Beiträge von Hightower2004
-
-
Das "Problem" bestand darin, dass derjenige dem ich geantwortet habe pauschal bestritten hat, dass es solche Einschränkungen der Grundrechte überhaupt gegeben hat. Das hätte dir aber auch selbst auffallen können.
Falls du mich damit meinst; ja, es gibt Einschränkungen, die aber alle bereits im Grundgesetz vorgesehen waren. Das Grundgesetz wurde nicht ausser Kraft gesetzt.
Ergänzung: In der Wikipedia findest Du unter Kernbereich privater Lebensgestaltung die folgenden Sätze:
ZitatTrotz dieser vielfältigen Verwendungsweise und seiner erheblichen Bedeutung ist bis heute unklar geblieben, wie der Rechtsbegriff des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung genau zu definieren und verfassungsrechtlich zu begründen ist. Vor diesem Hintergrund gibt es in der Rechtswissenschaft Stimmen, die davon ausgehen, dass es keinen Bereich der menschlichen Freiheit gibt, der absolut geschützt ist.
Vgl. I. Dammann, Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, Berlin 2011.
-
Ich kenne genügend Gastrokollegen die noch keinen Cent bekommen haben, und auch nicht mehr damit rechnen. Bis evtl. Geld fliessen wird sind die nämlich Insolvent.
Ich kennen einen Restaurantbesitzer, der hat mehrere Wohnungen, die er vermietet und ausserdem genug Geld hat, aber 60.000 € vom Staat für das Nichtstun bekommt, da seine Angestellten Kurzarbeitergeld vom Staat bekommen.
-
Die Ausgangssperren bzw. 15-km Radien sind ein Verstoß gegen die Freiheit der Person (auch Bewegungsfreiheit genannt), Vorschriften mit wem man sich treffen darf, und wohin ich gehen kann und wohin nicht (z.B. Sportstätten die geschlossen wurden) verstoßen gegen das Recht auf freie Entfaltung,
Also gemäss den Links in Deinem Text beziehst Du Dich auf Artikel 2 GG, der da lautet:
Zitat(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Ich habe also gemäss Absatz 2 das Recht auf körperliche Unversehrtheit. Das heisst für mich nicht nur, dass ich nicht nur nicht geschlagen werden darf, sondern, dass ich auch vor Krankheiten, die unter Umständen zu Langzeitfolgen führen oder gar den Tod bedeuten, geschützt werde.
Wenn Du z.B. infiziert und ansteckend bist, ist es mein gutes Recht gem. Artikel 2, Abs. 2, dass ich vor Dir geschützt werde. Damit endet Dein Recht gem. Artikel 2, Abs. 1. Dieser Schutz wird aktuell dadurch gewährleistet, dass die Möglichkeit einer Krankheitsübertragung weitest gehend minimiert wird. Und da nach aktuellem Kenntnisstand die Krankheit von Mensch zu Mensch vorwiegend über Tröpfchen und Aerosole übertragen wird, wird derzeit alles getan um das Zusammentreffen von Menschen und damit den Austausch von potentiell virenhaltigen Ausatmungsstoffen zu verhindern. Das Problem ist, dass man nicht (sofort) weiss, dass man sich infiziert hat und nun die anderen gefährdet. Also müssen wir uns so verhalten, als wären wir alle infiziert.
Ein weiteres Problem ist, dass der Mensch den Virus ohne Hilfsmittel nicht sehen kann. Man atmet ja nicht plötzlich grünen Dampf aus, wenn man infiziert ist. Darum ist es eine abstrakte Gefahr, wie auch der radioaktive Niederschlag nach Tschernobyl. Auch dort wurde man gewarnt, man solle nicht durch den Regen laufen.
-
Erzähl hier kein Quatsch, Grundrechte sind eingeschränkt. Wie wäre es z. B. mit Artikel 11!
Ok, Artikel 11. Ja, der ist in der Tat eingeschränkt, aber gemäss Absatz 2:
ZitatArt. 11 GG lautet seit seiner letzten Änderung am 24. Juni 1968[1] wie folgt:
(1) Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet.
(2) Dieses Recht darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes und nur für die Fälle eingeschränkt werden, in denen eine ausreichende Lebensgrundlage nicht vorhanden ist und der Allgemeinheit daraus besondere Lasten entstehen würden oder in denen es zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes, zur Bekämpfung von Seuchengefahr, Naturkatastrophen oder besonders schweren Unglücksfällen, zum Schutze der Jugend vor Verwahrlosung oder um strafbaren Handlungen vorzubeugen, erforderlich ist.
Jetzt ist die Frage, was ist eine Seuche? Wikipedia beantwortet es wie folgt:
ZitatEine Seuche (verwandt mit siech im Sinne von „schwach, krank“) ist eine sich schnell ausbreitende ansteckende Infektionskrankheit im Sinne einer Epidemie[1] bzw. eine „ältere Bezeichnung für eine bedrohliche und sich rasch verbreitende Krankheit“[2] und in einem engeren Sinne eine zeitlich und örtlich gehäuft auftretende Erkrankung zahlreicher Lebewesen an einer bedrohlichen und hochansteckenden Infektionskrankheit.[3] Nach Manfred Vasold handelt es sich um eine „hochkontagiöse Infektionskrankheit mit relativ kurzer Inkubationszeit“ wie die epidemischen Krankheiten Pocken, Masern und Grippe, die nicht selten großflächig als wellenförmig verlaufender Seuchenzug auftritt, etwa bei Cholera und Pest.[4]
Ok, hier wird von einer Epidemie gesprochen.
ZitatPandemie (von altgriechisch παν pan ‚gesamt, umfassend, alles’ und δῆμος dēmos ‚Volk‘) bezeichnet eine „neu, aber zeitlich begrenzt in Erscheinung tretende, weltweite starke Ausbreitung einer Infektionskrankheit mit hohen Erkrankungszahlen und i.d.R. auch mit schweren Krankheitsverläufen.“[1] Im Unterschied zur Epidemie ist eine Pandemie örtlich nicht beschränkt,[2] es kann aber auch bei Pandemien Gebiete geben, die nicht von der Krankheit betroffen werden.
Also die Covid-19 Pandemie ist also auch eine Epidemie. Es läuft alles ganz genau nach dem Grundgesetz.
-
Wenn du keine Grundrechteinschränkungen siehst... Sorry, dann weiß ich nicht in welcher Welt du gerade lebst.
Ich wiederhole mich:
- Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
- Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
- Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.
- Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
- Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind
- Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
- Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden.
- Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
- Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.
- Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
- Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.
- Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet.
- Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden.
- Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden.
- Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
Ich denke, diese Grundrechte sind immer noch uneingeschränkt gültig. Nun, wenn einige glauben, das Tragen einer Schutzmaske würde sie in ihrer Würde herabsetzen, nun das wird das Bundesverfassungsgericht sicher noch entscheiden. Und selbst das Eigentumsrecht kann eingeschränkt werden, wenn es dem Allgemeinwohl dient.
-
-
-
-


