Beiträge von Dauerposter

    devilsdance:


    Die email-Adresse steht doch in jeder email von Paypal mit drin oder einfach antworten.


    Das ist die übliche Masche, wenn für PP vom Verkäufer auf einfachem Wege nichts mehr zu holen ist (PP-Konto bereits leergeräumt und keine eingehenden Zahlungen mehr).


    Selbst wenn du es binnen der Frist schaffen solltest, PP nachweislich ein solches "Gutachten" zugehen zu lassen, wird dein Antrag mit großer Wahrscheinlichkeit abgelehnt werden. Dann ist halt das Gutachten unzureichend / zweitdeutig / falsch usw.

    Die meinen damit sicherlich keine beliebige dritte Privatperson, sondern eine sachkundige Person.


    Wenn Paypal so kommt, dann hast du eigentlich eh schon verloren. Welche Frist für den Zugang des Gutachtens hat man dir denn gesetzt? Die üblichen 7 Tage?


    Dann halte dich penibel daran und verschicke es per Einschreiben. Faxe sind bei Paypal gerne unleserlich. Und email-attachements können aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden...


    Die Kosten für das Gutachten übernimmt der Saftladen ohnehin nicht.


    Da kommt meiner Meinung nichts Fruchtbares mehr raus.

    herold:



    Verfallenes Guthaben wird bei o2 Prepaidkarten schon länger nicht mehr zur Verfügung gestellt, wenn wieder aufgeladen wird. Bis auf ganz wenige Ausnahmen war das bei ca. 50 aufgeladenen Karten im letzten Jahr so.

    Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Das Widerrufsrecht gilt doch in diesem Fall erst mit der Lieferung der Ware?!
    Also ist die Drohung des Verkäufers, rechtliche Schritte einzuleiten nonsens?!


    Mit Lieferung beginnt die Frist (zum Nachteil deines Bekannten) zu laufen.


    Widerrufen werden kann aber bereits unmittelbar nach Abgabe der Willenserklärung, die zum Vertragsschluss führt (also auch bereits vor der Lieferung).


    Etwas anderen gilt, wenn das Widerrufsrecht ausdrücklich durch ein Rückgaberecht ersetzt worden ist, dazu müsste sich aber ausdrücklich etwas im Angebot befinden.


    Die Drohung würde ich mit einer (sachlichen) roten Bewertung honorieren!

    Zitat

    Original geschrieben von Chefkoch85
    Ein Bekannter hat etwas bei einem gewerblichen eBay Händler gekauft und hat (aus welchen Gründen auch immer) nicht auf die eBay Mail zum Aufheben des Kaufvertrags reagiert. Ist er jetzt weiterhin verpflichtet die Ware abzunehmen?


    Er hat einen Monat Zeit, sein Widerrufsrecht auszuüben.


    Im Zweifel also Einschreiben an den Unternehmer und Widerrufsrecht ausüben. Ob er den Formalia bei ebay zustimmt oder nicht hat auf seine gesetzlichen Rechte keine Auswirkung.

    Zitat

    Original geschrieben von Sunny forgot pw
    OK, danke für die Info. Das heißt, aber auch, ich muss die drei Reparaturversuche bei w-support erstmal vollmachen?


    Es sind nur zwei Reparaturversuche...

    Zitat

    Original geschrieben von nurLeser



    Ist es nicht ausreichend, dass nach den eBay-AGB dies ohnehin so ist?


    Ich kenne den Inhalt der ebay-AGB zu dieser Thematik nicht (sondern nur für den umgekehrten Fall, dass man sich, falls das eigene Gebot einmal überboten wurde auch bei Rücknahme des überbietenden Gebots und dann wieder eigenem Höchstgebot nicht zum Kauf verpflichtet).


    Aber selbst wenn dies dort explizit gergelt sein sollte: Die ebay-AGB gelten jeweils nur im Verhältnis Verkäufer <--> ebay und Käufer <--> ebay (unmittelbar). Im Verhältnis Verkäufer <--> Käufer können Regelungen aus den ebay-AGB dagegen nur mittelbare Wirkung entfalten, etwa bei der Auslegung.