Ja, weil die Widerrufsfrist frühestens mit Erhalt der Ware zu laufen beginnt.
Beiträge von Dauerposter
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Eben habe ich eine Versandmail von OTTO bekommen:
"Ware hat Lager verlassen".
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Zitat
Original geschrieben von SilentBoB
...wenn man an amazon einen defekten artikel innerhalb der widerrufsfrist mit einem wert von < 40eur zurückschickt, als dhl paket für 5.90eur porto, amazon aber nur 3.90eur erstattet, muss man sich damit zufrieden geben?Wenn Amazon dir wirksam die Rücksendekosten vertraglich auferlegt (was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall sein dürfte) kannst du froh sein, überhaupt etwas erstattet zu bekommen.
Was anderes gilt, wenn du ausdrücklich deine Mängelrechte ausgebübt hast und nicht vom Widerrufsrecht Gebrauch gemacht hast.
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Zitat
Original geschrieben von vodafrank
Bei mir in der Nähe wurde 2007 eine o2 UHS Station errichtet.Was das denn?
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Schickt OTTO eine Versandmail raus oder kann man das nur in "Mein OTTO" sehen?
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Ist nur eine Frage der Zeit bis da ein Auto drinhängt

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Der Wahnsinn geht weiter:
Nun gesellt sich auch "Jack Wolfskin" in den erlesenen Kreis der Textilienabmahner.
http://www.spiegel.de/netzwelt…tik/0,1518,655890,00.html
Wahrscheinlich läuft das Kerngeschäft nicht mehr wie es soll

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Die 25€ sind schon vom Betrag her eine Unverschämtheit.
CAB hat in den AGB im Verhältnis zum Nutzer geregelt, dass für eine Rücklastschrift eine Gebühr anfällt, diese Gebühr beträgt wiederum lt. Preisliste 25€.
http://www.clickandbuy.com/DE/de/company/agb/surfer.html
Da CAB dem Nutzer dabei nicht ausdrücklich die Möglichkeit schafft, CAB einen geringeren Schaden als die 25€ nachzuweisen verstößt die oben zitierte Klausel schon gegen das Klauselverbot des § 309 Nr. 5b BGB und ist damit unwirksam.
Folglich besteht kein Anspruch auf Zahlung der 25€.
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Zitat
Original geschrieben von Nimbus_Tänzer
In aying gibt's einenEine HSDPA-fähige NodeB?
Im GIS von E-Plus finde ich in Aying keine NodeB.