Die Ausgangssperren bzw. 15-km Radien sind ein Verstoß gegen die Freiheit der Person (auch Bewegungsfreiheit genannt), Vorschriften mit wem man sich treffen darf, und wohin ich gehen kann und wohin nicht (z.B. Sportstätten die geschlossen wurden) verstoßen gegen das Recht auf freie Entfaltung,
Also gemäss den Links in Deinem Text beziehst Du Dich auf Artikel 2 GG, der da lautet:
Zitat
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Ich habe also gemäss Absatz 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das heisst für mich nicht nur, dass ich nicht nur nicht geschlagen werden darf, sondern, dass ich auch vor Krankheiten, die unter Umständen zu Langzeitfolgen führen oder gar den Tod bedeuten, geschützt werde.
Wenn Du z.B. infiziert und ansteckend bist, ist es mein gutes Recht gem. Artikel 2, Abs. 2, dass ich vor Dir geschützt werde. Damit endet Dein Recht gem. Artikel 2, Abs. 1. Dieser Schutz wird aktuell dadurch gewährleistet, dass die Möglichkeit einer Krankheitsübertragung weitest gehend minimiert wird. Und da nach aktuellem Kenntnisstand die Krankheit von Mensch zu Mensch vorwiegend über Tröpfchen und Aerosole übertragen wird, wird derzeit alles getan um das Zusammentreffen von Menschen und damit den Austausch von potentiell virenhaltigen Ausatmungsstoffen zu verhindern. Das Problem ist, dass man nicht (sofort) weiss, dass man sich infiziert hat und nun die anderen gefährdet. Also müssen wir uns so verhalten, als wären wir alle infiziert.
Ein weiteres Problem ist, dass der Mensch den Virus ohne Hilfsmittel nicht sehen kann. Man atmet ja nicht plötzlich grünen Dampf aus, wenn man infiziert ist. Darum ist es eine abstrakte Gefahr, wie auch der radioaktive Niederschlag nach Tschernobyl. Auch dort wurde man gewarnt, man solle nicht durch den Regen laufen.