Beiträge von Dauerposter

    (Unmittelbaren) Besitz erlangst du, sobald du die tatsächliche Herrschaftsgewalt über das Handy ausübst. Ist also in aller Regel eine physische Geschichte.


    Eigentum am Handy erlangst du (rechtsgeschäftlich), wenn du dich mit dem dinglich am Handy Berechtigten über den Eigentumsübergang am Handy einigst (z.B. Übereignungsvertrag in Folge eines Kaufvertrags) und dir das Handy übergeben wird (bzw. die Übergabe in zulässiger Weise ersetzt wird).


    Die Bezahlung des Handys ist also weder Voraussetzung noch ist sie hinreichend für die Erlangung des Eigentums. Auch sollte man zwischen Eigentum und Besitz sauber trennen, denn das ist bei Weitem nicht dasselbe.


    Ob eine Einigung hinsichtlich des Eigentumsübergangs gewollt ist, ergibt sich aus den jeweiligen vertraglichen Vereinbarung, kann also nicht pauschal beantwortet werden. Schau also in den zugrundliegenden Vertrag, ob dort von Miete oder Leihe die Rede ist. Dann ist nix mit Eigentumsübertragung.

    War wohl nicht anders zu erwarten: Die Telekom hat's versaut, zumindest rechnungstechnisch...


    Vorgeschichte: Mit der Februar Rechnung wurde mir die Option VDSL50 für den kompletten Februar (01.-28.02.11) mit 15€ (wie üblich im Voraus) berechnet.


    Am 07.02. fand das Downgrade auf VDSL25 statt (kostet im Monat ja nur 10€), am 14.02. das (erneute) Upgrade auf VDSL50 (im Rahmen der Cebit-Aktion auch für 10€ mtl.). Also hätte ich für Februar ab dem 07.02. in Sachen VDSL sogar eine Gutschrift erhalten müssen (da eben ab dem 07.02. anteilig nur noch hätten 10€ berechnet werden dürfen, ich aber 15€ vorausbezahlt habe).


    Was macht die Telekom auf der Märzrechnung von heute:


    Sie stellt mir VDSL25 für den Zeitraum vom 07.02 bis 13.02. mit 2,10€ (ab hier alle Beträge netto) in Rechnung, sowie VDSL50 (Aktion) vom 14.02. bis 28.02. mit 4,50€


    Statt einer Rückzahlung soll ich nun draufzahlen...


    Aber auch das ist noch zu toppen:


    Auf der Märzrechnung wird VDSL50 für März doppelt in Rechnung gestellt. Einmal 12,60€ vom 01.03.-31.03 und einmal 8,40€ ebenfalls vom 01.03.-31.03.


    Hatte eben schon mit der Hotline telefoniert, dort sah man den Fehler schnell ein und war etwas erschrocken über die Doppelberechnung. Man riet mir, den Widerspruch schriftlich zu erledigen, der besseren Nachweisbarkeit wegen.


    Dies werde ich nun mit Freude tun Danke, Telekom.

    Zitat

    Original geschrieben von bernbayer
    Gestern in der ARD in der Sendung "Report" konnte man vernehmen, das nach repräsentativen Ergebnissen von "Infratest Dimap", selbst die Anhänger von SPD und Grünen in der Mehrheit keinen Grund für einen Rücktritt von Guttenberg sehen. "Guttenberg" hat eindeutig die Mehrheit der Bevölkerung hinter sich. Die interessiert einfach diese lächerliche Diskussion um einen Doktortitel nicht. Die lassen sich von einer Kampagne-artigen Berichterstattung nicht beeindrucken. Guttenberg ist einfach ein guter Politiker. Das ist auch weiterhin uneingeschränkt meine Meinung. Da können einige hier schreiben was sie wollen, das führt zu garnichts und beindruckt die Anhänger von Guttenberg nicht im geringsten.


    Ich hab das was für dich:


    http://www.facebook.com/ProGuttenberg


    Wenn er erstmal 500.000 "Freunde" bei FB hat, wird er bestimmt Bundeskanzler!


    Also auf zu FB. Vorher noch deine CSU-Wimpel abstauben. Und das Forum verschonst du künftig von deinen infantilen KT-Beweihräucherungen.

    Zitat

    Original geschrieben von ChickenHawk
    Was aber grds. nichts an der Tatsache ändert, dass man durch bloßes Zusammentragen von nicht gekennzeichneten Zitaten noch lange keinen Beweis für eine wissentliche Täuschung von KT hat.


    Jetzt drehen wir uns aber wirklich im Kreis: Ein Zitat, das nicht als solches gekennzeichnet ist (hier: Tatsache), ist eben kein Zitat, sondern eine Kopie. Und wenn diese Kopien in einem erheblichen (hier: Tatsache) Rahmen auftreten, liegt eine Täuschung im objektiven Sinne vor, wenn der Verfasser versichert, die Arbeit eigenhändig angefertigt zu haben.


    Der Nachweis der subjektiven Täuschungskomponente ist (wie immer) schwierig. Diesen Job wird auch der Prüfungsausschauss der Universität Bayreuth nicht abschließend erledigen können.


    Jedoch kann man sich im Falle KT einer Wahlfeststellung bedienen:


    1. Möglichkeit: KT hat selbst (ab)geschrieben.
    2. Möglichkeit KT hat schreiben lassen. Ob er dabei auch wollte, dass abgeschrieben wird, ist unerheblich.


    Eine andere Möglichkeit (insbesondere die des "Vergessens" der Kenntlichmachung von Zitaten) anzunehmen wäre entgegen jeglicher Vernunft. Beide Alternativen füllen die subjektive Täuschungskomponente mehr als ausreichend aus, alleine schon wegen des Umfangs der fremden Leistungen.

    Dann wäre eben nicht alles in Ordnung :rolleyes:


    Eine Dissertation, die einem Vollzitat gleichkommt, würde mangels eigener geistiger Leistung als insufficienter bewertet.


    Vertretbar wäre u.U. noch, sich kritisch und unter eigener geistiger Leistung mit fremden Inhalten in hohem Ausmaß zu beschäftigen. Das bloße Abschreiben fremder Inhalte wird aber jedenfalls auch nicht durch das Setzen von "" und Fußnoten zu einer eigenen geistigen Leistung.