Laut Wikipedia hat Android 6.0 auch noch das aktuelle Google-Play-Update vom Januar 2026 gekriegt. Die davor aber nicht mehr. https://en.wikipedia.org/wiki/Android_version_history
Beiträge von xrw
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Erfahrung hab ich keine, aber die Jahrespakete bei Tchibo sind echt, also nicht nur eine Aufladung zum Zweck der Verlängerung. Also muss man zumindest damit rechnen, dass sie zu sofort gebucht werden. Bei normalen (vertragsungebundenen) Vouchern sollte es aber egal sein, wann man sie gekauft hat.
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Norma sind faktisch bloß 18 GB für 5 Monate plus 10 GB für den ersten, und im Gegensatz zu Kaufland mobil stehn da auch noch die 18 GB in der Preisliste und im PIB.
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Ich hab noch »1und1 (D-Netz)« (in einem Router, der von 1&1 stammt). Kurzanzeige ist aber auch bloß »1&1«.
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Es gibt glaub ich doch eine Neuerung: Wenn ich mich richtig erinner, hat man früher den Easy nicht direkt buchen können, sondern nur indirekt über den Basic. Wollte den mal als Kurzzeitüberbrückung, was aber aus einem Smart-Tarif nicht möglich war, ohne zwischendurch in die 24-Cent-Falle zu laufen.
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Die Aktionen bei Nettokom (und überhaupt Telefonica) sind doch immer ziemlich mickrig: Bis 25. Februar gibts 4 Wochen Easy kostenlos (wenn man eine SIM kauft). Verbessert haben sie an dem Tarif wohl nichts; sind noch 500 MB bei 0.5 Mbit/s und Telefon/SMS zu Nettokom kostenlos; regulär 2.99 €. https://www.nettokom.de/aktion/
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EU-Regulierungen gelten halt meistens auch nur, wenn EU-Ausland involviert ist, so dass sie z.B. für eine SMS im Inland noch 9 ¢ verlangen dürfen, obwohl die Obergrenze eigentlich 6 ¢ netto ist.
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Ich hab auch noch einen identischen Coupon für Lebara, der offenbar auch für Prepaid gilt.
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Wertminderung bei Rückabwicklung von normalen Kaufverträgen nach Benutzung des gekauften Gegenstands ist noch viel schwieriger und muss auch gehn. Die Teilung ist ja bei Postpaid genauso nötig, und da wird praktisch auf Tage genau gerechnet und der Monat analog zu § 191 BGB zu 30 Tagen angesetzt (unabhängig von seiner realen Länge).
Bei 4-Wochen-Verträgen ist es halt praktisch relativ irrelevant, wobei ich die Telekom nicht versteh, dass sie da den Kunden in den AGB mehr Rechte gibt, als sie müsste, falls sie es dann nicht so handhaben will. Bei Lidl Connect kann z.B. nur zum Ende der 4 Wochen gekündigt werden, was normalerweise in der erlaubten Frist bleibt (im Februar können 28+1 Tage streng genommen mehr als 1 Monat sein). Aber ganz blöd sind die ja auch nicht. Wenn sie das für den Jahrestarif explizit so in die AGB schreiben, geh ich davon aus, dass sie eine entsprechende Kündigung auch annehmen und entsprechend abwickeln.
1&1 hat ja auch das Konstrukt, dass sich die Verträge um 1 ganzes Jahr verlängern, aber wie vorgeschrieben jederzeit monatlich kündbar sind (nicht nur zu vollen Monaten). Sie versuchen zwar, damit ihre Kunden zu bescheißen, aber sobald man deutlich macht, dass man seine Rechte kennt, wickeln sie das auch ohne weitere Umstände ordnungsgemäß ab. Das ist da meine eigene Erfahrung.
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In der Preisliste steht die Messaging-Option allerdings auch bloß für den Fall des Guthabenmangels (wie bei den anderen Telekom-Derivaten). Vermutlich ist sie dann auch im Kundencenter buchbar (hab den Fall noch nie gehabt). Bekannt ist sie dem Kundencenter ja durchaus; wenn sie gebucht ist, wird sie auch mit Restvolumen angezeigt (wenn auch nicht auf den ersten Blick sichtbar).
PS: In der Preisliste steht auch konkret, dass sie dann in der Kaufland-mobil-App buchbar ist (und das Webinterface wird auch als App bezeichnet).