Geil ist die Funktion mit der Temperatur. Da könnte man mal einen Benchmark rüberlaufen lassen und sehen, ob man mit einer guten Luftkühlung oder sogar Wakü ein paar Grad runterbringt. Ist auch gut zum Übertakten ![]()
Beiträge von Kraftsauger!
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Zitat
Original geschrieben von Delago
Tja, ich bekomme die gleiche Fehlermeldung und ich habe jetzt die Schnauze voll von dem blödsinnigen Signieren.
Egal wie gut und hilfreich ein Programm ist, werde ich in Zukunft nur noch die ausprobieren, die problemlos installierbar sind. Meine Zeit habe ich schließlich auch nicht gestohlen.
Was für ein Schwachsinn! Man ist nicht mehr der Herr im eigenen Haus. Sowas ist eigentlich ein KO-Kriterium für SymbianOS.Versuche es mal mit dieser Anleitung (ist auf Deutsch):
http://www.symbian60.mobi/2007…her-selbst-zertifizieren/
Da findest Du auch alle Tools, die Du zum Signieren brauchst. Klar ist das Signieren so lästig wie ein Pickel am Hintern, aber mit dieser Anleitung brauch ich für das Signieren nicht länger als ca. 2 Minuten. Und durch die ganzen Updates von RotateMe bin ich jetzt auch schon geübt

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Für Route66 gibt es Maps für China, Taiwan, Hong Kong und Macau. Habe die sogar bei mir auf dem Rechner. Kannst Du über solche "pösen" Sachen
wie Utorrent oder den Esel finden.Aber brauchst Du für Schanghai wirklich ein Navi? War schon oft in China und Schanghai. Im Grunde ist in dieser Stadt nur der Bund und die unmittelbare Umgebung dort herum interessant.
Habe noch ein Programm Namens XS2Shanghai bei mir auf dem N95. Dort gibt es einen kleinen City-Guide und einige chinesische Phrasen. Kann Dir dieses Programm wirklich empfehlen.
Gruß
Kraftsauger
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Re: Route 66 Mobile 8
ZitatAlles anzeigenOriginal geschrieben von dapusher
Hallo,wie sieht es eigentlich mit der Veröffentlichung der neuen Route66 Mobile 8 Version aus? Weiß da jemand näher?
Es hieß, dass diese Mitte Dezember erscheinen soll.
Grüße
Der Frage schließe ich mich mal an. Warte auch dringend darauf. Goolge alle paar Tage mal nach neuen Infos bzgl. des Releases. Aber nirgendwo gibts aktuelle Infos.
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http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=321257
Hatte ich gestern schon gepostet. Dieses Thema schien aber niemanden hier so richtig interessiert zu haben...
Falls doch: Mein Link führt zum deutschen Heise-Artikel dazu.
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Hallo Gemeinde!
Vielleicht interessiert es einige von Euch:
"Eine DoS-Schwachstelle in Nokias N95 lässt sich laut einem Bericht ausnutzen, um das Gerät zum Stillstand zu bringen. Anschließend ist es nicht mehr bedienbar – bis zu einem Neustart. Es soll genügen, einige SIP-INVITE-Pakete an den SIP-Client des N95 zu senden, um den Zustand herbeizuführen. Standardmäßig ist der SIP-Client allerdings ausgeschaltet. Der Fehler wurde in der Firmware 12.0.013 gefunden, andere Versionen und eventuell andere Geräte von Nokia dürften sehr wahrscheinlich ebenfalls verwundbar sein. Dem Bericht zufolge wurde der Hersteller zwar über das Problem informiert, hat aber bislang noch nicht reagiert. Einen Patch gibt es daher noch nicht. Als Workaround hilft es derzeit nur, den SIP-Client im N95 zu deaktivieren.
Die Autoren des Nokia-Berichts haben zudem einen DoS-Fehler in der SIP-Implementierung des Cisco IP Phone 7940 gefunden. Mit einer Serie von INVITE-Paketen, deren Request-URI keinen Nutzernamen enthält, soll sich ein Gerät zum Neustart bewegen lassen. Für einen erfolgreichen Angriff soll es aber notwendig sein, eine gültige Nutzer-ID zu kennen. Der Fehler wurde in der Firmware P0S3-08-7-00 bestätigt. Ein Update gibt es nicht"
Direktlink zum Artikel:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/100243
Ach ja, noch etwas: In den Kommentaren zu diesem Artikel bashen einige Nasen unser geliebtes N95. Da können wir doch dagegenhalten, oder?

