Beiträge von Dauerposter

    1.) Einbau einer Taste einer Notebooktastatur:


    Bei meinem Dell Inspiron ist die "O" Taste abgegangen. Unten an der Taste befindet sich eine Art Trapezkonstruktion, die wohl in der Metallführung der Tastatur wieder eingehängt gehört.


    Es will jedoch nicht gelingen...


    Kann mir einer eine gute Anleitung geben oder evtl. einen Link zu einer Anleitung?



    2.) T-Home Call & Surf Einwahldaten an jedem T-Com Anschluss verwendbar?


    Kann man mit seinen Einwahldaten auch an einem fremden T-Com Anschluss online gehen, so dass die Gebühren unter meinen Tarif fallen (Flatrate)? An beiden Anschlüssen ist DSL 6000 aktiv.

    Zitat

    Original geschrieben von sofastreamer
    die fahrerin hat angerufen und gesagt, dass sie es ihrer versicherung gemeldet habe, welche uns jetzt kontaktieren wird. ist das normale werdegang?


    Was soll den sonst passieren? Der Papst kommt bestimmt nicht vorbei...


    Wie bereits erwähnt, die Versicherung reibt sich die Hände, wenn deine Freundin ohne RA agiert...


    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Beim Umfall die Poizei zu rufen wäre sicher nicht verkehrt gewesen, damit die Situation protokolliert wird.


    Aber dafür ist es jetzt zu spät. Eine Strafanzeige halte ich hingegen zu überzogen, und würde wohl beim Unfallverursacher was die zivilrechtliche Seite betrifft eher kontraproduktiv sein so nach dem Motto "der hat mir ne Strafanzeige reingedrückt, jetzt soll er mal sehen wie er zu seinem Geld kommt".


    Und an den bestehenden Schadensersatzansprüchen würde es auch nichts ändern.


    Martyn, wenn man keine Ahnung hat, ....



    Selbstverständlich kann dies in Ausnahmfällen relevant werden. Nicht immer greift die Gefährdungshaftung im Straßenverkehr. Wenn es dann auf verschuldensabhängige Haftung ankommt, macht es sich schon gut wenn von der Polizei Tatsachen in dieser Richtung festgestellt worden sind (bspw. Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, Alkohol, Telefonieren).



    Ich an der Stelle der Fahrerin hätte schon aus eigenem Interesse die Polizei gerufen. Von der Geschädigtenseite her kann man nämlich genauso über den Tisch gezogen werden.

    Es dürfte wirklich schwer fallen dich, TheBastian, in diesem Zusammenhang an Naivität zu überbieten. Ich will dein Lebensbild nicht erschüttern, aber hast du dir beispielsweise schoneinmal Gedanken darüber gemacht,


    a) wie viele PKW da draußen ohne Versicherungsschutz rumfahren und dann nur Ansprüche gegen den Fahrer bestehen, dessen Identität hoffentlich gerichtsfest festgestellt worden ist,


    b) wie rauh das Klima im Versicherungswesen ist? Bei einem Unfallgeschädigten ohne Rechtsbeistand kann der SB schon mal den Sekt kaltstellen


    c) wie lange eine Regulierung dauert, wenn der VN seine Obliegenheit verletzt und den Schaden seiner Versicherung einfach nicht meldet? Das kann ganz schnell existenzgefährden werden...


    Aber nach deiner Lebensauffassung kann das sicher alles mit ein paar netten Worten und gutem Zureden zur vollsten Zufriedenheit geklärt werden :rolleyes:


    @TE: Du schriebst, deiner Freundin sei keinerlei Mitschuld vorzuwerfen. Dann fallen RA-Kosten voll dem Unfallgegner zur Last, soweit die Inanspruchnahme eines RA nicht mit Sicherheit entbehrlich ist und der Gegner solvent bzw. haftpflichtversichert ist. Zu einer Gerichtsverhandlung muss es dazu nicht kommen.
    Wenn die Freunding rechtsschutzversichert ist noch besser, auch bei ADAC-Mitgliedschaft besteht Anspruch auf kostenlose verkehrsrechtliche Erstberatung.

    Ab zum Rechtsanwalt mit der Sache. Insbesondere bei Gesundheitsschäden rächen sich Versäumnisse bei der Anspruchsdurchsetzung recht oft.


    Strafanzeige wegen des Verdachts auf fahrlässige Körperverletzung stellen und Unfall der Polizei nachmelden. Wenn man ganz sicher gehen möchte :)