Beiträge von Hightower2004

    Erzähl hier kein Quatsch, Grundrechte sind eingeschränkt. Wie wäre es z. B. mit Artikel 11!

    Ok, Artikel 11. Ja, der ist in der Tat eingeschränkt, aber gemäss Absatz 2:

    Zitat

    Art. 11 GG lautet seit seiner letzten Änderung am 24. Juni 1968[1] wie folgt:


    (1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.


    (2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.

    Jetzt ist die Frage, was ist eine Seuche? Wikipedia beantwortet es wie folgt:

    Zitat

    Eine Seuche (verwandt mit siech im Sinne von „schwach, krank“) ist eine sich schnell ausbreitende ansteckende Infektionskrankheit im Sinne einer Epidemie[1] bzw. eine „ältere Bezeichnung für eine bedrohliche und sich rasch verbreitende Krankheit“[2] und in einem engeren Sinne eine zeitlich und örtlich gehäuft auftretende Erkrankung zahlreicher Lebewesen an einer bedrohlichen und hochansteckenden Infektionskrankheit.[3] Nach Manfred Vasold handelt es sich um eine „hochkontagiöse Infektionskrankheit mit relativ kurzer Inkubationszeit“ wie die epidemischen Krankheiten Pocken, Masern und Grippe, die nicht selten großflächig als wellenförmig verlaufender Seuchenzug auftritt, etwa bei Cholera und Pest.[4]

    Ok, hier wird von einer Epidemie gesprochen.

    Zitat

    Pandemie (von altgriechisch παν pan ‚gesamt, umfassend, alles’ und δῆμος dēmos ‚Volk‘) bezeichnet eine „neu, aber zeitlich begrenzt in Erscheinung tretende, weltweite starke Ausbreitung einer Infektionskrankheit mit hohen Erkrankungszahlen und i.d.R. auch mit schweren Krankheitsverläufen.“[1] Im Unterschied zur Epidemie ist eine Pandemie örtlich nicht beschränkt,[2] es kann aber auch bei Pandemien Gebiete geben, die nicht von der Krankheit betroffen werden.

    Also die Covid-19 Pandemie ist also auch eine Epidemie. Es läuft alles ganz genau nach dem Grundgesetz.

    Wenn du keine Grundrechteinschränkungen siehst... Sorry, dann weiß ich nicht in welcher Welt du gerade lebst.

    Ich wiederhole mich:

    • Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
    • Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    • Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
    • Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    • Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind
    • Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
    • Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
    • Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
    • Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
    • Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
    • Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
    • Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
    • Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
    • Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.
    • Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

    Ich denke, diese Grundrechte sind immer noch uneingeschränkt gültig. Nun, wenn einige glauben, das Tragen einer Schutzmaske würde sie in ihrer Würde herabsetzen, nun das wird das Bundesverfassungsgericht sicher noch entscheiden. Und selbst das Eigentumsrecht kann eingeschränkt werden, wenn es dem Allgemeinwohl dient.

    Ein lesenswertes Interview mit jemandem, der jahrelang mit Merkel zusammengearbeitet hat und die Hintergründe kennt:

    Der gute Herr ist Volljurist.

    Zitat

    Dort wird allein auf Virologen gehört, und dann auch immer auf dieselben.

    Wenn die Experten wöchentlich oder monatlich ausgetauscht würden, dann hätten wir einen Zickzack-Kurs, der uns mächtig aus der Kurve werfen würde, da mal bestimmte Massnahmen beschlossen würden, die von den anderen Experten wieder aufgehoben und dafür andere Massnahmen eingeführt werden würden.

    Zitat

    Abweichende Ansichten oder Ratschläge anderer wissenschaftlicher Disziplinen werden bis heute ignoriert. Dabei ist gerade in schwierigen Zeiten wie diesen jede fachkundige Stimme dringend notwendig.

    Ich denke bei 20 Experten hätten wir 20 Meinungen, bei 50 Experten entsprechend 50 Meinungen. Ich denke irgendwann muss man sich auf Experten-Team einigen.


    Was die Schulen betrifft, so haben wir in der Wirtschaft schon seit Jahren die Transformation in Richtung Digitalisierung. Nur dieLandes- Bildungsminister bekommen es nicht auf die Reihe Home-Schooling und ähnliche digitale Unterstützung einzuführen. Das Land Bremen hat jetzt einige Tausend iPads gekauft, welche an die Schüler (leihweise) abgegeben werden. Dann spielt auch das Einkommen der Eltern keine Rolle, wenn jeder die gleiche Hard- und Software nutzt, welche von der Schule gestellt wird.


    Auch die mangelnde Ausstattung der Gesundheitsämter und der Covid-Test-Infrastruktur ist ein grosses Problem. Das wurde ebenfalls verschlafen. Und dass Gesundheitsämter Testungen ablehnt (wie hier im Forum beschrieben) ist ein absolutes Armutszeugnis.

    Andersrum wird ein Schuh draus. Die Diplomaten sollten mit den selben Strafen rechnen.

    Im Straßenverkehr sehe ich es wie Du, aber damit es nicht zu politischen Verwicklungen kommt haben die Diplomaten nun einmal weltweit Immunität: Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (WÜD) und dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (WÜK).