Beiträge von xrw

    Bei Kaufland mobil für den Zweck sollte man noch erwähnen, dass die Daten ohne Datenoption so weit gesperrt sind, dass (ohne APN-Manipulation) auch kein VoLTE mehr funktioniert. Messagingoption sollte sich bei Guthabenmangel regulär per App buchen lassen, aber auch nur für 4 Wochen, und hat wohl noch niemand getestet. Mir wird Smart L ohne ausreichendes Guthaben angeboten, aber nicht der noch teurere Halbjahrestarif. Teste jetzt aber lieber nicht, ob sich so tatsächlich Guthabenmangel erzeugen lässt. Buchung per SMS ist eh einfacher, solang das noch funktioniert.

    Allein das Landgericht Düsseldorf hat 4 Kammern, die sich mit Wettbewerbs- und Markenstreitigkeiten unter Kaufleuten befassen (2 davon ausschließlich, 2 machen auch noch Anderes). Praktischerweise ist die 8. Handelskammer in Düsseldorf für Beklagte mit Anfangsbuchstaben A, B, E, I, M, N, O, Q, T, V und X zuständig und könnte damit wohl alle Netzbetreiber abfertigen (inklusiv Quam).

    Es sind keine Neukundenaktionen in dem Sinn. Wenn sie die Daten eh zusammenführen, könnten sie aber ohne Weiteres welche machen oder sonstwie Schikanen einführen wie es sie ja z.B. bei SIMon gibt. Die Werbung muss dem halt dann auch entsprechen. Bloß bei den Preisen für SIM-Karten sind sie eingeschränkt, soweit die wie Nudeln verkauft werden.

    Steht übrigens auch in der regulären Preisliste (ohne Anfangs- aber mit Endtermin für Buchung bzw. Freischaltung). Demnach ist (wie bei den normalen Flatratetarifen) eigentlich ohnehin Lastschrift Voraussetzung, also kein echtes Prepaid.

    Abgesehn davon und vom jüngeren Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten sollte man auch nicht vergessen, dass bereits seit 2007 ein Recht auf Prepaid besteht (man kann sich nicht unbedingt wen aussuchen, aber die Bundesnetzagentur kann einen Anbieter schon seit damals notfalls zwangsverpflichten). Hauptzweck war zwar der Schutz vor unerwartet hohen Rechnungen, aber damals ist auch unterstellt worden, dass damit insbesondere jeder Betrüger oder sonst Kriminelle oder Kreditunwürdige unkompliziert an einen Telefonvertrag kommen kann und soll. Derartige Vertragsfreiheit war bei Prepaid praktisch schon insofern nicht gegeben, als die Anbieter die Identität des Vertragspartners normalerweise nicht gekannt haben. 2007 hat der Gesetzgeber auch noch Wert auf die Unterscheidung zwischen Vertragspartner und Nutzer gelegt. Nach heutigen Standards zur Datensparsamkeit dürften sie die Daten so wenig erheben wie ein Supermarkt von seinen normalen Kunden, solang kein Eintrag ins Telefonbuch gefordert wird. Congstar (und in geringerem Ausmaß auch der Rest) missbraucht da bloß die Verpflichtung, für Polizei u.Ä. die Daten zu erheben und zu speichern. Das derzeitige Geschäftsmodell hat an sich keine Grundlage. Wenn sie was verkaufen, wo sie draufzahlen, ist das deren Risiko. Ein Supermarkt kann zwar verhindern, dass ich ihm den Laden leerkauf, aber dann kann ich immernoch in den nächsten gehn und da weiterkaufen.


    Wenn es wirklich um selektiven Vertragsabschluss ginge, bräuchten sie auch nicht schon die Aktivierung insgesamt zu verweigern, sondern bloß die Wahl von Tarifen, wo sie draufzahlen. Aber das tun sie natürlich nicht, weil sie da sofort eine Klage der Verbraucherzentrale am Hals hätten, die sie so gut wie sicher verlieren würden. Sie versuchen bloß, den selben Effekt auf obskurerem Weg zu erreichen, so dass man sie nicht so leicht dafür verknacken kann. Aber am Ende ist es auch bloß unlauterer Wettbewerb. Man könnte es auch schon für sittenwidrig halten, dass sie das Schamgefühl vieler Menschen derart ausnutzen. Sie könnten ja Portierungsboni ohne Weiteres auch an höheren Verbrauch knüpfen, also entweder bei Halbjahrespaketen aufwärts oder nachträglich nach gewisser Zeit. Aber möglichst viele Leute zur Selbstausbeutung zu animieren, ist halt oft effizienter. Wobei man Congstar zugute halten muss, dass sie die Attraktivität von neuen SIM-Karten auch dadurch reduzieren, dass in den billigen Tarifen weniger Startguthaben drauf ist, als die Karte normalerweise kostet.

    2028 will die BNetzA eh über das Verfahren für alles entscheiden, was 2030, 2033 und 2036 ausläuft und eventuell neu dazukommt. Das wird dann alles gleichzeitig versteigert oder sonstwie vergeben. Insbesondere erwartet sie bis dahin Klarheit darüber, ob es 1&1 packt und ob sonstwer einsteigen will. Vorher wird dann nicht mehr so viel passieren.