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Super! Heute ist auch meine 8GB-Karte vom kq-shop.de gekommen. Ist meiner Meinung nach ein super Laden. Schon im Sommer waren sie die ersten und billigsten und jetzt, mit den 8GB-Karten, schon wieder.
Hatte neulich noch mit dem Geschäftsführer von dieser Firma telefoniert und ihn gefragt, wann wohl mit 16GB-Karten zu rechnen ist. Er meinte, frühestens wohl erst Ende nächsten Jahres.
Dann müssen wir wohl bis dahin mit diesem Platz auskommen. Na ja. Man wird eben schnell gierig

Wo jetzt noch der Vorteil einen N95 8GB liegen soll, ist mir ein Rätsel. 4 GB hatte ich über den winzigen Kartenleser, der mit dabei ist, innerhalb von wenigen Minuten übertragen. Das Nokia N95 8GB hat nur trägen USB 1.1 und keinen Kartenslot. Zudem ist die Kamera nicht geschützt.
Nur wegen der Farbe und den Bildschirm, der ein paar Millimeter größer ist, sollte man sich das Ding nicht holen.
Jetzt, auch mit der neuen Firmware, bin ich rundum glücklich mit dem Gerät.
Ich füge noch ein Screenshot als Beweis ein, daß die Karte wirklich gut paßt.
Gruß
Kraftsauger

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Na, da warst Du aber fleißig. Dafür gibts auch ein * Sternchen

Aber der Rest... na ja...
Natürlich brauchst Du Deine Immatrikulationsbescheinigung (für Philosophie?) nicht offenlegen. So, wie Du Sachverhalte auffasst, spricht es für sich...
Ich bin übrigens schon 35. In diesem Alter sollte man sein Studium bereits hinter sich haben. Richtig?!
Natürlich ist Wikipedia, wenn ich eine juristische Hausarbeit schreiben sollte, nicht zitierfähig. Hier in diesem Forum geht es aber auch um Hilfestellungen. Und die richtet sich wohl vornehmlich an juristische Laien. Was bringt es denen, wenn ich seitenweise komplizierte juristische Kommentare abtippe? Die meisten wären dann danach so schlau wie vorher. So, wie im zitierten Wikipedia Artikel Grundzüge des Gewährleistungsrecht (richtigerweise) beschrieben wurden, kann es auch ein Laie verstehen. Und darum geht es ja.
Was Deine anderen Aussagen betrifft:
Natürlich kann ein Sachmangel zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs an z.B. den Sliderschienen vorliegen, wenn der Eigentümer den PC am Handy ändert. Mangelhafte Sliderschienen behindern ja das Flashen des N95 nicht. Viele hier befürchten, ein Gewährleistungsanspruch wäre gänzlich ausgeschlossen, wenn man an der Firmware herummanipuliert. Hier würde Nokia (vor allem in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf) in der Beweispflicht stehen, daß kaputte Sliderschienen (ein mechanisches Problem!) mit dem Flashen der Firmware zusammen hängt. Das würde Nokia wohl kaum gelingen.
Und sicherlich habe ich mit der Abgrenzung "Sachmängelhaftung/Herstellergarantie" keine Probleme. Ist ja juristisches Grundwissen. Hast Du diese?
Du hattest einen Zusammenhang zwischen "Urheberrechtsverletzung" und Gewährleistung hergestellt. Diese, so nicht richtige Aussage, könnte viele User hier im Forum verunsichern. Deswegen bin ich darauf eingegangen.
Du vermutest ferner noch, daß der Bereich "Urheberrecht" für mich unsicheres Terrain sein könnte. So ein Quatsch. Wir waren schon genug OT. Da wollte ich auf diese Thematik nicht auch noch weiter eingehen.
Auf das Thema Gewährleistung seitens Nokia bin ich ferner deswegen eingegangen, da Du einen Link zu Nokia gepostet hattest, auf dem Nokia seine Garantiebedingungen erklärt.
Ich habe gerade etwas gegoogelt, um meine Sichtweise der Dinge etwas untermauern zu können. Dabei bin ich hierauf gestoßen:
http://www.heise.de/mobil/artikel/79142/3
In einem kleinen Aufsatz geht hier der Hausanwalt des Heise-Verlags, RA Fabian Schmieder aus Hannover, auf die Problematik des Entfernen eines Brandings bei einem Mobiltelefon ein. Besonders der letzte Abschnitt ist interessant:
Die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren bei neuen Geräten kann der Verkäufer gegenüber Verbrauchern allerdings nicht wirksam ausschließen. Auch eine Modifikation des Geräts führt nicht dazu, dass die gesetzliche Gewährleistung erlischt. Allerdings sorgen Basteleien am Gerät möglicherweise dafür, dass ein Käufer bei einer Mängelrüge auch schon vor dem Ablauf von sechs Monaten nach dem Kauf selbst nachweisen muss, dass der reklamierte Mangel bereits von Anfang an vorlag oder angelegt war. Normalerweise trifft diese Beweislast den Kunden erst nach sechs Monaten. Am Ende muss über den Mangel und dessen Ursache ein Sachverständiger entscheiden, welcher schnell das Fünf- bis Zehnfache eines neuen Mobiltelefons kosten kann.
Hier ist ganz klar, daß ein Eingriff in die Firmware bei einem offensichtlichen Hardwaremangel keine Auswirkung auf die gesetzliche Gewährleistung hat.
Ich freue mich, diesen Link schließlich noch gefunden zu haben. Denn damit erübrigt sich die weitere Diskussion. Wenn Du Größe hast, kannst Du mir hier gerne beipflichten. Ist ja keine Schande, mal daneben gelegen zu haben. Wie heißt es immer so schön: "Zwei Juristen, drei Meinungen"

