ZitatOriginal geschrieben von nurLeser
Ist es nicht ausreichend, dass nach den eBay-AGB dies ohnehin so ist?
Ich kenne den Inhalt der ebay-AGB zu dieser Thematik nicht (sondern nur für den umgekehrten Fall, dass man sich, falls das eigene Gebot einmal überboten wurde auch bei Rücknahme des überbietenden Gebots und dann wieder eigenem Höchstgebot nicht zum Kauf verpflichtet).
Aber selbst wenn dies dort explizit gergelt sein sollte: Die ebay-AGB gelten jeweils nur im Verhältnis Verkäufer <--> ebay und Käufer <--> ebay (unmittelbar). Im Verhältnis Verkäufer <--> Käufer können Regelungen aus den ebay-AGB dagegen nur mittelbare Wirkung entfalten, etwa bei der Auslegung.