Beiträge von Hightower2004

    Dann müsste ich zum Auszug hin renovieren (ist nämlich eine Mietwohnung)

    Renovierung bei einer Mietwohnung? Nun ich kenne Deine Klauseln im Vertrag nicht, aber mehr als Streichen muss man oft nicht, es sei denn man vieles selbst kaputt gemacht oder schlecht gepflegt.


    Hier noch ein Link: https://www.gerichte-und-urtei…auszug-neues-gesetz-2019/

    Die Grünen wollen aber das Eigenheim verbieten ( LINK) ^^:D ...

    Schön! Endlich Dreck im Treppenhaus, weil ihn keiner weg macht; nachts das Geräusch einer fremden Toilettenspülung, Post die aus dem Briefkasten "verschwindet" und geöffnet zurück kommt. Wie schön doch Eigentumswohnungen sind.

    Zuhause fühle ich mich nicht wohl.

    Das ist natürlich keine gute Ausgangslage.... :-(


    Ich weiss nicht, was Du beruflich machst und wo Deine Fähigkeiten liegen. Ich bin Informatiker und mir fällt alles schwer, was nicht mit Maus oder Tastatur gesteuert wird, wie Bohrmaschine, Hammer oder Pinsel. Trotzdem habe ich in unserer Wohnung einiges selbst gemacht: Laminat verlegt, neue Steckdosen angeschlossen, Ausgussbecken im Keller montiert, Wände gestrichen und anderer Kleinkram. Ich weiss nicht was in Deiner Wohnung, Haus renoviert werden muss. Bei grösseren Projekten (Abflüsse, Dach, Sanitär) wäre ich natürlich auch aufgeschmissen. Aber evtl. hast Du auch Arbeitskollegen mit denen Du Dich gut verstehst und die handwerklich begabt sind. Diese könnten Dir zeigen wie Du etwas reparieren oder renovieren kannst, in der aktuellen Situation vielleicht per Videochat.


    Und wenn Du schreibst:

    zu Hause erinnert mich zu viel an meine verstorbene Mutter

    Hast Du entweder bei ihr gewohnt oder hast das Haus, die Wohnung geerbt und dort eingezogen. Vielleicht wäre ein Neuanfang eine Idee: raus aus der Wohnung und weg von den traurigen Erinnerungen. Aber das schreibt sich hier in einem Forum natürlich so leicht. Es kommt natürlich auch ganz auf die Möglichkeiten an, die einem zur Verfügung stehen.

    Das Visum

    Die Flugvorbereitungen

    Die Chinesen verlangen bestimmte Covid-Tests. Einmal den „Normalen“, also ob man derzeit an Covid-19 erkrankt ist und einen Antikörpertest. Diese müssen in dem Land durchgeführt werden, in dem man das Flugzeug besteigt. Bei Umsteigeverbindungen also auch aus dem Land in dem man umsteigt. Wenn man also keinen Direktflug bekommt und z.B. in Athen, Stockholm oder Amsterdam umsteigen muss, benötigt man zusätzlich noch einen Test aus Griechenland, Schweden oder den Niederlanden (bevor man das Flugzeug zum Weiterflug betreten darf). Das Testen bei einer Umsteigeverbindung dürfte aber aufgrund der relativ kurzen Zeit, der oft fehlenden Sprach- und Ortskenntnisse wohl nahe unmöglich sein.


    Es konnte aber ein Direktflug, zu einem annehmbaren Preis, gefunden und gebucht werden. Einige Tage vorher waren nur noch in der Business-Class (ab ca. 4.000,- EUR pro Strecke) Plätze verfügbar. Da der Flug aber nicht in die „Wunschstadt“ führt , wird dieses später zu einer länger Reise innerhalb Chinas führen, aber das Wichtigste war, dass man erst einmal im Land ist.

    c-walt  Lady X  Sprite  Thomas  Obelix65 Danke für Euer Interesse. Ich werde diesen Erfahrungsbericht in mehren Etappen schreiben, wann immer ich etwas Zeit finde und wann immer ich mit neuen Informationen versorgt werde.


    Das Visum


    Die Person ist visumpflichtig. Und obwohl ein im Januar letzten Jahres ausgestelltes 2jähriges (gültiges) Visum (mit mehrmaliger Einreise) vorhanden war, musste ein neues Visum beantragt (und bezahlt) werden. Ausserdem war es notwendig, dass eine ärztliche Bescheinigung über den Gesundheitszustand des Angehörigen beigefügt wird, da man ohne zwingende Gründe sonst keine Chance hat, ein Visum zu erhalten.


