Selbstbuchung der Messaging-Option ist nach dem letzten hier bekannten Stand wirklich bloß noch per SMS gegangen.
Blacky12 : Halbjahrestarif mit dem 29.99€-Coupon gebucht? Dann wär das einsichtig, aber sonst seltsam.
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Selbstbuchung der Messaging-Option ist nach dem letzten hier bekannten Stand wirklich bloß noch per SMS gegangen.
Blacky12 : Halbjahrestarif mit dem 29.99€-Coupon gebucht? Dann wär das einsichtig, aber sonst seltsam.
Du kannst den Zustand über App kontrollieren, ich habe die SIM einmal zur Kontrolle in ein altes Smartphone reingesteckt wo Mobiledaten ausgeschaltet worden sind und sogar Google Anmeldung fehlt.
Ja, altes Smartfon (oder unsmartes Telefon) ist wesentlich sicherer. Hab da auch nie Probleme mit den Google-SMS gehabt, während mir auf dem neuen eine durchgerutscht ist, obwohl ich sie explizit abgeschaltet hab, bevor eine SIM drin war.
Ich hab keinen Zweifel daran, dass man das alles zu dem Preis, der im PIB steht, kriegt, wenn man will. Typischerweise gelten die Ermäßigungen gegenüber den Mondpreisen bei Bestellung über das Onlineformular, nicht nur bei Drillisch.
Geschlecht gehört jedenfalls nicht zu den Daten, die sie erheben müssen oder dürfen. Aber erstaunlicherweise auch nicht zu den Diskriminierungsverboten, die für Telekommunikationsdienstleister gelten.
Ist es sicher, zu aktivieren und zu portieren, ohne die SIM in den ersten 10 Monaten in Betrieb zu nehmen? Ich fühl mich schon genötigt, die erstmal kurz wo reinzutun. Planmäßig ist sie bei mir erst im Dezember dran, wo ich dann auch noch 5 € aufladen würd (für 5 × 4 Wochen, was eine einzige SMS zerstört).
Mir ists letztlich egal, aber sicher ist, dass es noch schlechter wird, wenn sie das nicht mehr dürfen (wie relativ oft bei sowas). Die Wahrheit ist ja zumindest, dass man zu dem Zeitpunkt mit Tarifänderungen rechnen muss und sonst relativ sicher davor war. Zyklischer Wechsel zwischen 2 Marken ändert wenig, macht es aber nicht gerade transparenter.
Nachdem der neue Thread dazu geschlossen ist: § 111 TKG für die 2016/2017 eingeführte Identitätsprüfung ist an sich schon richtig; das TKG ist 2021 neu strukturiert worden. Bloß schreibt man dann normalerweise a.F. für »alter Fassung« dazu und erwähnt die neue Fundstelle, wenn es im Prinzip noch gilt. Altes TKG gibts hier: https://www.buzer.de/gesetz/6833/index.htm
Wie ich inzwischen gesehn hab, ist die Registrierungspflicht übrigens schon älter; neu war nur die Identitätsprüfung. War davor halt so wie bei der heutigen Registrierungspflicht für E-Mail-Adressen. Meines Wissens gibts aber bis heute kein Verbot, die SIM-Karten zur Fremdnutzung weiterzugeben. Bloß die AGB schließen das normalerweise aus.
Historisch haben halt die Festnetznutzer den Mobilfunk quersubventioniert. Teurer ist Mobilfunk auch heute noch, aber die Kosten sind grob um einen Faktor 100 gesunken. Die BNetzA scheint die Regulierung letztes Jahr komplett eingestellt zu haben. In der EU ist das Terminierungsentgelt noch auf 0.2 ¢/min gedeckelt, was immerhin fast das Dreifache vom Festnetz ist (0.07 ¢/min).
Falls das in der Preisliste stimmt, gelten die Konditionen der gebuchten Leistung am 1. Tag nach Fälligkeit noch, und den würden sie dann im Fall der Aufladung wohl berechnen. In den AGB steht allerdings das Gegenteil, und beim Max (der ja auch von der anteiligen Abbuchung ausgeschlossen ist) hieße das 1 Tag kostenlos unlimited.