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Nun, man könnte argumentieren, dass jemand der direkt nach dem Studium auswandert den Kindergarten, Schule, Sportvereine und Hochschulen in Anspruch genommen hat und sich nun vor der "Rückzahlung" drückt.
Um noch einmal zum Thread-Thema zurückzukommen: Die Ausländer zahlen in der Schweiz genauso Steuern wie jeder Schweizer. Aber Abstimmen wie das Geld verwendet wird (FABI etc.) dürfen sie nicht. Und das bei über 20% Ausländeranteil.
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Zitat
Original geschrieben von Applied
Mit welcher Begründung bzw. Rechtfertigung bitte willst du das?
Es gibt da den Progessionsvorbehalt . Als ich im laufenden Kalenderjahr in die Schweiz ausgewandert bin, war ich für dieses Kalenderjahr noch in Deutschland steuerpflichtig. Nun wurde mir ja schon für meinen in Deutschland verdienten Lohn ja schon die Steuer abgezogen und abgeführt. Für die Ermittlung des Steuersatzes ist jedoch das Jahreseinkommen ausschlaggebend. Und so wurde zu meinem Deutschen Gehalt noch das (höhere) Schweizer Gehalt addiert und der Steuersatz ermittelt. Dieser Steuersatz wurde nun auf das in Deutschland verdiente Geld angewendet, so dass ich so gar noch Steuern hätte nachzahlen müsen (was jedoch durch das Geltendmachen von Sonderausgaben noch verhindert werden konnte).
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Und etwas mehr Geld als bisher bekannt hatte die Schwarzer wohl auch. Und "vergessen" hat sie das Geld wohl auch nicht, da sie wohl innerhalb der letzten Jahre die Bank wechselte.
[small]PS: Der Tagesanzeiger ist keine Satierezeitung (jedenfalls meistens nicht) ;)[/small]
Und noch etwas zu den Vorpostern: Strafrechlicht ist es irrelevant ob jemand den Moralapostel spielt oder nicht. Eher schon hat Reue mit dem Strafmass zu tun. Und da kommt es durchaus auf die Glaubwürdigkeit des Angeklagten an.
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Ich kann den Unmut des TO schon verstehen. Zumal es bei Eintrittskarten für Veranstaltungen nicht selten um ein (Quasi)-Monopol handelt. D.h. entweder kaufst Du die Eintrittskarten dort oder Du suchst dir eine andere Veranstaltung.
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In einer Baubeschreibung ist am Ende ein Satz, der aussagt, dass Änderungen aus technischen, behördlichen oder architektonischen Gründen möglich sind. Während ich mir unter den ersten beiden Punkten etwas vorstellen kann, fehlt mir beim dritten etwas die Phantasie.
Sind "architektonische" Gründe schon wenn der Archtiekt der Meinung ist, dass dieses oder jenes doch nicht so schön aussieht oder müssen die Gründe schon handfester (z.B. Statik) sein?
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Zitat
Original geschrieben von bochumer-22
In liquider oder finanzieller Form? 
Kein Kommentar! *hicks* 
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An dieser Stelle möchte ich kurz auf den Postillion verweisen.
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Für alle, die Folgen verpasst haben oder noch einmal sehen wollen: http://rtl-now.rtl.de/ich-bin-…r-holt-mich-hier-raus.php
Viel Spass!!!
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Zitat
Original geschrieben von handyman1981
Wer auch schon seine Steuerschuld aus Schweizer Konten bezahlt hat,könnte jetzt für 750.000€ beim Becks Schiff zugreifen:
http://www.welt.de/vermischtes…dt-bei-Ebay-zu-haben.html
Hätte ich nicht so viel in Beck's investiert, könnte ich mir jetzt das Schiff kaufen. 
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Zitat
Original geschrieben von bochumer-22
Wenn statt "Macho des Monats" dann das "Flittchen des Monats" gekürt wird?
Das gibt es schon und heisst: "Playmate des Monates" 
BTT: Interessanterweise heisst es ja Gleichberechtigung, von der Gleichbepflichtigung ist ja nie etwas zu hören. Oder wie ist das zu erklären, dass die Wehrpflicht nur für Männer eine Pflicht war, wärend Frauen das Recht hatten dort hinzugehen, wenn sie wollen.
Sportarten werden auch noch nach Geschlechtern getrennt ausgetragen. Da gibt es den Abfahrtslauf, das Tennisfinale, die Fussball-WM der Herren und der Damen. Aber die Lebensversichterung darf keinen Unterschied machen egal ob ein Mann eine Lebenserwartung von 77 Jahren eine Frau hingegen von 82 Jahren hat.