Also, nichts für ungut und noch viel Erfolg in Deinem Studium
Gruß
Kraftsauger
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Hatte mir vor einigen Tagen RotateMe von einer "pösen Seite"
heruntergeladen und getestet.Nachdem ich von der Funktion und Qualität mehr als begeistert war, spendete ich via PayPal freiwillig 5 EURO. Am nächsten Nachmittag dann kam das Proggi vom Autor dann nochmals per Email.
Ich kenne diesen französischen Autor des Programms ja nicht persönlich. Aber könnte dieses ungewöhnliche Geschäftsmodell "Beta gibts gegen Bares, die Final dann gratis" nicht auch dazu beitragen, daß sich der Release der Final weiter hinauszögert? Man schlachtet ja nicht das Huhn, das goldene Eier legt... :confused:
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Schlechter Verlierer? Ich? Mit welchen "schlauen" Gegenargumenten denn von Deiner Seite her? Und eine Antwort, ob Du tatsächlich juristisch ausgebildet bist, bist Du interessanterweise auch immer noch schuldig. Der Jurist spricht hier auch vom "beredtem Schweigen"

Was die von Dir angesprochene "eingeschränkte Garantie" von Nokia betrifft:
Hier füge ich mal einen kleinen Absatz zum Thema "Garantie" ein. Quelle: Wikipedia:"Die gesetzliche Gewährleistung bezieht sich auf die Mangelfreiheit des Kaufgegenstandes zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer. Sie beträgt nach § 438 BGB 24 Monate und kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelbehafteten Gegenstandes nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
Für den Kunden ist zu beachten, dass durch eine Garantiezusage die gesetzliche Gewährleistung in keinem Fall ersetzt oder gar – im Umfang oder der Zeitdauer – verringert werden kann, sondern immer nur neben der bzw. zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung Anwendung findet. "
Ergo: Nokia kann die deutsche gesetzliche Gewährleistung nicht einschränken. Höchstens ergänzen.