    Die zuständige Visa-Zentrale ist derzeit nur einen Tag pro Woche geöffnet, d.h. gute 50 km pro Stecke hinfahren, Antrag abgeben, 175,- EUR bezahlen und eine Woche später erneut hinfahren und den Pass mit dem Visum (nur noch eine einmalige Einreise ist erlaubt und nur drei Monate gültig) abholen. Vor Covid wurden die Visa i.d.R. innerhalb von vier Tagen ausgestellt.

    Das "Problem" bestand darin, dass derjenige dem ich geantwortet habe pauschal bestritten hat, dass es solche Einschränkungen der Grundrechte überhaupt gegeben hat. Das hätte dir aber auch selbst auffallen können.

    Falls du mich damit meinst; ja, es gibt Einschränkungen, die aber alle bereits im Grundgesetz vorgesehen waren. Das Grundgesetz wurde nicht ausser Kraft gesetzt.


    Ergänzung: In der Wikipedia findest Du unter Kernbereich privater Lebensgestaltung die folgenden Sätze:

    Zitat

    Trotz dieser vielfältigen Verwendungsweise und seiner erheblichen Bedeutung ist bis heute unklar geblieben, wie der Rechtsbegriff des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung genau zu definieren und verfassungsrechtlich zu begründen ist. Vor diesem Hintergrund gibt es in der Rechtswissenschaft Stimmen, die davon ausgehen, dass es keinen Bereich der menschlichen Freiheit gibt, der absolut geschützt ist.


    Vgl. I. Dammann, Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, Berlin 2011.

    Ich kenne genügend Gastrokollegen die noch keinen Cent bekommen haben, und auch nicht mehr damit rechnen. Bis evtl. Geld fliessen wird sind die nämlich Insolvent.

    Ich kennen einen Restaurantbesitzer, der hat mehrere Wohnungen, die er vermietet und ausserdem genug Geld hat, aber 60.000 € vom Staat für das Nichtstun bekommt, da seine Angestellten Kurzarbeitergeld vom Staat bekommen.

    Die Ausgangssperren bzw. 15-km Radien sind ein Verstoß gegen die Freiheit der Person (auch Bewegungsfreiheit genannt), Vorschriften mit wem man sich treffen darf, und wohin ich gehen kann und wohin nicht (z.B. Sportstätten die geschlossen wurden) verstoßen gegen das Recht auf freie Entfaltung,

    Also gemäss den Links in Deinem Text beziehst Du Dich auf Artikel 2 GG, der da lautet:

    Zitat

    (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.


    (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

    Ich habe also gemäss Absatz 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das heisst für mich nicht nur, dass ich nicht nur nicht geschlagen werden darf, sondern, dass ich auch vor Krankheiten, die unter Umständen zu Langzeitfolgen führen oder gar den Tod bedeuten, geschützt werde.


    Wenn Du z.B. infiziert und ansteckend bist, ist es mein gutes Recht gem. Artikel 2, Abs. 2, dass ich vor Dir geschützt werde. Damit endet Dein Recht gem. Artikel 2, Abs. 1. Dieser Schutz wird aktuell dadurch gewährleistet, dass die Möglichkeit einer Krankheitsübertragung weitest gehend minimiert wird. Und da nach aktuellem Kenntnisstand die Krankheit von Mensch zu Mensch vorwiegend über Tröpfchen und Aerosole übertragen wird, wird derzeit alles getan um das Zusammentreffen von Menschen und damit den Austausch von potentiell virenhaltigen Ausatmungsstoffen zu verhindern. Das Problem ist, dass man nicht (sofort) weiss, dass man sich infiziert hat und nun die anderen gefährdet. Also müssen wir uns so verhalten, als wären wir alle infiziert.


    Ein weiteres Problem ist, dass der Mensch den Virus ohne Hilfsmittel nicht sehen kann. Man atmet ja nicht plötzlich grünen Dampf aus, wenn man infiziert ist. Darum ist es eine abstrakte Gefahr, wie auch der radioaktive Niederschlag nach Tschernobyl. Auch dort wurde man gewarnt, man solle nicht durch den Regen laufen.