Beiträge von xrw

    Spätestens 2031 muss 1&1 eh eigenes Lowband haben können. Geht ja praktisch bloß um eine Übergangslösung bis dahin, und dafür ist es wohl ungeeignet. Und praktisch ist doch längst entschieden, dass die 3 anderen Netzbetreiber Entschädigung fürs National Roaming zahlen werden. Solang 1&1 nicht wieder die BNetzA verklagt, gehts doch absehbar bloß noch um die Höhe.


    Wenn mindestens der Telekom der Bericht der BNetzA nicht bekannt wär, würd mich das sehr wundern. So viel Lobbyarbeit bei den MdBs werden die sich doch wohl leisten.

    Solang datapass.de funktioniert, sollte auch VoLTE funktionieren (da Datenverbindung im Prinzip vorhanden). Sonstiger Kandidat (Guthabenmangel oder datenloser Basistarif möglich, datapass.de mutmaßlich nicht funktionsfähig) wär noch Variatel. Aber hat hier glaub ich niemand.

    Das ganze soll bis zu 24 h zur Aktivierung benötigen. Entsprechend ist bislang noch kein Geld abgezogen.

    Hat jemand Erfahrung, wie lange die Aktivierung in der Praxis dauert bzw. wann sie erfolgt?


    Bei Penny mobil sind es jedenfalls exakt 24 Stunden, und das ist offensichtlich künstliche Verzögerung, um die Kunden an Tarifwechseln zu hindern. Bei Congstar soll es genauso sein. Früher waren es mehrere Tage.


    Der XS steht auch nicht in der normalen Preisliste; der ist wohl wirklich bloß ein Lockvogelangebot.


    Auf die Dauer brauchbar ist bei Congstar eigentlich nur der Basis-wie-ich-will, wenn man keine besonderen Rabatte herbringt. Du musst noch Start-/Bonusguthaben verbrauchen? Sonst ist die Lösung halt, so schnell wie möglich wegportieren.


    Ich habe auf einer Congstar Simkarte noch einen 9 Cent Tarif ohne monatliche Kosten gebucht. Schon seit Jahren. Dann kann ich wohl nie mehr zurück in diesen Tarif, wenn ich jetzt einmal ein Telefon/Datenpaket buchen würde?


    Wenn du in einer alten Generation bist, sollte die theoretisch erhalten bleiben, solang es bloß Optionen aus dieser Generation sind. Aber Vorsicht ist da angebracht, und ein richtiger Tarifwechsel bedeutet jedenfalls den Verlust der alten Generation.

    Die BNetzA hat den gesetzlichen Auftrag, die Portierung zu regulieren. Das geht bis zur expliziten Ermächtigung, die Weiternutzung der SIM des alten Anbieters und deren Umprogrammierung über die Luftschnittstelle anzuordnen. Es interessiert sie bloß alles nicht. Sie wissen nichtmal, wie Portierungen real funktionieren.


    Bei den Versorgungsauflagen fahren sie dagegen schon einen sehr harten Kurs. Wobei sich die 99.5% mit den obigen Parametern schon etwas relativieren. Waren demnach schon spätestens bei der Entscheidung Anfang 2025 knapp 98% (an anderer Stelle beziehn sie sich explizit auf Stand Ende 2022):

    Zitat

    Schon zum Zeitpunkt der Entscheidung sind nahezu 100 Prozent der Bundesfläche durch mindestens einen Netzbetreiber mit 50 Mbit/s versorgt. Jedoch sind noch etwas mehr als zwei Prozent der Fläche von nicht allen Mobilfunknetzbetreibern mit mindestens 50 Mbit/s versorgt. Die Präsidentenkammer sieht es angesichts dieses Versorgungsgrads für notwendig an, eine allgemeine Mindestverfügbarkeit mit breitbandiger Mobilfunkversorgung in der Fläche vorzugeben, damit jeder Endnutzer in dem Mobilfunknetz seines Netzbetreibers von diesem hohen Versorgungsgrad profitieren kann.

    Zu den Pegelwerten gibts übrigens noch die folgenden Erläuterungen (aber nicht die konkreten Pegeltabellen):

    Zitat

    Um das Erreichen der Mindestdatenrate zu prüfen, wurde bei den Versorgungsauflagen eine sogenannte Pegeltabelle erstellt, in der für die eingesetzten Bandbreiten der zugeteilten Frequenzbereiche verschiedene Pegelwerte und die damit korrespondierende Datenrate festgelegt sind. Damit ist es möglich, verschiedene Frequenzbereiche und Bandbreiten mit ihren jeweils korrespondierenden Datenraten zu addieren, um die Gesamtdatenrate in der entsprechenden Gitterzelle (100 x 100 Meter) gemäß den Vorgaben aus o. g. Präsidentenkammerentscheidung zu errechnen.


    Die Pegelwerte und die dazu korrespondierenden Datenraten wurden in Abhängigkeit der eingesetzten Bandbreite des genutzten Frequenzbandes vorher messtechnisch ermittelt. Sie basieren auf einem konkreten Empfangsmodell u.a. mit einer Antennenhöhe von 3 m über Grund. Die gewählte Antennenhöhe berücksichtigt einen Pegelaufschlag und leitet sich aus der Anordnung des Messaufbaus für Nachmessungen ab. Bei den festgelegten konkretisierten Versorgungsparametern wurden Umstände, auf die der Mobilfunknetzbetreiber keinen Einfluss hat, nicht miteinbezogen, wie z.B. die von vielen Faktoren abhängige Netzauslastung. Auf der Grundlage dieser festgelegten Parameter berechnen die Mobilfunknetzbetreiber mithilfe ihrer Netzplanungstools ihren Versorgungsgrad für die entsprechenden Versorgungsauflagen. Sie reichen außerdem die Versorgungsangaben getrennt für jeden Frequenzbereich pegelgenau elektronisch ein.

    Wenn Teltarif was taugen würde, würden die mal schaun, dass sie irgendwo den Bericht der BNetzA über den Zustand der Mobilfunkversorgung nach § 103 Abs. 5 TKG auftreiben (der für 2026 müsste im Juni oder Juli rausgekommen sein, wobei mir Gemini weismachen will, dass der eingestellt worden ist). Müsste man wen im Digitalausschuss des Bundestags angraben, dass er den mal wieder leakt, oder per IFG oder Presseauskunftsanspruch bei der BNetzA, wozu man aber wohl auch noch ein Gericht braucht. Insbesondere wird da über den Stand der Erfüllung der Versorgungsauflagen berichtet.


    Übrigens könnte man da auch die 3 Meter und die Dezibel nachlesen. Stand 2022 war das so (den Teil haben sie sogar auf IFG-Anfrage rausgerückt):


    mobfparam


    (Vermutlich ist das noch aktuell, und die -114 dBm bzw. die -116 dBm hängen von der Mindestdatenrate ab, wobei bei 1&1 eigentlich keine explizit festgesetzt worden ist.)