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Es gibt einen Rechtsanspruch auf Wegportierung der Rufnummer und Zuteilung einer neuen. Wobei die Telekom natürlich oft glaubt, dass sowas nicht für sie gilt.
Bei Kündigung ist das Opt-in normalerweise gerade nicht gesetzt, um einen Portierungstermin vor Vertragsende zu verhindern.
PS: Vorzeitige Wegportierung sichert Fraenk sogar in den AGB zu (ohne Details zu nennen). Und die Kündigungsfrist ist illegal lang. 2 Wochen zum Monatsende können 1½ Monate sein, was nach der ersten Verlängerung nicht mehr erlaubt ist.
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Was längerfristig überhaupt an Spektrum zur Verfügung steht, wird sich jedenfalls voraussichtlich Ende 2028 oder Anfang 2029 nach der nächsten größeren Frequenzvergabe zeigen.
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Die AGB von Ay Yildiz sehn jedenfalls vor, dass am Ende des Passivfensters auch »Zusatz-Packs« gegebenenfalls vorzeitig enden (ob das so zulässig wär, ist eine andere Frage). Bei Aldi Talk ist das ziemlich klar ausgeschlossen.
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»Starter-Set in der Filiale mitnehmen.« Nächste Woche, Aldi Süd, Hervorhebung im Original, Normalpreis, Verlängerung vorbehalten (oben auf der Seite aber: »dauerhaft erhältlich«). Seit sie verschwunden sind, ist mir keins mehr aufgefallen.
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Civey ist eh mindestens genauso unseriös wie Congstar; da sollte man auch jenseits der normalen Probleme mit Umfragen nichts glauben.
Abgesehn davon ist auch die Hälfte von dem, was Fraenk betrifft, gelogen. »Flexibel den Bedürfnissen anpassbar« wär ja gerade das Gegenmodell zu Fraenk, und falls sie wirklich Wechselhürden abbauen wollten, könnten sie erstmal den Kündigungsbutton implementieren (unabhängig davon, ob sie dazu verpflichtet sind oder nicht). Bei der Selbstverwaltung durch den Kunden ist auch kaum wer so mies wie Congstar. Bei Fraenk ist halt das Prinzip, dass von vornherein nicht so viel nötig bzw. möglich ist, aber kann man da überhaupt so Banalitäten wie ein Opt-in setzen selber machen?
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2 Monate laut Abschnitt 6.4 der AGB. Übrigens endet das Vertragsverhältnis demnach nur, wenn keine Aufladung erfolgt. Bei Aldi Talk steht da sogar explizit, dass Aufladung »den Beginn eines neuen Aktivitätszeitfensters auslöst« (ohne dass ein Mindestbetrag genannt wird). Telefonica hält sich normalerweise auch an sowas.
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Kann man eigentlich in dem Passivfenster noch was buchen? Falls nein, könnte diese Kurzzeitverlängerung dazu dienen, das doch noch zu ermöglichen.
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Bei Kaufland mobil steht es bis heute in der Preisliste (und die dort enthaltenen Leistungsbeschreibungen sind laut AGB Vertragsbestandteil). Und zwar komplett, außer dass die Abschnittsnummern bei den Verweisen nicht mehr stimmen (bei den anderen Marken haben sie in Salamitaktik mehr oder weniger große Teile der Erwähnungen gestrichen, wobei es bei Norma connect wohl real trotzdem noch funktioniert). Sie erbringen bloß die zugesagte Leistung nicht. Könnte man an sich eine Störungsmeldung machen, aber dann würden sie wohl manuell buchen.
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Mit Karten aus anderen Netzen krieg ich bloß »please disable Wi-Fi« usw. (auf Englisch, während es von Kaufland mobil aus in selbem Browser deutsch ist, obwohl ich glaub ich nichts umgestellt hab; auf Englisch fehlt übrigens auch der Login-Hinweis).
Das mit der SMS ist mir schon bekannt, aber vertragsgemäß müsste es (auch) in der App buchbar sein. Und das würd ich auch für relevant genug halten, dass sie das bei Altverträgen nicht ohne Sonderkündigungsrecht streichen dürften (ok, ohnehin jederzeit kündbar, aber impliziert, dass sie ausdrücklich drüber informieren müssten). Aber die Telekom fühlt sich an solche Sachen offenbar grundsätzlich nicht gebunden.
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Wenn ich mich richtig erinner, war der Bonus auch sofort in laufenden 4 Wochen Smart der werbenden Karte drauf. Könnte man dann auch nach Bedarf machen, wenns nur um 1 GB geht. Aber bei Portierung war es glaub ich erst am Portierungstag.