Beiträge von Hightower2004

    Hallo liebes Forum,


    Ich habe ein Samsung Galaxy S3. Auf meiner SD-Karte habe ich meine Musik-Sammlung gespeichert (ca. 16 GB). Vor Weihnachten habe ich damit noch alle Musiktitel hören können. Jetzt über die Feiertage kam das Android-Update auf V4.3, dass ich installieren musste.


    Heute wollte ich dann wieder Musik hören, doch die Sammlung war nicht mehr vollständig. Nur noch ein paar Interpreten mit den Anfangsbuchstaben A und B waren noch verfügbar.


    Gerade habe ich das Telefon an meinen Rechner angeschlossen und was ich da sah macht mich stutzig: Auf der Karte sind nun 22,3 von 28,9 GB (32GB-Karte) frei. Der Ordner Music existiert noch, doch die Ordner darin haben nun alle ein µ als ersten Buchstaben. Aus "Falco" wurde "µALCO", statt "Madonna" nun "µADONNA", statt "Enya" heisst es jetzt "µNYA".


    Alle diese Ornder sind leer (0 Dateien, 0 Verzeichnisse, 0 Bytes).


    Wer kann mir sagen, was da passiert ist?


    Danke und Gruss

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale Manche Spaßkasse spielt das Spielchen, dass pro Abhebung nur 50€ abgehoben werden können, aber mehrfach abgehoben werden kann. Dann rechnen sich die Gebühren für die Sparkasse.


    Kann ich bestätigen. Sparkasse München erlaubt immerhin 200,- € je Abhebung. Hat zwar etwas gedauert als ich 1.000,- € abheben wollte, aber letztendlich war es mir egal. Besser als vor ein paar Jahren als ich in Bremen gar keine Geld bekommen habe.

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    :top:


    BTW: "Starre" Renovierungszeiträume sind ungültige Klauseln ("Der Mieter muss alle 5 Jahre Wohnzimmer... malern, und Bad/WC alle 3 Jahre").


    Ja, dass mit den starren Klauseln ist mir ein bekannt. Aber die Frage ist, wenn vereinbart wurde, dass der Mieter die Wohnung wie gesehen vom Vormieter übernimmt und beim Auszug eben auch nicht renovieren muss (Nach dem Motto: Jeder macht es so wie es ihm gefällt).


    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Nicht in jedem Bundesland, und meist nur für Neubauten/ Umbauten.


    In Hessen besteht eben sogar eine Nachrüstpflicht für Bestandsimmobilien bis Ende 2014

    Zitat

    Original geschrieben von Goyale
    Für die Funktion haftet, soweit ich weiß, der Eigentümer. Der entscheidet, wer montiert. Im Brandfall wird er sachgerechtes Montieren und Prüfen nachweisen müssen.


    Nein, das ist nicht richtig. Die Eigentümer der Wohnung sind nach der HBO für die Montage der Rauchmelder verantwortlich. Für die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft der Rauchmelder ist jedoch der Mieter verantwortlich.. Die Frage ist, ob es möglich ist, dass der Vermieter den Mieter freundlich bittet die Rauchmelder selbst zu montieren und ihm dafür einen Restaurantgutschein anbietet (und natürlich auch die Rauchmelder stellt).

    Zitat

    Original geschrieben von handyman1981
    Soso,mittlerweile.....(gilt nämlich komplett "höchstrichterlich" was anderes).


    http://www.stern.de/panorama/b…berstreichen-2069481.html


    Habe ich das richtig verstanden? Auch wenn keine Renovierungsklauseln vereinbart sind, muss die Wohnung in "neutralweiss" zurückgegeben werden?


    Und noch etwas anderes: Es gibt ja eine Rauchmeldernachrüstpflicht. Kann man eigentlich den Mieter bitten selbst die Rauchmelder zu montieren oder muss das zwingend von einem Fachmann gemacht werden?

    Hallo liebes Forum,


    ich habe gerade versucht das Gigaset A165 an einem Alice-Router 4421 anzuschliessen. Aber leider ist es mir nicht möglich Gespräche aufzubauen. Auch ankomme Gespräche werden nicht signalisiert. Der Berieb eines Gigaset 3010 funktioniert dagegen problem los. Auch unter Verwendung der gleichen Anschlussleitung bleibt as A165 tot.


    Hat jemand eine Idee was die Ursache ist oder bestehen da bekannte Kompatibilitätsprobleme?


    Danke und noch einen schönen zweiten Weihnachtstag!

    Ich antworte gleich selbst...


    http://www.andras.ch/infos/lohnausweis/


    Bei Punkt F muss bescheinigt werden, wenn eine unentgeltliche Beförderung zwischen dem Wohn- und Arbeitsort besteht (früher Ziffer 5w). [...] wird dem Mitarbeiter aus geschäftlicher Notwendigkeit ein Generalabonnement der SBB zur Verfügung gestellt, so ist zwingend ein X in diesem Feld einzufügen, da der Mitarbeiter in seiner privaten Steuererklärung keinen Abzug für Fahrtkosten zwischen dem Wohn- und Arbeitsort geltend machen darf. Wird dem Mitarbeiter jedoch ein GA der SBB zur Verfügung gestellt, ohne dass eine entsprechende berufliche Notwendigkeit besteht, so entfällt der Vermerk unter Punkt F, allerdings ist der Gegenwert der Leistung im Lohnausweis als Einkommen auszuweisen.