Beiträge von Hightower2004

    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Dies ist - wenngleich lascher (und mit so einigen Ausnahmen) gehandhabt - grundsätzlich auch heute in Deutschland der Fall!


    In diesem Artikel steht unteranderem: "deutsche Arbeitnehmer und diesen gleichgestellte Ausländer" (§39 dt. Aufenthaltsgesetz). Dieser Absatz fehlt bei den Schweizern. Mit einer Niederlassungsbewilligung "C" bist Du faktisch mit einem Schweizer gleichgestellt (mit Ausnahme von Wahlrecht, Militärdienst und evtl. anderen Kleinigkeiten). Na, wir werden sehen, wie die Schweizer das im Detail ausgestalten wollen und welche Auswirkungen das auf die bereits in der Schweiz lebenden Ausländer hat.


    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Mei, da trifft sich halt der virtuelle Stammtisch und haut mal auf die Pauke. :rolleyes:


    Du must aber mal beim Tagi wie schnelle die Kommentarzahl bei solchen Themen in die höhe schiesst. Ausserdem ist es erschreckend, dass es nicht ein paar vereinzelte Verirrte sind, die da sinngemäss schreiben: "Fresse halten oder ihr könnt ja gehen". Auch die Zustimmung und Ablehnung (Daumen hoch/runter) zeigt für mich eine gefährliche Tendenz.

    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    PS: Ist ja kein Geheimnis, dass ich selbst in der Schweiz lebe.


    Ich gehe mal davon aus, dass Du (wie ich) Deutscher mit Wohnsitz Schweiz bist, oder?

    Zitat

    Original geschrieben von Applied Gewisse "Beisshemmungen" in dem was man sagt (oder denkt) sind hier sicher - mangels Drittes-Reich-Vergangenheit - weniger ausgeprägt. Aber ansonsten habe ich persönlich von Deutschenfeindlichkeit oder Ausländerfeindlichkeit gegenüber EU-Angehörigen im realen Leben nicht viel mitbekommen.


    Nein so im Alltagsleben bekommt man nichts mit. Dafür wird wird viel hinter dem Rücken geredet.

    Zitat

    Original geschrieben von Applied Man könnte es auch anders formulieren: Was wäre los, wenn in Deutschland der Ausländeranteil mehr als doppelt so hoch wäre, immer neue fleissig dazukämen, und darunter mehr als 4 Millionen Schweizer wären (nochmal der Verlgiech: Türken in Deutschland heute: 1,5 bis 2,8 Mio, je nach Zählweise)?


    Die Einbürgerungshürden sind in der Schweiz extrem hoch. Mindestens 12 Jahre Aufenthalt. Dazu kommen noch evtl. Kantonale- und Gemeindewartefristen für den Fall dass man innerhalb dieser Zeit in einen anderen Kanton und/oder Gemeinde umgezogen ist. Die Verfahrensdauer ist mit ca. 18 Monaten auch nicht kurz und es ist auch relativ teuer.

    Nun, man könnte argumentieren, dass jemand der direkt nach dem Studium auswandert den Kindergarten, Schule, Sportvereine und Hochschulen in Anspruch genommen hat und sich nun vor der "Rückzahlung" drückt.


    Um noch einmal zum Thread-Thema zurückzukommen: Die Ausländer zahlen in der Schweiz genauso Steuern wie jeder Schweizer. Aber Abstimmen wie das Geld verwendet wird (FABI etc.) dürfen sie nicht. Und das bei über 20% Ausländeranteil.

    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Mit welcher Begründung bzw. Rechtfertigung bitte willst du das?


    Es gibt da den Progessionsvorbehalt . Als ich im laufenden Kalenderjahr in die Schweiz ausgewandert bin, war ich für dieses Kalenderjahr noch in Deutschland steuerpflichtig. Nun wurde mir ja schon für meinen in Deutschland verdienten Lohn ja schon die Steuer abgezogen und abgeführt. Für die Ermittlung des Steuersatzes ist jedoch das Jahreseinkommen ausschlaggebend. Und so wurde zu meinem Deutschen Gehalt noch das (höhere) Schweizer Gehalt addiert und der Steuersatz ermittelt. Dieser Steuersatz wurde nun auf das in Deutschland verdiente Geld angewendet, so dass ich so gar noch Steuern hätte nachzahlen müsen (was jedoch durch das Geltendmachen von Sonderausgaben noch verhindert werden konnte).

    Und etwas mehr Geld als bisher bekannt hatte die Schwarzer wohl auch. Und "vergessen" hat sie das Geld wohl auch nicht, da sie wohl innerhalb der letzten Jahre die Bank wechselte.
    [small]PS: Der Tagesanzeiger ist keine Satierezeitung (jedenfalls meistens nicht) ;)[/small]


    Und noch etwas zu den Vorpostern: Strafrechlicht ist es irrelevant ob jemand den Moralapostel spielt oder nicht. Eher schon hat Reue mit dem Strafmass zu tun. Und da kommt es durchaus auf die Glaubwürdigkeit des Angeklagten an.

    In einer Baubeschreibung ist am Ende ein Satz, der aussagt, dass Änderungen aus technischen, behördlichen oder architektonischen Gründen möglich sind. Während ich mir unter den ersten beiden Punkten etwas vorstellen kann, fehlt mir beim dritten etwas die Phantasie.


    Sind "architektonische" Gründe schon wenn der Archtiekt der Meinung ist, dass dieses oder jenes doch nicht so schön aussieht oder müssen die Gründe schon handfester (z.B. Statik) sein?