahrtkosten vom Schulträger bezahlt bekommt, erhält man grundsätzlich ein "Schülerticket Hessen". Das gilt aber eben nur innerhalb Hessens, ist also gegenüber dem D-Ticket sogar noch eine Verschlechterung. Wer z. B. in Viernheim lebt, darf mit dem Schülerticket Hessen nicht nach Heidelberg und auch nicht nach Mannheim, wer das will, muss dann doch wieder ein D-Ticket kaufen, und das gibt es eben nicht als Kinderticket.
Klar, Einzelfahrkarten gibt es natürlich immer, dann darf man sich aber wieder mit dem Wirrwarr an Verkehrsverbünden auseinandersetzen. Die hypothetische Fahrt von Viernheim nach Frankfurt am Main bräuchte z. B. drei (!) Einzelfahrkarten: VRN-Fahrkarte von Viernheim nach Weinheim, Bahnfahrkarte von Weinheim nach Frankfurt, und RMV-Fahrkarte für die Fahrt innerhalb Frankfurts. Übergangstarifgebiete? Was ist das? Brauche 'mer net!