Könnte es mit dem Rechnungsdatum zusammenhängen?
Generell ist 1&1 da halt ziemlich kreativ, und reales Problem ist, dass im TKG die normale Kündigungsregelung aus dem BGB fast identisch nochmal drinsteht, weil nach BGB nur abweichende AGBs unwirksam sind, was nicht ganz mit EU-Recht für die Telekommunikation kompatibel ist. Im BGB ist eindeutig, dass keine Verlängerung um einen bestimmten Zeitraum zulässig ist, aber im TKG ist das schlechter formuliert. Aber trotz Verlängerung um längere Zeit ist jederzeit Kündigung mit Frist von 1 Monat möglich.
1&1 benutzt das wohl hauptsächlich, um den Kündigungswunsch möglichst zulasten des Kunden zu interpretieren. Mich haben sie damit auch schon beschissen, aber nach klarer Formulierung mit konkretem Datum haben sie es kommentarlos so akzeptiert.