Verdoppelung in so kurzer Zeit würd eher dafür sprechen, dass das vor Abgängen zum Monatsende oder inklusiv Ex-Kunden ist und damit der Kundenaustausch eher hoch.
Beiträge von xrw
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Die anfängliche Vertragslaufzeit existiert ja (nämlich bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit zum Ende des ersten oder zweiten Kalendermonats). Wenn sie 0 ist (wie teilweise bei Prepaid), würd das aber meines Erachtens auch nichts ändern. Bei Kaufland mobil (wo sie im XS 0 ist) ist auch der zugehörige Pflichtspam gekommen (wenn auch wohl nicht ganz konform; anderswo kommt er glaub ich auch).
Abgesehn davon gilt aber auch § 309 Nr. 9 BGB (wie der BGH kürzlich gegen 1&1 klargestellt hat), wonach stillschweigende Verlängerung überhaupt nicht mehr zulässig ist, außer auf unbestimmte Zeit (was Kündigungsmöglichkeit zu jedem beliebigen Termin impliziert) und mit Frist von höchstens 1 Monat.
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Limit pro Tag war doch vorher niedriger. Kurz viele Daten ist jetzt halt ungünstiger, aber für mich ist das eher eine Verbesserung. In aller Regel reichen mir 20 MB länger als eine halbe Stunde. Und vorallem ist 1 Mbit/s schon sehr viel nutzbarer als 256 kbit/s.
PS: Viel mehr als 50 MB pro Werbung waren damit eh nicht drin. Und dann muss man die halbe Stunde praktisch hauptsächlich mit Warten verbracht haben, was eh nicht so attraktiv ist.
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Muss das mit eID noch relativieren. Es gibt da das »dienste- und kartenspezifische Kennzeichen«, das praktisch einer Seriennummer entspricht, außer dass es für jeden »Diensteanbieter« verschieden ist. Diensteanbieter ist hier aber wohl die Post. Ansonsten gelten im Wesentlichen die gleichen Regeln wie für Seriennummern.
Und Postident in der Filiale ist praktisch das datenintensivste Verfahren. Da wird nicht nur die Seriennummer ausgelesen, sondern auch die ganzen eID-Daten. Dafür ist keine PIN notwendig, sondern bloß ein gültiges »Vor-Ort-Zertifikat«, das die Post offenbar besitzt und nutzt, sowie die »Zugangsnummer« (rechts unten auf dem Ausweis). Lesen der Zugangsnummer erfordert Einverständnis des verifizierten Ausweisinhabers (was man wohl unterschreibt). Das ist übrigens allgemein bekannt, weil die Personalausweisbehörde auch speziell darüber (und den sicheren Umgang damit) zu belehren hat. Datenschutzhinweise Postident: https://www.deutschepost.de/de…-datenschutzhinweise.html
PS: Wenn man was abklebt, also wohl besser diese Zugangsnummer. Solang noch Ausweise ohne eID existieren, ist das vermutlich nicht fatal.
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So wurde es für Congstar nochmal schwieriger die einzelaccounts zusammenzulegen.
Ist doch allein mit Geburtsdatum und vollem Namen laut Ausweis fast immer eindeutig. Kollateralschäden tolerieren sie offensichtlich auch weitaus krassere. Und bei Namensänderung ändert sich auch der Ausweis.
Danach habe ich meine Simkarten von Ja und Penny langsam peu.a.peu leertelefoniert und durch Wegportieren der Rufnummer gekündigt.
Wegportierung ist nicht zwangsläufig mit einer Kündigung äquivalent (theoretisch sollte es das nie sein, wenn nicht explizit so vereinbart). Und Deaktivierung auch nicht. Wenn man gespeicherte Daten minimieren will, sollte man besser richtig kündigen. Mit dem Kündigungsbutton ist das inzwischen einfach und problemlos.
