Beiträge von jd_cort

    Hallo,


    die bekannten Freemailer wie Yahoo, GMX und & Co. man ja bequem mittels Pop3 abfragen.


    Nun habe ich bei GMX sehr viele Emails mit Anhängen liegen die ich auch beim Abruf über Outlook Express auf dem Server lasse, wenn ich dann aber von Zeit zu Zeit das Konto abrufe werden sämtliche Emails abgerufen, und genau das möchte ich vermeiden.


    Besteht die Möglichkeit nur die neuen ungelesen Emails abzurufen anstatt alle?


    Vielen Dank


    JD

    Hallo,


    und vielen Dank für die Hinweise.


    Wo kein Kläger - da kein Richter, ich selber kann aber kurz von einem Verwandten erzählen.


    Mein Verwandter leistet mobile Pannenhilfe (Rad defekt) auf dunkler Straße bei einem jungen Mann auf der Landstraße. Er schaltet die Warnblinkanlage an, und baut zusätzlich noch ein Pannenlicht auf dem Wagen - die "Unfallstelle" ist abgesichert, er trägt eine Warnweste und zusätzlich ein Blinklicht am Arm wie man es von Joggern kennt, so etwas wie ich suche - nur schwächer.


    Bei der Pannenhilfe fährt ein Auto auf sein Auto. Der Fahrer gab an durch das Pannenlicht geblendet geworden zu sein, Lichleistung ca. 800m. Es kommt zum Prozess.


    Die Beifahrerin vom Auffahrer gab an der Fahrer sei übermüdet gewesen, ist dem Richter egal. Das Pannenlicht von einem bekannten Hersteller arbeitet blendfrei, hat aber keine StvZO-Zulassung sondern nur "anhängig"- der Richter sagt, das Gerät ist nicht zum Betrieb an der StvZO zulässig - es hätte gereicht die Warnblinkanlage anzuschalten, mehr ist nicht erforderlich. Meinen Verwandten wurde trotz der Aussage der Beifahrerin eine Teilschuld zugestanden, auch in der Revision.


    Wegen dem Blinklicht am Arm was er hatte, da ging der Richter nicht darauf ein, sondern gab nur an das dies ebenfalls keine Zulassung hat - aber die Teilschuld ergibt sich aus dem Pannenlicht bzw. i.V. mit dem Armlicht, das er zum Zeitpunkt des Unfall sich am Fzg. befand, das Licht vom Arm gar keiner sehen konnte, also nur zum Eigenschutz dient, interessierte keinen, von daher denke ich schon das die Zulassung auch für mein Rad wichtig ist.


    Ich kann mir vorstellen das die Zulassung zur StvZO sicherlich den Hersteller Geld kostet, und so lange niemand etwas erwähnt ist auch alles im grauen bzw. Toleranz-Bereich, passiert einem aber etwas wie meinem Verwandten wo nun alle Register gezogen werden um die Schuld zu minimieren, tja - da kann die Ermangelung der Zulassung schon wichtig sein, vor allem da dann Kleinigkeiten entscheiden.


    Von daher frage ich mich schon ab wann man am StvZO teilnimmt, und das ist doch dann auch jeder Fußgänger, Biker usw. - das es dann doch so viele Anbieter gibt die LED Lichter ohne Zulassung anbieten ist mir ein Rätsel, würden diese Sachen aus Übersee kommen hätte ich noch dafür eine Erklärung, aber das dt. Hersteller Blinklichter im Portfolio für Radfahrer mit und ohne StvZO zu besitzen, das will mir dann doch nicht in den Kopf.


    Vielen Dank


    JD

    Hallo zusammen,


    als beigeisteter Radfahrer radel ich per Rennrad auf der Straße oder auch in den Alpen per Mountainbike.


    Jetzt sehe ich immer öfter Radfahrer die neben der üblichen Beleuchtung ein zusätzliches (rotes) LED-Licht besitzen, entweder als Blinklicht oder Rückicht.


