Nun, wir werden abwarten müssen, was bei dem Gesetz heraus kommt. Und dann wird man sehen, wie gut die Schweiz verhandeln kann. Bis dahin herrscht aber Unsicherheit und ich verstehe die EU, dass sie das eine oder andere Abkommen erst einmal auf Eis legt.
Beiträge von Hightower2004
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Hallo Carsten!
danke für Dein Feedback. Nach dem sie wohl gestern gemerkt haben, dass ich an deren Möbel nicht interessiert bin verschonen sie mich heute mit deren Werbung

Aber falls sie erneut auftaucht schicke ich Dir die Mail.
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Zitat
Original geschrieben von bochumer-22
Dazu dürfte diese Leckerei gut passen. Ist mal was anderes :top:
In China eine gängige Spezialität die in Deutschland (respektive Australien) als Dschungelprüfung genutzt wird. -
Hallo liebe Admins!
für mich mit Wohnsitz in CH wird Werbung von Pfister angezeigt. Das Problem ist, dass sich der Katalog öffnet über die Seite legt, wenn ich nur mit der Maus über die Werbung fahre (MouseOver). Ich muss nicht auf die Werbung klicken damit das passiert. Ich muss aber auf den CLOSE-Button der Werbung klicken, damit sie wieder weg geht.
Könnt ihr Euch mal beschweren gehen? Danke!
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Erst kommt das Jahr, dann der Monat!

Nein im Ernst: Schaue doch mal morgen im Supermarkt wie die aktuellen (noch nicht abgelaufenen) Gläser beschriftet sind. Evtl. ergibt sich daraus eine logische Deutung deines Glases.
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Ein paar interessante Fragen stellt Volker Lösch.
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Also im Ausländergesetz der Schweiz steht in Art. 21:
Art. 21 Vorrang[list=1][*]Ausländerinnen und Ausländer können zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit nur zugelassen werden, wenn nachgewiesen wird, dass keine dafür geeigneten inländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder Angehörige von Staaten, mit denen ein Freizügigkeitsabkommen abgeschlossen wurde, gefunden werden können.
[*]Als inländische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gelten:[/list=1][list=a][*]Schweizerinnen und Schweizer;
[*]Personen mit einer Niederlassungsbewilligung;
[*]Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
[/list=a]
Wenn dieser Artikel durch die Annahme der Initiative nicht verändert wird, sehe ich keine Benachteiligung der bereits in der Schweiz lebenden Ausländer gegeben. -
Zitat
Original geschrieben von Applied
Ja klar, vor allem die EU-Bürger sind gleichgestellt.
D.h., in Deutschland gilt Inländervorrang für alle arbeitsmarktrechtliche “EU-Inländer”, in der Schweiz für alle arbeitsmarktrechtlichen Schweizer.
Neu ist eben, dass die EU-Bürger nicht mehr als Inländer zählen - die Schweiz will eben die Zuwanderung wieder eigenständig steuern.
Es geht mir nicht um EU oder nicht EU. Es geht um die C-Ausländer und die sind bereits im Land und fallen nicht mehr unter die Kontingente, da unbefristet (bzw. die Kontingente müssen so hoch sein, dass alle C-Ausländer mit eingeschlossen sind.)ZitatOriginal geschrieben von Applied
Ja - aber auch abgesehen von der Staatsangehörigkeit leben in Deutschland nur etwa 3 Mio. Türkischstämmige.