Aber wenn man auf dieser Non-Compliance-Liste ist, wird das auch noch nicht helfen. Da muss man wohl eine DSGVO-Anfrage stellen und gegebenenfalls die Löschung verlangen.
Personalausweisnummer 0berkleben und dem Postbeamten auf den Paragraph 20 des PAuswG hinweisen !
Der verbietet nur das Verknüpfen mit anderen personenbezogenen Daten. Außerdem verbietet er, dass Ausweiskopien an Dritte weitergegeben werden, aber im TKG gibts eine Ausnahme, so dass die Identifikationsdienstleister auch Ausweiskopien (inklusiv Seriennummer) an die Anbieter weitergeben dürfen. Die Seriennummer muss sogar gespeichert werden (außer bei eID und juristischen Personen).
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Ich glaub auch nicht, dass das Gerücht stimmt, auch wenn es noch so oft weiterverbreitet wird. Dass es illegal ist, würd Congstar wohl weniger hindern, aber es ist auch einfach blöd, und blöd sind sie nicht.
Die Seriennummern dürfen nicht mit Hilfe automatisierter Verfahren zum Abruf oder zur Verknüpfung personenbezogener Daten verwendet werden. [Folgt Ausnahme für Polizei u.Ä. unter bestimmten Umständen]Nichtöffentliche Stellen dürfen die Seriennummern, die Sperrkennwörter und die Sperrmerkmale nicht so verwenden, dass mit ihrer Hilfe ein automatisierter Abruf personenbezogener Daten oder eine Verknüpfung von Dateien möglich ist.
Falls es stimmen würd, könnte man es auch einfach mit eID aushebeln, wo kein Zugriff auf die Seriennummer möglich ist. Bei original Congstar ist eID ohne sonstwas bei mir im Mai noch gegangen.
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13 Tage vor Monatsende wären es aber mehr als 1 Monat.
Aber nach genauerer Recherche ist wohl die Bindung ans Ende des Kalendermonats überhaupt unwirksam (soweit nicht für den Kunden günstiger als das gesetzliche Minimum). Man muss zu jedem beliebigen Termin nach Ende der anfänglichen Mindestlaufzeit mit einer Frist von höchstens 1 Monat kündigen können. Das ist erst seit 1. März 2022 so, gilt aber wohl auch für zuvor abgeschlossene Verträge. Verlängerung ist bloß noch tageweise zulässig, nicht mehr um ganze Monate.
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Ich hab bisher immer selber in der Webapp zum Ende der Laufzeit gewechselt. Das war halt alles von Smart in Basic. Da hat der Wechsel real am 28. Kalendertag um 16 Uhr stattgefunden.
Kann man sich ja auch erstmal anschaun. Solang einem noch nicht die Vertragszusammenfassung zum Download angeboten worden ist, sollte es ungefährlich sein. Und da war glaub ich auch noch die explizite Zustimmung zu Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist (die einen Widerruf nur dann ausschließt, wenn die Leistung bereits vollständig erbracht worden ist).
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Zumindest offiziell hat der Halbjahrestarif allerdings 1 Monat Kündigungsfrist; da würd ich lieber vorher schaun. Beim Basic und den Smart (die 0 Tage Kündigungsfrist haben) hat man die Wahl zwischen sofort und zum Ende der Laufzeit.
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Es gibt einen Rechtsanspruch auf Wegportierung der Rufnummer und Zuteilung einer neuen. Wobei die Telekom natürlich oft glaubt, dass sowas nicht für sie gilt.
Bei Kündigung ist das Opt-in normalerweise gerade nicht gesetzt, um einen Portierungstermin vor Vertragsende zu verhindern.
PS: Vorzeitige Wegportierung sichert Fraenk sogar in den AGB zu (ohne Details zu nennen). Und die Kündigungsfrist ist illegal lang. 2 Wochen zum Monatsende können 1½ Monate sein, was nach der ersten Verlängerung nicht mehr erlaubt ist.