Hallo,
und vielen Dank für die Hinweise.
Wo kein Kläger - da kein Richter, ich selber kann aber kurz von einem Verwandten erzählen.
Mein Verwandter leistet mobile Pannenhilfe (Rad defekt) auf dunkler Straße bei einem jungen Mann auf der Landstraße. Er schaltet die Warnblinkanlage an, und baut zusätzlich noch ein Pannenlicht auf dem Wagen - die "Unfallstelle" ist abgesichert, er trägt eine Warnweste und zusätzlich ein Blinklicht am Arm wie man es von Joggern kennt, so etwas wie ich suche - nur schwächer.
Bei der Pannenhilfe fährt ein Auto auf sein Auto. Der Fahrer gab an durch das Pannenlicht geblendet geworden zu sein, Lichleistung ca. 800m. Es kommt zum Prozess.
Die Beifahrerin vom Auffahrer gab an der Fahrer sei übermüdet gewesen, ist dem Richter egal. Das Pannenlicht von einem bekannten Hersteller arbeitet blendfrei, hat aber keine StvZO-Zulassung sondern nur "anhängig"- der Richter sagt, das Gerät ist nicht zum Betrieb an der StvZO zulässig - es hätte gereicht die Warnblinkanlage anzuschalten, mehr ist nicht erforderlich. Meinen Verwandten wurde trotz der Aussage der Beifahrerin eine Teilschuld zugestanden, auch in der Revision.
Wegen dem Blinklicht am Arm was er hatte, da ging der Richter nicht darauf ein, sondern gab nur an das dies ebenfalls keine Zulassung hat - aber die Teilschuld ergibt sich aus dem Pannenlicht bzw. i.V. mit dem Armlicht, das er zum Zeitpunkt des Unfall sich am Fzg. befand, das Licht vom Arm gar keiner sehen konnte, also nur zum Eigenschutz dient, interessierte keinen, von daher denke ich schon das die Zulassung auch für mein Rad wichtig ist.
Ich kann mir vorstellen das die Zulassung zur StvZO sicherlich den Hersteller Geld kostet, und so lange niemand etwas erwähnt ist auch alles im grauen bzw. Toleranz-Bereich, passiert einem aber etwas wie meinem Verwandten wo nun alle Register gezogen werden um die Schuld zu minimieren, tja - da kann die Ermangelung der Zulassung schon wichtig sein, vor allem da dann Kleinigkeiten entscheiden.
Von daher frage ich mich schon ab wann man am StvZO teilnimmt, und das ist doch dann auch jeder Fußgänger, Biker usw. - das es dann doch so viele Anbieter gibt die LED Lichter ohne Zulassung anbieten ist mir ein Rätsel, würden diese Sachen aus Übersee kommen hätte ich noch dafür eine Erklärung, aber das dt. Hersteller Blinklichter im Portfolio für Radfahrer mit und ohne StvZO zu besitzen, das will mir dann doch nicht in den Kopf.
Vielen Dank
JD