Es gibt ja nicht nur Türken. Auch wenn ich weiss das es nicht stimmt, aber vom Gefühl her nehme ich einer Deutschen Grossstadt einen höheren Ausländeranteil wahr als in einer Schweizer Grossstadt. Hat wahrscheinlich etwas damit zu tun, dass ich Menschen, die aus dem westlich/christlichen Ausland kommen, nicht sofort als Ausländer wahrnehme. Während Südlander schon optisch als Ausländer wahrgenommen werden obwohl sie möglicherweise sogar die Staatsangehörigkeit des Landes haben. Aber dass man nicht nach der Optik oder nach dem Klang des Namens gehen kann sieht man ja schon an der Deutschen und/oder der Schweizer Nationalmannschaft.ZitatOriginal geschrieben von Applied
Die EU hatte kein Problem damit, Freihandelsabkommen beispielsweise mit der Türkei und Korea abzuschliessen - ohne Personenfreizügigkeit. Mit der Türkei besteht beispielsweise eine Zollunion.
Nun, wir werden abwarten müssen wie verhandlungsbereit beide Seiten sind. -
Zitat
Original geschrieben von Applied
Dies ist - wenngleich lascher (und mit so einigen Ausnahmen) gehandhabt - grundsätzlich auch heute in Deutschland der Fall!
In diesem Artikel steht unteranderem: "deutsche Arbeitnehmer und diesen gleichgestellte Ausländer" (§39 dt. Aufenthaltsgesetz). Dieser Absatz fehlt bei den Schweizern. Mit einer Niederlassungsbewilligung "C" bist Du faktisch mit einem Schweizer gleichgestellt (mit Ausnahme von Wahlrecht, Militärdienst und evtl. anderen Kleinigkeiten). Na, wir werden sehen, wie die Schweizer das im Detail ausgestalten wollen und welche Auswirkungen das auf die bereits in der Schweiz lebenden Ausländer hat.ZitatOriginal geschrieben von Applied
Mei, da trifft sich halt der virtuelle Stammtisch und haut mal auf die Pauke.
Du must aber mal beim Tagi wie schnelle die Kommentarzahl bei solchen Themen in die höhe schiesst. Ausserdem ist es erschreckend, dass es nicht ein paar vereinzelte Verirrte sind, die da sinngemäss schreiben: "Fresse halten oder ihr könnt ja gehen". Auch die Zustimmung und Ablehnung (Daumen hoch/runter) zeigt für mich eine gefährliche Tendenz.ZitatOriginal geschrieben von Applied
PS: Ist ja kein Geheimnis, dass ich selbst in der Schweiz lebe.
Ich gehe mal davon aus, dass Du (wie ich) Deutscher mit Wohnsitz Schweiz bist, oder?ZitatOriginal geschrieben von Applied Gewisse "Beisshemmungen" in dem was man sagt (oder denkt) sind hier sicher - mangels Drittes-Reich-Vergangenheit - weniger ausgeprägt. Aber ansonsten habe ich persönlich von Deutschenfeindlichkeit oder Ausländerfeindlichkeit gegenüber EU-Angehörigen im realen Leben nicht viel mitbekommen.
Nein so im Alltagsleben bekommt man nichts mit. Dafür wird wird viel hinter dem Rücken geredet.ZitatOriginal geschrieben von Applied Man könnte es auch anders formulieren: Was wäre los, wenn in Deutschland der Ausländeranteil mehr als doppelt so hoch wäre, immer neue fleissig dazukämen, und darunter mehr als 4 Millionen Schweizer wären (nochmal der Verlgiech: Türken in Deutschland heute: 1,5 bis 2,8 Mio, je nach Zählweise)?
Die Einbürgerungshürden sind in der Schweiz extrem hoch. Mindestens 12 Jahre Aufenthalt. Dazu kommen noch evtl. Kantonale- und Gemeindewartefristen für den Fall dass man innerhalb dieser Zeit in einen anderen Kanton und/oder Gemeinde umgezogen ist. Die Verfahrensdauer ist mit ca. 18 Monaten auch nicht kurz und es ist auch relativ teuer. -
Zum Thema Ausländerfeidlichkeit: Im Initiativtext steht dass es einen Vorrang für Schweizerinnen und Schweizer geben wird. D.h. erst wird geschaut ob es einen Schweizer für die Arbeit gibt, erst dann kommen die Ausländer dran.