ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
So wie z.B. bei einer Strafanzeige wg. möglicher Verstöße gegen das Urheberrecht?
Ja, z. B. Bevor man also die Aussage treffen darf, Guttenberg habe sich des Urheberrechtsverstoßes strafbar gemacht, muss er deswegen erst rechtskräftig verurteilt worden sein.
Um dagegen auszusagen, er habe bei seiner Dissertation in großem Umfang abgeschrieben (siehe verlinkte Grafik von Gutten Plag Wiki), muss man keine rechtskräftige Verurteilung abwarten.
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
Sicherlich, es ist dabei aber immer noch ein wesentlicher Unterschied ob ich für mich anhand irgendwelcher Zahlen entscheide: "Ja der KT hat abgeschrieben" oder ob man Aussagen tätigt, die KT beschuldigen das ganze wissentlich und mit entsprechender Täuschungsabsicht getan zu haben. Denn dass lässt sich aus irgendwelchen Zahlen lediglich annehmen oder vermuten, aber keinesfalls beweisen.
Schau Dir einfach mal die Menge an deckungsgleichen Texten in der Dissertation und den dazu aufgeführten Originalquellen auf Gutten Plag an. Wer da noch behauptet, in einem derartigen Umfang könne man unwissentlich und ohne die Absicht, fremdes geistiges Eigentum als sein eigenes auszugeben, abschreiben, der hat ganz offenkundig noch niemals eine eigene wissenschaftliche Arbeit verfasst und sperrt sich außerdem gegen jede Form von Logik. Es ist angesichts der Komplexität von Sprache (und besonders der deutschen) schlechterdings unmöglich, dass seitenweise Texte, die Autor A als seine eigenen ausgibt, nicht nur inhaltlich, sondern über weite Stellen sogar wortwörtlich deckungsgleich mit denen von Autor B sind, der seine Texte allerdings zu einem früheren Zeitpunkt verfasste.
In einem derartigen Umfang kann man als universitär geschulter Autor eines Werks mit wissenschaftlichem Anspruch auch keine Fußnoten und Literaturhinweise "vergessen" und sich dann auf Irrtum berufen. Das ist dermaßen unglaubwürdig, dass man damit allerhöchstens jene zu täuschen vermag, die noch niemals eine Universität von innen gesehen haben.