Beiträge von Hightower2004

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    Original geschrieben von fantomas
    O2 mag vielleicht im Recht sein, da die Kündigung in dieser Form vermutlich unwirksam gewesen sein dürfte. Ebenso besteht kein Rechtsanspruch auf eine Kündigungsbestätigung, die Beweispflicht bezüglich des Zugangs der Kündigung liegt bei demjenigen, der kündigt.


    Von einem halbwegs kundenfreundlichen Unternehmen könnte man allerdings erwarten, dass eine Kündigung zum falschen Zeitpunkt als Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt anerkannt wird und dieses auch -Rechtsanspruch hin oder her- schriftlich bestätigt wird.


    Ich habe eine Sokü an o2 geschickt. Ich bekam zwei Tage später eine SMS, daß die Kündigung bearbeitet würde und nach zwei Woche erhielt ich die Absage, daß meiner Sokü nicht entsprochen wurde.


    Da o2 nicht geschrieben hat, sie würden die Sokü als fristgerechte Kündigung auffassen, ist der Vertrag de facto ungekündigt, daher muß ich jetzt noch eine fristgerechte Kündigung nachschieben.


    Ich glaube nicht, daß ich eine Ausnahme im Arbeitsablauf von o2 bin und ich kann daran nichts kundenunfreundliches finden.

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    Original geschrieben von knocker
    Danke, aber das war keine Antwort auf meine Frage und hilft hier inhaltlich irgendwie auch nicht weiter... ;)
    PS: Weiss auch nicht, wo Du hier raus liest, dass ich das so verfasst haben soll!? Es war nur eine Frage.


    Wenn man in einer "normalen" Kündigung schon gleich mit §§ und BGB kommt, da ist schon ziemlich verklausuliert.


    [small]EDIT: Danke für den Hinweis Hätte auch hier nachschlagen können:D[/small]



    Zitat

    Original geschrieben von knocker
    Was meint ihr denn zum Passus "hiermit kündige ich meine Verträge mit sofortiger Wirkung unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Kündigungsfristen"? :rolleyes:


    Und auch hier stecken die Wörter sofortiger Wirkung drin, was wieder auf Sokü schließen läßt.


    Also einfach schreiben: Hiermit kündige ich alle meine Vertrage bei Ihnen fristgerecht zu den nächstmöglichen Zeitpunkten. Bitte bestätigen Sie mir diese Kündigung unter Angebe des jeweiligen Wirksamwerdens der Kündigung zu den einzelnen Verträgen.


    Und am Besten selbst die ganzen Verträge heraus suchen, sonst "vergessen" sie ggf. etwas und sagen, daß Vertrag 3 ja eine andere Hausnummer hat und bei Vertrag 5 eine andere Telefonnummer steht und sie sich nicht sicher waren, daß diese Verträge zu Dir gehören und daher nicht gekündigt wurden.

    Also auf der Homepage ist natürlich nur die garantierte Homezone zu sehen. In Wirklichkeit wird sie nie kreisrund sein. ;)


    Das Versprechen von o2: mind. 500m Radius
    Das Versprechen von Vodafone: bis zu 2 km Durchmesser


    Dh. wenn die Homezone bei Vodafone nur 200m Radius hat ist es auch noch ok, weil sie ja nur sagen bis zu. o2 spricht neuerdings davon, daß die Durchschnittsgröße bei 12 km² liegt. D.h. es gibt Große und Kleine. Und wenn es welche mit über 30 km² gibt, dann gibt es eben auch welche, die die nicht viel größer als die Garantierte sind.


    Die im Forum bekannte Seite http://gsm.yz.to/ hilft Dir allerdings nur bei o2-Homezones weiter.

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    Original geschrieben von mayday7
    Ähhhm, nur zwei Jahre? In zwei Jahren werden die mit dem IC nicht auf unter 1 Cent gegangen sein und so kann man keine Mobilfunkflat anbieten für 10€, die vier müssen solange reguliert werden, bis die Festnetzanbieter eine Mobilfunkflat in alle Netze bieten dürfen ohne dabei Selbstmord zu begehen, soso es gibt also einen Trend vom Festnetzanschluss zum Mobilfuink(per Genion z.B), das ist richtig und beruht auf die IC ungleichgewicht.
    Erst dieses Ungleichgewicht ausgeglichen ist, sollen die NBs von den regulierung befreit werden und keinen Tag vorher.
    Soll doch Videotelefonie weiterhin teuer sein, aber Sprachtelefonie endlich auf einem gesunden Niveau für den Kunden und für den Festnetzanbieter.
    gruß mayday7


    Das ist mein Gedanke dahinter. Wenn ein Netzinternes Gespräch jetzt 32 oder 40 Cent kostet und es keine Flats mehr gibt, dann werden die Kunden weniger Telefonieren oder wieder zum Festnetz greifen.
    Dann werden die Netzbetreiber einsehen, dass sie doch den falschen Weg (nämlich hohe IC zu verlangen) gegangen sind.
    Für diesen Lernprozeß sollten zwei Jahre ausreichend sein. Danach kann man ja wieder für ICs "verhandeln". Die Regulierung der ICs darf natürlich nicht nach zwei Jahren enden.

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    Original geschrieben von mayday7
    Man, tue nicht so "etwashinterherhinkend" oder nichtswissend!


    E-Plus fordert, daß die D-Netze auf 5 Cent runtergehen und ist bereit auf 9 Cent zu gehen. Die 9 Cent die da kommuniziert wurden, haben sie ja nicht gewürfelt sondern scheint als Branchenkenner eine annehmbare Größe zu sein.
    Dann kommt die Bundesnetzagentur und sagt, wie hättet es ihr denn gerne. Dann rechnen die Konzerne alles durch und sagen. Also weniger als 16 Cent dürfen es nicht sein, sonst machen wir Verluste.
    Hätte E-Plus jetzt 10 oder 11 gefordert, wäre das ja noch ok gewesen, aber 16 Cent?


    Die Bundesnetzagentur soll die geforderten Preise für zwei Jahre festschreiben, mit der Auflage, daß abgehende Gespräche aus dem Mobilfunknetz mindestes das einfache Zusammenschaltungsentgelt kosten müssen und das netzinterne Gespräche mindestens das doppelte Zusammenschaltungsentgelt kosten müssen.