Ergänzende LED Fahrrad Beleuchtung und die StvZO

  • Hallo zusammen,


    als beigeisteter Radfahrer radel ich per Rennrad auf der Straße oder auch in den Alpen per Mountainbike.


    Jetzt sehe ich immer öfter Radfahrer die neben der üblichen Beleuchtung ein zusätzliches (rotes) LED-Licht besitzen, entweder als Blinklicht oder Rückicht.


    Ich möchte gerne ein LED-Blinklicht um besser gesehen zu werden und auch als Signal falls ich mal in Alpen ein Unfall haben sollte.


    So habe ich mir jetzt von führenden dt. Herstellern LED's angesehen, und bin im Angebot oft auf die Formulierung gestossen:


    Für Fußgänger, Jogger, Schulkinder - und im Nachsatz - ohne deutsches Prüfzeichen. Verkauf und Nutzung im Geltungsbereich der StvZO unzulässig.


    Wie kann ich diese Formulierung auffassen? Darf das Rad mit dem angeschalteten LED auf einer öffentlichen Straße betrieben werden oder nicht, oder darf man das LED Licht besitzen aber nicht benutzen im Straßenverkehr?


    Macht man sich evtl. sogar strafbar wenn man es auf einer öffentlichen Straße einsetzt?


    Wann nimmt ein Radfahrer an der StvZO teil, wenn sich der Teilnehmer auf der Straße bewegt bzw. wenn er sich auf dem Gehsteig bewegt bzw. das Rad schiebt dann nicht?


    Es gibt natürlich auch Fahrrad LED mit StvZO-Zulassung, nur sind die LED's gerade mit Blinklicht-Funktion dann sehr schwach.


    Ich möchte hier auch keine Rechtsberatung o.ä. auslösen, bin aber nur verwundert das es auch bei großen Herstellern ein so großes Angebot an LED's ohne Zulassung gibt, und genau das verstehe ich nicht.


    Gerne möchte ich mir schon eine stärke Blink-LED zulegen, gerade bei Straßen die nicht so gut beleuchtet sind und man als Radfahrer nicht so schnell auffällt, aber hinsichtlich der Formulierung bin ich besorgt - nicht das z.B. durch das LED ein Unfall passiert weil sich ein Autofahrer durch das LED geblendet fühlt und mich persönlich dann in Regress nimmt.


    Wo liegt denn wohl der technische Unterschied zwischen LED Lampen die eine Zulassung besietzen und denen die nicht?


    Vielen Dank


    JD

  • Leider sind manche Gesetze so alt, das sie einfach nicht mit der Zeit gehen. Und dazu kommt ein riesen Behörenapparat hinzu, der es nicht mal eben schafft, neuartige Beleuchtungen, mögen Sie noch so gut sein, da hinzu zu nehmen.


    Erstmal vorab MUSS das Fahhrad über eine gesetzlich Konforme Beleuchtungsanlage verfügen, und diese muß auch benutzt werden. Ansonsten kann es mecker bei der Rennleitung geben. Also die normale Dynamobetriebene Lämpchenanlage muß nicht nur vorschriftsmäßig montiert sein, Du musst diese auch nutzen, egal wie viel besser Akku betriebene LED Lampen auch sein mögen.


    Andererseits habe ich noch nie Probleme mit der Rennleitung gehabt, wenn man zusätzlich die weitaus besseren Akkubetriebenen LED Beleuchtungen ZUSÄTZLICH (und das ist wichtig!) betreibt.


    Man befindet sich da zwar in einer Grauzone, aber da sollte es normalerweise keine Probleme mit geben. Zumindest jeder halbwegs vernünftige Polizist würde da keine schwierigkeiten machen.


    Ob jetzt Blinklicht oder Dauerlicht, da kann man sich drüber streiten. Als Autofahrer finde ich die Blinklichter nicht so gut, denn man sieht erst mal nicht, ob da irgend jemand nur mit so einem Blinkegizmo rumrennt (Jogger, Hunde, Kinder, etc.), oder ob es wirklich ein Fahrrad ist, welches auf der Strasse fährt.


