Beiträge von Dauerposter

    Die kann z.B. die letztmalig ans Netz gesendete IMSI (geeignet, den "neuen" Telefonierer zu identifizieren, wenn dieser eine registrierte SIM-Karte nutzt) abfragen, sofern die IMEI des Gerätes bekannt ist (wird ebenfalls ans Netz übermittelt).


    Selbst wenn die neue SIM nicht korrekt registriert ist können die Verbindungen von der neuen SIM aus überwacht werden (wen hat der Finder wann angerufen, dann ggf. die Angerufenen nach der Identität des Anrufers befragen). Ein TKÜ wäre vorliegend aber nicht zulässig, da keine Katalogstraftat im Raum steht. Erzählt den Grünen doch einfach, der neue Besitzer sah auch wie ein Terrorist, dann kümmert sich der Schäuble persönlich drum!


    Ortung geht über die Polizei natürlich auch jederzeit, so kann man aber meist auch nur einen Täterverdacht verifizieren.




    So wurde z.B. in München letzten Dezember die brutale U-Bahn-Schlägerei geklärt. Aber das ist für die Grünen natürlich ein ganz anderer Anreiz.

    Wenn er an ist und Kontakt zum Netz hat und sich vorher für einen Ortungsservice, der sein Netz unterstützt angemeldet hat, dann ja.


    Nachträglich anmelden scheitert i.d.R. daran, dass die Freischaltung eine Bestätigungs-SMS erfordert.


    Aber selbst wenn eine Ortung möglich wäre, wäre das Ergebnis fraglich: Durch die große Ungenauigkeit gibt es höchstens einen Ansatzpunkt zum Suchen, aber keinen konkreten Suchort.


    Wenn Verdacht auf eine Straftat (Diebstahl, [Fund]Unterschlagung) besteht würde ich zur Polizei gehen, die hat andere Mittel zur Verfügung...

    Zitat

    Original geschrieben von Brazzo
    Und es kann nicht sein, dass das Paket für den Vormieter ist und der jetzige, der ja erst vor 3 Wochen eingezogen ist, wirklich nix bestellt hat!? :confused:


    Dann müsste der Vormieter aber sein Tüschild vergessen haben...

    Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Rein rechtlich gesehen treten die bestellten Artikel erst mit vollständiger Bezahlung in den Besitz des Bestellers über, daher bleiben sie bei Nichtbezahlung weiterhin im Besitz von Amazon. Und Besitzansprüche verjähren nicht.


    Mensch Martin, was du alles weißt.


    Aber leider weißt du nicht, dass du von Vielem nichts weißt.



    Zum Beispiel von der Unterscheidung von Besitz und Eigentum. Oder von der Notwendigkeit der Vereinbarung der aufschiebenden Bedingung der vollständigen Kaufpreiszahlung bei der dinglichen Einigung. Oder von der Verjährbarkeit dinglicher (possesorischer?) Ansprüche.