Dann warst Du noch nie auf deutscher Seite an der Schweizer Grenze in den ganzen Einkaufs-Parks...
Beiträge von Rappelsack
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Von was quasselt ihr da?
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Ist auch völlig übertrieben, finde ich.
Und ja.. Man sollte solche Dinge einfach lockerer sehen, finde ich. Ich tus. Meine Frau macht es... Am Strand beim oben ohne Sonnen sagt sie: "ja und, soll er doch gucken, wenn es ihm gefällt"
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Ist doch super... Warum ein Aufreger?
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So gut in Fraenk auch finde, es quasi nur "zum Nutzern meiner DE Nummer von 1994" habe, da einen viel besseren Ersttarif, so nervig finde ich dieses Türklinkenputzen durch Werbung. Sorry, aus dem Alter bin ich eigentlich raus, man wird aber dennoch motiviert, es zu machen... Leider.
Der Erfolg bleibt aber komplett aus. Der Markt ist dahingehend gesättigt, denke ich. Zumal es ja auch anders ist, als in dem Werbevideo..Ich werbe einen Freund. Und er wirbt ja dann selbst für sich, anstatt meinen Code als Dank noch mal weiter zu geben.
Nun ja. Im Prinzip alles nicht schlecht, aber eben schon ausgereizt, denke ich.
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Genau. Aber wäre es nur Beiwerk gewesen.... siehe meine Erklärung.
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Sag doch mal, was genau daran schlimm war. Was (meine) die Frau nun da für seelische Narben von trägt, weshalb eine Konfrontation hier, bei einem Mittvierziger Familienvater im Urlaub gerechtfertigt wäre?
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Naja, irgendein Störgefühl hattest du wohl,
Nein. Keines. Im Gegenteil..
je nachdem, wie der so drauf war.
Das war ein Familienvater, der wahrscheinlich eine festere Alte zu Hause (irgendwo am See) sitzen hatte, der sich einfach des Anblicks erfreute.
dass man als Frau kaum noch alleine an den See kann, ohne belästigt zu werden
Wo war genau die Belästigung?
Da fällt mir spontan Spiesbürger ein. Immer direkt "das darf man aber nicht"

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Solange es nicht veröffentlicht wird, gilt "das Recht am eigenen Bild" eingeschränkt.
Geregelt ist das im Kunsturhebergesetz (KUG) geregelt (§§ 22 ff. KUG)
Aber, und dabei kommt es drauf an:
Wenn die Person im Hintergrund nicht im Fokus steht und nicht wesentlich für das Bildmotiv ist (also eher zufällig drauf ist), greift die sogenannte “Beiwerks-Ausnahme” (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG).
Hier darf man es dann sogar veröffentlichen.
Viele Erbsenzähler oder Nichtwisser wissen das eben nicht. Und die regen mich dann auf, umso mehr wie in meinem Beispiel.
Dass meine Frau, bzw. ihr Bikini kein Beiwerk waren, ja. Aber nu.. Soll er doch damit was anfangen. Mir ist das Leben zu schade, um mich, "typisch Deutsch", über das ganze Zeugs aufzuregen. Was weiß ich, wie viele Fotos es meiner Frau oben ohne vom Strand irgendwo gibt. So what. Einfach leben & genießen, anstatt sich allen gegenseitig ans Bein zu pinkeln.