Beiträge von Hightower2004

    Zitat

    Original geschrieben von miherbie
    ich glaube es waren nur 40 Tage
    das reicht ja nur für max. 1 Kind :D


    Zwillingsgeburt?! :D


    Aber gem. Wikipedia dauerte es noch länger:

    Zitat

    Original geschrieben von miherbie
    Damit wollte ich lediglich zum Ausdruck bringen, dass die Antwort 2 unmöglich richtig sein kann.
    Das sollte auch nicht bibelfesten Menschen eigentlich klar sein.


    Nun Noah und seine Frau wären ja auch möglich gewesen. Und die Fahrt dauerte ja lang...

    Zitat

    Original geschrieben von Applied
    Vorausgesetzt, ja vorausgesetzt natürlich, man kann Millimeter in Zentimeter umrechnen. Das würde ich von einer Abiturientin schon erwarten.


    Nun selbst wenn man Milimeter mit Zentimeter verwechselt. Keine Tischtennisplatte ist 5,20 Meter breit. Eventuell ist sie 1,10 Meter hoch. :)

    @chung77: Ich dachte ihr zieht bald ein, stattdessen lese ich dass es evtl. bald los geht...


    Hoffentlich habt ihr gute Verträge abgeschlossen, was z.B. die Baufinanzierung betrifft (Zinsbindung, Bereitstellungszinsen, etc.). Inzwischen sind die Zinsen ja weiter gefallen. Habt ihr denn schon etwas bezahlen müssen? Und wie sieht das mit dem Grundbuch aus? Gehört Euch (bzw. Eurer Bank) das Grundstück schon?


    Ich will dir da keine Angst machen, aber ich glaube ich wäre nervös geworten, hätte das bei uns sooo lange gedauert.


    PS: Standardausführung *SCNR*

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    Original geschrieben von mumpel
    Das Erstere. Wäre das eine Verhaltensvorschrift, dann könnte uns die Polizei.... nichts anhaben (dann wäre das Mitführen ja keine Plicht, sondern nur ein Codex für gutes Verhalten im Strassenverkehr). Aber wie man es auch nennt. Ein Ausländer kann sich IMHO nicht mit Nichtwissen herausreden, das können wir Deutsche im Ausland schließlich auch nicht.


    Danke für die Aufklärung. Dann sind ja die im Ausland zugelassenen PKWs ja nicht betroffen, denn die so genannten Ausrüstungsvorschriften gelten nur für die Fahrzeuge, die im jeweiligen Land zugelassen sind. „Für alle Verkehrsteilnehmer, also auch die auswärtigen Fahrer, greifen aber die so genannten Verhaltensvorschriften“, erklärt Bernd Gstatter, Auslandsjurist beim ADAC.


    Und eine Vorschrift ist immer noch etwas was vorgeschrieben ist und keine freundliche Empfehlung.

    Zitat

    Original geschrieben von mumpel Das nenne ich eine dumme Frage. Jeder der auf deutschen Strassen unterwegs ist muss die deutschen Gesetze einhalten.


    Lieber René, dann kannst Du mir ja sicher aus dem Stegreif verraten, ob die Mitführpflicht eine Ausrüstungsvorschrift oder eine Verhaltensvorschrift ist. Danke!