Es dürfte wirklich schwer fallen dich, TheBastian, in diesem Zusammenhang an Naivität zu überbieten. Ich will dein Lebensbild nicht erschüttern, aber hast du dir beispielsweise schoneinmal Gedanken darüber gemacht,
a) wie viele PKW da draußen ohne Versicherungsschutz rumfahren und dann nur Ansprüche gegen den Fahrer bestehen, dessen Identität hoffentlich gerichtsfest festgestellt worden ist,
b) wie rauh das Klima im Versicherungswesen ist? Bei einem Unfallgeschädigten ohne Rechtsbeistand kann der SB schon mal den Sekt kaltstellen
c) wie lange eine Regulierung dauert, wenn der VN seine Obliegenheit verletzt und den Schaden seiner Versicherung einfach nicht meldet? Das kann ganz schnell existenzgefährden werden...
Aber nach deiner Lebensauffassung kann das sicher alles mit ein paar netten Worten und gutem Zureden zur vollsten Zufriedenheit geklärt werden 
@TE: Du schriebst, deiner Freundin sei keinerlei Mitschuld vorzuwerfen. Dann fallen RA-Kosten voll dem Unfallgegner zur Last, soweit die Inanspruchnahme eines RA nicht mit Sicherheit entbehrlich ist und der Gegner solvent bzw. haftpflichtversichert ist. Zu einer Gerichtsverhandlung muss es dazu nicht kommen.
Wenn die Freunding rechtsschutzversichert ist noch besser, auch bei ADAC-Mitgliedschaft besteht Anspruch auf kostenlose verkehrsrechtliche Erstberatung.