    Ich persönlich ziehe am Fahrrad die Dauerbeleuchtung vor.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Zitat

    Original geschrieben von Jannis71
    Schlussendlich wird es aber Niemanden interessieren ob die Lampe eine Zulassung hat oder nicht, solange du damit Niemanden blendest.


    Das stimmt leider nicht. Die Rennleitung hält bei uns schon mal gerne Fahrräder an, die offensichtlich keine erlaubte Anlage hat. Man sieht das schon recht gut aus der Ferne, ob da eine erlaubte oder nicht erlaubte Anlage dran ist.


    Und richtig Probleme hat man dann, wenn die vorgeschriebene Anlage nicht mehr vorhanden ist, dann untersagt die Polizei die weiterfahrt. Die zusätzliche LED Beleuchtung schaltet man nach einer Ermahnung (falls so etwas wirklich mal passiert) einfach ab.


    Also einfach doppelt fahren; hält eh besser.


    Nebenbei: Ich habe gerade mal StVZO§ 67 durchgelesen. Es könnte sein, das bei blinkenden Anlagen die Rennleitung Probleme macht, daher besser eine LED Dauerbeleuchtung nutzen.

    "Ein Volk sollte keine Angst vor seiner Regierung haben, eine Regierung sollte Angst vor ihrem Volk haben."

  • Da ich auch öfter mal mein Fahrrad nutze habe ich mir um das Thema gesehen werden auch gedanken gemacht. Weil gerade als Autofahrer weiss man wie schelcht manche Fahrräder beleuchtet sind.


    Habe mir dann diese Speichenreflektoren gekauft. Die sehen gut aus und sind ein echter hingucker.


    Und dann habe ich mir noch Pedalen gekauft die kleine Led leuchten haben die Blinken sobald man tritt. Auf der Verpackung stand auch das die nicht für die StVo zugelassen sind. Aber wenn es um meine Sicherheit geht, nehme ich auch gerne eine Ermahnung der Polizei in kauf.


    Bis jetzt haben die mich hier in Hannover noch nie angehalten. Also lass ich auch alles wie bisher.


    MfG


    Chris

  • Hallo,


    und vielen Dank für die Hinweise.


    Wo kein Kläger - da kein Richter, ich selber kann aber kurz von einem Verwandten erzählen.


    Mein Verwandter leistet mobile Pannenhilfe (Rad defekt) auf dunkler Straße bei einem jungen Mann auf der Landstraße. Er schaltet die Warnblinkanlage an, und baut zusätzlich noch ein Pannenlicht auf dem Wagen - die "Unfallstelle" ist abgesichert, er trägt eine Warnweste und zusätzlich ein Blinklicht am Arm wie man es von Joggern kennt, so etwas wie ich suche - nur schwächer.


    Bei der Pannenhilfe fährt ein Auto auf sein Auto. Der Fahrer gab an durch das Pannenlicht geblendet geworden zu sein, Lichleistung ca. 800m. Es kommt zum Prozess.


    Die Beifahrerin vom Auffahrer gab an der Fahrer sei übermüdet gewesen, ist dem Richter egal. Das Pannenlicht von einem bekannten Hersteller arbeitet blendfrei, hat aber keine StvZO-Zulassung sondern nur "anhängig"- der Richter sagt, das Gerät ist nicht zum Betrieb an der StvZO zulässig - es hätte gereicht die Warnblinkanlage anzuschalten, mehr ist nicht erforderlich. Meinen Verwandten wurde trotz der Aussage der Beifahrerin eine Teilschuld zugestanden, auch in der Revision.


    Wegen dem Blinklicht am Arm was er hatte, da ging der Richter nicht darauf ein, sondern gab nur an das dies ebenfalls keine Zulassung hat - aber die Teilschuld ergibt sich aus dem Pannenlicht bzw. i.V. mit dem Armlicht, das er zum Zeitpunkt des Unfall sich am Fzg. befand, das Licht vom Arm gar keiner sehen konnte, also nur zum Eigenschutz dient, interessierte keinen, von daher denke ich schon das die Zulassung auch für mein Rad wichtig ist.


