Ich bezweifle die Theorie mit den Ausweisnummern, auch wenn es für irgendeinen Anbieter schonmal quantitative Angaben gegeben hat. Zwar dürfen die Legitimationsdienstleister entgegen dem normalen Verbot vollständige Ausweisdaten übermitteln, aber falls die Nummern überhaupt dauerhaft gespeichert werden dürfen, ist jedenfalls deren Verwendung zur automatischen Verknüpfung mit personenbezogenen Daten in § 20 PAuswG bzw. § 18 Passgesetz ausdrücklich verboten.
Beiträge von xrw
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Nachdem es jetzt eigentlich aus ist, hab ich heute zum ersten Mal das beste Netz in der Netzkennung gesehn, bevor es auf Kaufland mobil umgeschaltet hat (wie hier schon geschrieben, war das bei der letzten Sichtung noch T-Mobile D (und es war nicht die SIM mit der frischen Messagingoption)). Scheint wirklich eher zufällig zu sein.
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Hab gerade erfolgreich eine Messagingoption per SMS gebucht. Hat allerdings noch etliche Minuten nach der Bestätigung gedauert, bis tatsächlich eine Datenverbindung möglich war. Dass es bloß noch per SMS geht (außer wohl bei Guthabenmangel, wo es auch noch die neueste Preisliste garantiert), haben wir hier ausführlich diskutiert.
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Und nachdem die Aktion jetzt fast ausgelaufen ist, stehn da schon explizit dauerhaft 25 GB. Preisliste ist auch schon neu. Gegenüber Kaufland mobil fehlt da aber noch das große SpeedOn.
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Der letzte Anlass für den Artikel war übrigens das: RE: Ja Mobil / Penny Mobil by congstar/Telekom Thread
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Im Gegensatz zur Schufa ist die CRIF drauf spezialisiert vorallem »Positivdaten« zu sammeln. Normalerweise geht das zugunsten des vertragstreuen Kunden, aber bei Prepaid ist es halt praktisch auch als Negativkriterium verwendbar.
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Was hat das mit Tarifwechsel bei Prepaid zu tun?
Tarifwechsel zählt auch als neuer Vertrag; insofern ist es schon konsequent, wenn sie das auch verweigern. Wobei sie dann gleich alles kündigen könnten.
Da kommt mir übrigens, dass womöglich schon häufigere Tarifwechsel reichen könnten, dass man bei Congstar als Kunde abgelehnt wird. Könnte auch sein, dass diese Daten alle bei der CRIF landen. Außerhalb vom Konzern fragt sie allerdings auch Congstar nach eigenen Angaben nur dann ab, wenn man Lastschrift oder Postpaid hat.
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Die BNetzA hat übrigens auch ein Dokument, wie sie die Angaben der Netzbetreiber zum Mobilfunk-Monitoring verifiziert (oder zumindest künftig verifizieren will): https://data.bundesnetzagentur…-Mobilfunk-Monitoring.pdf
Den noch zu entwickelnden Rucksack für unbefahrbares Gebiet brauchen sie bei 1&1 wohl noch nicht so. Dafür könnte aber Vodafone einen Nachteil haben, wenn da praktisch ständig 2 Speedtests plus 2 Sprachverbindungen gleichzeitig laufen. Laut dem Dokument liefern die Netzbetreiber übrigens nicht direkt die Netzabdeckung, sondern die berechneten Pegel pro Gitterzelle. Aber als Download gibts offenbar wirklich nicht mehr als die Anzahl der versorgenden Netzbetreiber pro Gitterzelle und Technologie (die riesige Datei enthält auch nicht mehr relevante Information als die CSV-Datei).
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Rund 4200 Filialen muss mit Aldi Süd sein. Und Buchung von kostenpflichtigem Tarif scheint nicht Voraussetzung zu sein.
Kann man bei Aldi Talk eine neue Nummer rausportieren, wenn man eine reinportiert hat? Macht es dabei einen Unterschied, ob man gleich bei der Aktivierung die Portierung beantragt? Der Pressemitteilung nach geht beides, aber Neuaktivierung im Aktionszeitraum ist demnach Voraussetzung für den Bonus.
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Such dir einen Rechtsanwalt, der dich bei einer Klage gegen die Telekom wegen missachteter Werbeunterlassung im konkreten Fall der Netzbetreiberanzeige unterstützt...
Klageberechtigt sind da nur Konkurrenten, Verbraucherverbände und neuerdings Wirtschaftsverbände. Soweit die BNetzA was machen könnte, würd die selber entscheiden und die Klage müsste umgekehrt laufen.
Das von 2019 bei Teltarif ist falsch. Da hat die Telekom gegen 1&1 geklagt, weil 1&1 in bissiger vergleichender Werbung mit bestem Netz geworben hat, nachdem sie beim Connect-Festnetztest vorn waren (wegen besserem Router hauptsächlich). Telekom hat in den unteren Instanzen teilweise gewonnen, aber die von beiden Seiten betriebene Revision beim BGH verloren.
Weitere 12 Seiten kommen allein deshalb locker zusammen, um zu diskutieren, dass es 24 Seiten geworden sind.