Beiträge von Dauerposter

    Zitat

    Original geschrieben von chrd2
    Hat er dich denn bei Buchung auf dein Widerrufsrecht als Verbraucher von 14 Tagen hingewiesen und wenn ja, wann dieses beginnt? Wenn nicht hast du praktisch ein nie endendes Widerrufsrecht. Einfach jetzt einen Widerruf faxen. Wird er zwar murren, aber du bist auf der sicheren Seite.


    Mangels Vorliegen eines Fernabsatzvertrags i.S.v. § 312b I BGB besteht schon gar kein gesetzliches Widerrufsrecht.

    Das habe ich auch desöfteten. Leicht helfen kannst du dir, indem du entweder die Artikelnummer 160264989099 bei ebay in die Suche eingibst oder einfach den Webmasterplan-Teil der URL aus der Adresszeile des Browsers löscht und es dann nochmal probierst, also alles weg bis zum zweiten http://

    Mal davon abgesehen, dass man dir den Vertragsschluss wohl nie nachweisen können wird, steht auf der Seite:

    Code
    Kostenlose Stornierungen sind bis 18:00 am Anreisetag möglich.
    Sie sind schriftlich
    per Fax an 030 680 xxxx
    zu senden


    Ist der ursprünglich gebuchte Zeitraum denn schon angelaufen? Ansonsten könntest du noch ein Fax nachschieben.


    Meines Erachtens wäre es treuwidrig vom Vermieter, eine nachweislich zugegangene Stornierung per email zu ignorieren. Zumal ein Fax grundsätzlich auch nicht der gesetzlich definierten Schriftform entspricht. Der Vermieter widerspricht sich also schon, wenn er einerseits Schriftform verlangt, andererseits aber Fax akzeptiert.
    Vorliegend greift die Ausnahme von § 127 II BGB, so dass die "telekommunikative Übermittlung" der Willenserklärung ausreichend ist.


    Davon ist eine email erfasst, zumal das Fax wie die email beide die gesetzlichen Anforderungen der Textform erfüllen.


    Auch sehe ich in der Anfrage, ob das Appartement eine Woche früher zu haben ist, kein verbindliches Angebot was der Vermieter angenommen haben könnten (zu unbestimmt wegen ca.), so dass auch kein wirksamer Vertrag über den früheren Zeitraum geschlossen worden ist mangels deiner Annahme des Angebots des Vermieters in seiner email-Antwort.

    Telefonisch war keine Klärung herbeizuführen, da angeblich ein Artikel nicht enthalten war.


    Auf der Einlieferungsquittung findet keine Verknüpfung zur Artikelnummer statt. An dem fraglichen Besuch im Hermes Shop wurden 3 Sendungen retourniert (es sind allesamt Kleider, 7 Stück, davon einige am Bügel in Schutzfolie, eines in einer Art Plastiktüte, eines in einem Paket). Für diesen Tag liegen meiner Frau 3 Sendungs-IDs vor, also für Bügel, Tüte und Paket. Jedoch lässt sich nachträglich nicht mehr zuordnen, welche ID für welche Verpackungsart steht. Der fragliche Artikel befand sich jedoch mit Sicherheit in dem Paket. Otto will aber nicht sagen, welche Versandform ankam (und sie wissen es wahrscheinlich auch nicht), da beim Wareneingang nur die Artikelnummern gescannt werden.


    Ich sehe der Sache ohnehin gelassen entgegen, da sich meine Frau an die Spielregeln gehalten hat und bei Widerruf Otto die Gefahr der Rücksendung trägt. Aber aufklären würde ich es trotzdem gerne, und da käme mir ein verlorenes Paket gerade recht.


    Die 0900er Hotline von Hermes würde ich schon anrufen (ist die samstags überhaupt besetzt), aber nur dann, wenn die mir überhaupt Auskunft geben können und wollen. Das ist bei Otto-Retouren eben fraglich, da kein Privatkundenversand. Außerdem stecken Otto und Hermes unter einer Decke.

    Hallo,


    meine Frau hat ein Problem mit einer Warenrücksendung an OTTO, die über Hermes erfolgte. Der Artikel sei nicht angekommen. Quittung mit Sendungs-ID ist vorhanden. Sendungsverfolgung auf hlg.de liefert dazu aber keine Daten.


    Zwei Fragen:


    1. Kann man auf der Hermes Homepage solche Sendungen überhaupt abfragen? Otto wird ja einen Geschäftskundentarif haben.


    2. Laut Homepage liefert Hermes nur den Status von Sendungen der letzten 30 Tage. Eine Sendung liegt bereits mehr als 30 Tage zurück. Die Hotline wird aber doch hoffentlich mehr als 30 Tage im Blick haben? Die andere Sendung wurde vor einer Woche retourniert ist aber auch nicht abrufbar?

    Ich würde nichts weiter unternehmen, das führt zu nichts. Evtl. noch ein Hinweis, dass bei weiterer (anwaltlicher) Geltendmachung auf Übergabe und Übereignung zu 1€ auf negative Feststellung des Nichtbestehens des Kaufvertrages geklagt und dass eine unberechtigte negative Bewertung a la "Für 1€ gekauft, liefert nicht" ggf. klageweise beseitigt werden wird.