    Ich kann mir vorstellen das die Zulassung zur StvZO sicherlich den Hersteller Geld kostet, und so lange niemand etwas erwähnt ist auch alles im grauen bzw. Toleranz-Bereich, passiert einem aber etwas wie meinem Verwandten wo nun alle Register gezogen werden um die Schuld zu minimieren, tja - da kann die Ermangelung der Zulassung schon wichtig sein, vor allem da dann Kleinigkeiten entscheiden.


    Von daher frage ich mich schon ab wann man am StvZO teilnimmt, und das ist doch dann auch jeder Fußgänger, Biker usw. - das es dann doch so viele Anbieter gibt die LED Lichter ohne Zulassung anbieten ist mir ein Rätsel, würden diese Sachen aus Übersee kommen hätte ich noch dafür eine Erklärung, aber das dt. Hersteller Blinklichter im Portfolio für Radfahrer mit und ohne StvZO zu besitzen, das will mir dann doch nicht in den Kopf.


    Vielen Dank


    JD

  • Ich gebe dir einfach mal 2 Optionen:


    1. Du faehrst mit Blink-LED und die Rennleitung haelt dich an und gibt dir eine Ermahnung.


    2. Du faehrst ohne Blink-LED, dir faehrt ein Auto ins Kreuz, du landest im Krankenhaus, Querschnittslaehmung, ein Leben in Rollstuhl, usw. usw.!


    Ich ziehe Option 1 vor!


    Hier geht es um deine Sicherheit und dein Leben, ich wuerde auf die Rennleitung pfeifen (nicht ins Gesicht natuerlich) und mich 100x ermahnen lassen, aber mit weniger Angst durch den Stadtjungel fahren.



    Gruss

  • Da bin ich ja froh das die "Rennleitung" hier bei uns voll easy ist.
    Angehalten wird man höchstens mal ganz ohne Beleuchtung, was ja durchaus legitim ist.

  • Seit dem 1.9.2009 wurde die StVzO geändert. Seitdem sind batteriebetriebende Lampen überhaupt erst als einzige Lichtquelle zulässig. Google mal, so genau habe ich mich damals auch nicht interessiert. Vorher waren die ganzen batteriebetriebene Leuchten nur als ergänzende Beleuchtung zu einem Dynamo-Licht zulässig. Wurde aber auch vorher schon teilweise toleriert. Aber da wurde, wie gesagt, kürzlich etwas geändert. Habe ich am Rande auf meiner Fahrlehrerfortbildung mitbekommen, aber interessiert hat es mich nicht, daher habe ich jetzt von Fahrrädern nicht soviel Ahnung.


    Gruß Boris


    B I T T E - N Ä C H S T E N - 2 - B E I T R Ä G E - L E S E N! - W I C H T I G!

  • Zitat

    Original geschrieben von Boris1968
    Seit dem 1.9.2009 wurde die StVzO geändert. Seitdem sind batteriebetriebende Lampen überhaupt erst als einzige Lichtquelle zulässig. Google mal, so genau habe ich mich damals auch nicht interessiert. Vorher waren die ganzen batteriebetriebene Leuchten nur als ergänzende Beleuchtung zu einem Dynamo-Licht zulässig. Wurde aber auch vorher schon teilweise toleriert. Aber da wurde, wie gesagt, kürzlich etwas geändert. Habe ich am Rande auf meiner Fahrlehrerfortbildung mitbekommen, aber interessiert hat es mich nicht, daher habe ich jetzt von Fahrrädern nicht soviel Ahnung.


    Gruß Boris


    das stimmt leider nicht..


    Entgegen anders lautenden Meldungen wird es am 01.01.2010 keine Änderung der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bezüglich der Benutzung von Fahrrad-Batterie-Beleuchtung geben. Laut StVZO müssen Straßenfahrräder auch weiterhin mit einer dynamogestützten Fahrradbeleuchtung ausgestattet sein.



    http://www.bumm.de/index.html?docu/gesetzlage.htm

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