    Ich möchte gerne ein LED-Blinklicht um besser gesehen zu werden und auch als Signal falls ich mal in Alpen ein Unfall haben sollte.


    So habe ich mir jetzt von führenden dt. Herstellern LED's angesehen, und bin im Angebot oft auf die Formulierung gestossen:


    Für Fußgänger, Jogger, Schulkinder - und im Nachsatz - ohne deutsches Prüfzeichen. Verkauf und Nutzung im Geltungsbereich der StvZO unzulässig.


    Wie kann ich diese Formulierung auffassen? Darf das Rad mit dem angeschalteten LED auf einer öffentlichen Straße betrieben werden oder nicht, oder darf man das LED Licht besitzen aber nicht benutzen im Straßenverkehr?


    Macht man sich evtl. sogar strafbar wenn man es auf einer öffentlichen Straße einsetzt?


    Wann nimmt ein Radfahrer an der StvZO teil, wenn sich der Teilnehmer auf der Straße bewegt bzw. wenn er sich auf dem Gehsteig bewegt bzw. das Rad schiebt dann nicht?


    Es gibt natürlich auch Fahrrad LED mit StvZO-Zulassung, nur sind die LED's gerade mit Blinklicht-Funktion dann sehr schwach.


    Ich möchte hier auch keine Rechtsberatung o.ä. auslösen, bin aber nur verwundert das es auch bei großen Herstellern ein so großes Angebot an LED's ohne Zulassung gibt, und genau das verstehe ich nicht.


    Gerne möchte ich mir schon eine stärke Blink-LED zulegen, gerade bei Straßen die nicht so gut beleuchtet sind und man als Radfahrer nicht so schnell auffällt, aber hinsichtlich der Formulierung bin ich besorgt - nicht das z.B. durch das LED ein Unfall passiert weil sich ein Autofahrer durch das LED geblendet fühlt und mich persönlich dann in Regress nimmt.


    Wo liegt denn wohl der technische Unterschied zwischen LED Lampen die eine Zulassung besietzen und denen die nicht?


    Vielen Dank


    JD

    Zitat

    Original geschrieben von harlekyn
    Wenn das Abholen der Videos ueber diese Services nicht funktioniert, liegt das wohl eher an deren Schnittstelle zu Youtube als an deinem Rechner.


    Ich hab mal den ersten Link fuer dich angetestet, da kommt ja der deutliche Hinweis, man soll die Desktop-App dafuer nehmen.


    Danke für den raschen Hinweis.


    Ich bin ehrlich, für solche Sachen mag ich App & Co. nicht unbedingt einsetzen.


    Kannst Du mal


    http://www.tubegrip.com/


    mit einem x-beliebigen YouTube Video testen ob da was kommt?


    Vielen Dank


    JD

    Hallo,


    ich kann aktuell auf meinem Rechner XP Pro. mit dem aktuellen Firefox zwar YouTube Videos ansehen, aber nicht downloaden.


    Nur starte ich nicht den Download über eine zusätzliche Software bzw. Erweiterung, sondern nur über die nachfolgenden Seite (gebe den Link aus Youtube ein und starte dann den Download):


    http://keepvid.com/
    http://www.tubegrip.com/
    http://www.2video.de/
    http://www.degrab.de/


    Ich kann aber aktuell, unabhängig welches Youtube Video ich auch aurufe, bei den genannte Anbieter kein einziges downloaden.


    Was ich nicht verstehe bei


    http://www.2video.de


    kann man die letzten 25 Downloads der Seite einsehen, also scheint der Download wohl zu funktionieren, nur bei mir passiert gar nichts - und das bei allen der genannten Anbieter.


    Starte ich eine Download nicht von Youtube, sondern von Myvideo, Metacafe & Co. funktionert alles wie immer.


    Liegt das jetzt an Youtube?


    Könnt Ihr aktuell bei einem der Anbieter ein x-beliebiges Youtube Video downloaden?


    Vielen Dank


    JD